LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13921 04.01.2017 Datum des Originals: 04.01.2017/Ausgegeben: 10.01.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5444 vom 15. Dezember 2016 des Abgeordneten Henning Rehbaum CDU Drucksache 16/13809 Flächenabgabe für Radwege und Straßenbau Anzahl der Betroffenen und Finanzvolumen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Landesregierung hat mit Ihrer Antwort auf meine Kleine Anfrage „Flächenabgabe für Radwege - und Straßenbau. Stand der Entschädigung der Eigentümer durch das Land“) (Drs. 16/13217) meinen Verdacht erhärtet, dass es noch immer zahlreiche Fälle im Land gibt, bei denen die Schlussvermessung aussteht, so dass eine Entschädigung an die ehemaligen Eigentümer nicht erfolgen kann. Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 5444 mit Schreiben vom 4. Januar 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. 1. Wie viele Eigentümer sind jeweils von den in den Anlagen 1a, 1b und 2 der Antwort zur Kleinen Anfrage 5177 (Drs. 16/13217) aufgeführten Straßen- bzw. Radwegemaßnahmen betroffen (bitte aufschlüsseln)? 2. Welche Entschädigungssummen wurden für die einzelnen aufgeführten Maßnahmen jeweils bereits gezahlt (bitte aufschlüsseln)? 3. Wie groß ist die jeweils zu vermessene Fläche (bitte einzeln aufschlüsseln)? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13921 2 4. Wie hoch werden die Kosten für die Beauftragung öffentlich bestellter Vermessungsingenieure voraussichtlich bei den in den Anlagen aufgeführten Maßnahmen sein? Die Anzahl der von einer Straßenbau- oder Radwegebaumaßnahme betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer ist sehr unterschiedlich und kann im Einzelfall bis zu 100 betragen. Die gewünschte Aufschlüsselung der einzelnen in ihrem Eigentum Betroffenen für die insgesamt 83 in den Anlagen der Antwort zur Kleinen Anfrage 5177 genannten Maßnahmen, der bereits ausgezahlten Entschädigungssummen und der einzelnen zu vermessenden Flächen und jeweils entstehenden Vermessungskosten ist in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 5. In welchem prozentualen Verhältnis stehen die Kosten der Vermessung durch öffentlich bestellte Vermessungsingenieure jeweils zu den Kosten der Gesamtmaßnahme ? Die Kosten der Vermessung richten sich nach der Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung NRW (VermWertGebO NRW). Sie hängen im Einzelfall von der Länge der zu vermessenden Anlage, dem Schwierigkeitsgrad und der Anzahl der Grundstücke ab. Ein Zusammenhang mit den Bau- oder Planungskosten besteht nicht. Detaillierte Angaben sind auch insoweit in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13921