LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13914 03.01.2017 Datum des Originals: 02.01.2017/Ausgegeben: 06.01.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5449 vom 14. Dezember 2016 der Abgeordneten Claudia Middendorf CDU Drucksache 16/13824 Bewilligung von Fördergeldern Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 14.11.2016 und 15.11.2016 verkündete der SPD-Landtagsabgeordnete Guntram Schneider auf seiner Homepage, dass sowohl der Jugendtreff in Bövinghausen als auch der Treffpunkt für Jugendliche You-Point, der auf Phoenix-West entstehen soll, durch das Sonderprogramm zur Quartiersförderung des Landes gefördert werden sollen. Am 17.11.2016 berichteten die Ruhr Nachrichten darüber, dass der Hörder Bezirksbürgermeister, Sascha Hillgeris, durch die Bewilligung der Fördergelder überrascht worden sei. Hillgeris kritisierte in dem Artikel zudem, dass die Bezirksvertretung von Hörde in dieser Sache nicht einbezogen worden sei und er von den Fördergeldern erst aus der Pressemitteilung erfahren habe. Am 24.11.2016 berichteten die Ruhr Nachrichten schließlich, der Dortmunder Oberbürgermeister Ullrich Sierau habe entschieden, den Jugendtreff You-Point nicht auf Phoenix-West entstehen solle. Der Standort sei nicht verträglich. Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 5449 mit Schreiben vom 2. Januar 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Für das Landesprogramm "Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden zur Förderung von Quartieren mit besonderem Entwicklungsbedarf“ wurde am 28.09.2016 ein Projektaufruf veröffentlicht , mit dem Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen aufgerufen wurden, sich für Projekte in schwierigen Stadtteilen um Fördermittel zu bewerben. Am 11.11.2016 wurde das Förderprogramm mit 140 Maßnahmen in 77 Städten mit Finanzhilfen in Höhe von rund 25 Millionen Euro bekannt gegeben. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13914 2 1. Wie beurteilt die Landesregierung das Vorgehen des Landtagsabgeordneten Guntram Schneider, die Fördermittel für einen Jugendtreff in seinen Wahlkreis – offensichtlich ohne Rücksprache mit den örtlichen Bezirksbürgermeistern – zu beantragen ? Zum Landesprogramm „Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden zur Förderung von Quartieren mit besonderem Entwicklungsbedarf“ konnten ausschließlich Kommunen Förderanträge stellen. Auch im genannten Fall wurde der Antrag von der Stadt Dortmund eingereicht. 2. Wurden bei der Bewilligung der Fördergelder für den geplanten innovativen Jugendtreff auf dem Phoenix-West-Gelände in Dortmund in Höhe von 320 000 Euro überprüft, inwieweit der Antrag den Bedarfen vor Ort entsprach? Wurde in diesem Zusammenhang Rücksprache mit den zuständigen Behörden vor Ort gehalten? Mit Antragstellung bestätigt die Kommune, dass sich die Maßnahme in kommunale Planungen einfügt und die nach dem Gemeindehaushaltsrecht zu erstellenden Unterlagen und Genehmigungen vorliegen. 3. In wie viel Fällen, wurden Fördermittel aus dem Sonderprogramm für Investitionen zur Förderung von Quartieren mit besonderem Entwicklungsbedarf von Mitgliedern des Landtags erfolgreich beantragt? (Bitte einzeln nach Kommune und Höhe der bewilligten Fördermittel auflisten). In keinem Fall. 4. Sieht die Landesregierung einen Zusammenhang zwischen dem Sonderprogramm für Investitionen zur Förderung von Quartieren mit besonderem Entwicklungsbedarf und „Kein Kind zurücklassen!“? (Antwort bitte in jedem Fall begründen.) Ja. Das Landesprogramm richtete sich schwerpunktmäßig auf innerhalb einer Kommune benachteiligte Quartiere und Maßnahmen für Kinder und Jugendliche, die zu einer Verbesserung der Wohn- und Lebensbedingungen führen. Förderschwerpunkt waren Bewegungs- und Sportangebote sowie Begegnungsmöglichkeiten und Lernorte für Kinder und Jugendliche. Damit flankiert das Landesprogramm die Präventionspolitik der Landesregierung und die Initiative “Kein Kind zurücklassen“, die ein gelingendes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen auch in schwierigem Umfeld unterstützt. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13914