LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13922 05.01.2017 Datum des Originals: 04.01.2017/Ausgegeben: 10.01.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5466 vom 20. Dezember 2016 des Abgeordneten Klaus Voussem CDU Drucksache 16/13845 Die Bauprojekte für den Bundesfernstraßenbau im Jahr 2017 Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Laut „Presseinformation - 1057/12/2016“ der Landesregierung steigt die Baufreigabe für drei weitere Bundesfernstraßenprojekte in Nordrhein-Westfalen. Gemäß dieser Mitteilung steigt damit das Gesamtvolumen für Neubeginne von Bundesfernstraßenprojekten im Jahr 2017 auf über eine Milliarde Euro. Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 5466 mit Schreiben vom 4. Januar 2017 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Welche Bundesfernstraßenprojekte sind in dem o. g. Bauvolumen von über 1 Milliarde Euro enthalten? Bitte einzeln aufführen. 2. Wie hoch sind die Kosten jedes dieser Bundesfernstraßenprojekte? Bitte einzeln aufführen. Die Fragen 1. und 2. werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es handelt sich um folgende vier Bundesfernstraßenprojekte: A 1 AS Köln-Niehl – AK Leverkusen-West (inkl. Rheinbrücke) 740 Mio. € A 43 AS Bochum/Riemke – AK Herne 269 Mio. € B 59 OU Sinsteden 9 Mio. € B 83 OU Bad Karlshafen – LGr HE/NW 7 Mio. € Summe 1.025 Mio. € LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13922 2 3. Wie ist der derzeitige Planungsstand jedes Projektes? Bitte einzeln aufführen. Für alle vier Projekte liegt ein Planfeststellungsbeschluss vor. Für die A 43, B 59 und B 83 ist der jeweilige Beschluss bestandskräftig. Für den Beschluss zur A 1 läuft die Frist zur Einreichung von Klagen bis zum 09.01.2017. 4. Wann ist der Baubeginn jedes Projektes? Bitte einzeln aufführen. Der Baubeginn für alle Projekte ist im Jahr 2017 vorgesehen. Entsprechend laufen die Bauvorbereitungen . Der jeweilige Baubeginn wird rechtzeitig bekannt gegeben. 5. Wann ist die voraussichtliche Fertigstellung jedes Projektes? Bitte einzeln aufführen . Zum Fertigstellungstermin ist derzeit keine belastbare Aussage möglich. Die Baudurchführung erfolgt in Abstimmung mit dem Bund mit einem wirtschaftlich sinnvollen Ablauf so schnell wie möglich. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13922