LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13904 30.12.2016 Datum des Originals: 29.12.2016/Ausgegeben: 04.01.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5417 vom 2. Dezember 2016 des Abgeordneten Klaus Kaiser CDU Drucksache 16/13669 Mangelnder Respekt bei der „Woche des Respekts“? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Landesregierung veranstaltet in diesem Jahr die sogenannte „Woche des Respekts“. Das Projekt wurde seit vier Jahren jedes Jahr angekündigt, bis Ende 2016 nie umgesetzt und wird nun keine sechs Monate vor der kommenden Landtagswahl durchgeführt. Laut eigener Ankündigung soll die erste Woche des Respekts „die gegenseitige Achtung und den respektvollen Umgang miteinander“ fördern. Vom 14. bis 18. November 2016 beabsichtigten neben der Ministerpräsidentin auch die Mitglieder des Landeskabinetts auf verschiedenen Terminen im ganzen Land „für mehr Respekt zu werben“ (Quelle: https://www.respekt.nrw/aufruf/). Im Rahmen der „Woche des Respekt“ besuchte Ministerpräsidentin Kraft eine Einrichtung in Sundern. Der Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien und Chef der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage 5417 mit Schreiben vom 29. Dezember 2016 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie setzte sich der Einladungskreis bei dem Besuch der Ministerpräsidentin der Einrichtung in Sundern zusammen? Die Ministerpräsidentin war im Rahmen der Woche des Respekts am 14. November 2016 Gast einer Veranstaltung der Sportjugend im Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.. Die Sportjugend stellte an diesem Tag im Sport- und Tagungszentrum Hachen ihre Initiative "Ich stehe für #DEMOKRATIEundRESPEKT" öffentlich vor. Die schriftliche Einladung des Landessportbundes richtete sich über die Mitgliedsverbände sowie deren Jugendorganisationen an Funktionäre/-innen, Sportler/-innen, Trainer- und Übungsleiter/-innen, Schieds- oder Kampfrichter/-innen und ehrenamtlich Engagierte der Sportverbände in Nordrhein-Westfalen. Darüber hinaus waren Medienvertreter eingeladen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13904 2 2. Wieso wurden die örtlichen Abgeordneten nicht eingeladen – entgegen der üblichen Gepflogenheiten, dass Abgeordnete, auch der nicht regierungstragenden Fraktionen, bei Ministerbesuchen eingeladen werden? Die Landesregierung war nicht Gastgeberin der Veranstaltung. Die Einladung der Gäste erfolgte durch den Veranstalter. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 hingewiesen. 3. Teilt die Landesregierung die Meinung, dass eine „Woche des Respekts“ bei überparteilicher Teilnahme und Ausrichtung eine noch größere Akzeptanz erhalten könnte? Es entspricht der Überzeugung der Landesregierung, dass die offene und überparteiliche Ausrichtung zum großen Erfolg der „Woche des Respekts“ beigetragen hat. Darüber hinaus ist es auch für die Akzeptanz einer solchen Initiative notwendig, über alle sozialen, gesellschaftlichen , politischen und religiösen Grenzen hinweg gemeinsam für Respekt einzutreten und die gegenseitige Achtung und den respektvollen Umgang miteinander zu fördern. Die „Woche des Respekts“ hat in diesem Sinne ein klares Zeichen setzen können, unter anderem durch die vielen Testimonials aus unter-schiedlichen Gruppierungen und die zahlreichen Einträge von Bürgerinnen und Bürgern auf der Internetseite „#Hut ab. Respekt zeigen“ (https://www.respekt .nrw) und in den sozialen Medien. Im Übrigen wurden die Parlamentarische Geschäftsführerin und die Parlamentarischen Geschäftsführer aller Fraktionen im November 2016 schriftlich über die Woche des Respekts informiert und zur Beteiligung eingeladen. 4. Wird die Gepflogenheit, örtliche Abgeordnete bei Ministerbesuchen einzuladen, künftig – vor allem in Wahlkampfzeiten – aufgegeben? Es besteht für die Landesregierung aktuell kein Anlass, die protokollarischen Gepflogenheiten bei der Einladung von Abgeordneten zu verändern. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13904