LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1393 12.11.2012 Datum des Originals: 12.11.2012/Ausgegeben: 15.11.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 518 vom 28. September 2012 des Abgeordneten Kai Abruszat FDP Drucksache 16/1021 Nationalparkplanungen: Welche Bedeutung hat die Ablehnung der Nationalparkplanungen durch die Gemeinde Augustdorf für die Landesregierung? Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 518 mit Schreiben vom 12. November 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Von der circa 1.500 ha großen Teilfläche des Landesverbandes, die zwischen dem Eigentum des Hauses Lippe und der Dörenschlucht liegt, befinden sich circa 400 ha auf dem Gebiet der Gemeinde Augustdorf. Der Kreis Lippe hat der Gemeinde Augustdorf im Jahr 2007 zugesagt , einen Nationalpark nur im Einvernehmen mit den Kommunen einzurichten. In den Erläuterungen zu einem „Vorschlag für einen Grundsatzbeschluss zur Einrichtung eines Nationalparks “, den der Landrat den Kommunen zugesandt hatte, führte dieser aus: Die Voraussetzung für die Einrichtung eines Nationalparks ist „ein breiter Konsens zwischen den Regionalakteuren“. Im weiteren Prozess solle geklärt werden, ob dieser Konsens im Kreis Lippe erzielbar ist. Die detaillierte Abgrenzung des Nationalparks „soll in enger Abstimmung einvernehmlich mit allen Beteiligten erfolgen“. In der Koalitionsvereinbarung für die Wahlperiode 2009 – 2014 betonen die lippischen Kreistagsfraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und Freie Wähler, dass ein Nationalpark nur „im Einvernehmen mit den betroffenen Grundstückseigentümern und Kommunen“ eingerichtet wird. Der Rat der Gemeinde Augustdorf hat sich mit großer Mehrheit klar gegen einen Nationalpark ausgesprochen. Dennoch bezeichnet die Landesregierung die auf dem Gebiet der Gemeinde Augustdorf befindlichen Flächen für unverzichtbar. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1393 2 1. Ist die Ablehnung des Nationalparks durch die Gemeinde Augustdorf ohne Bedeutung für die Erklärung der Landesregierung, dass die nördlich des Privatwaldes des Hauses Lippe gelegenen Flächen unverzichtbar sind? 2. Hält es das Umweltministerium als für die Einrichtung von Nationalparken zu- ständige Behörde für richtig, einen Nationalpark gegen den Widerstand der räumlich betroffenen Kommune zu planen? 3. Wäre das Umweltministerium als zuständige Behörde bereit, einen Nationalpark per Rechtsverordnung auch gegen den Widerstand der Mehrheit der betroffenen Kommunen einzurichten? Die Fragen der Kleinen Anfrage werden gemeinsam beantwortet: Der Landesregierung ist sehr daran gelegen, durch Dialog und sachliche Information zu den Nationalparkplanungen in Ostwestfalen-Lippe mögliche Konflikte einzugrenzen, zur Faktenklärung beizutragen, Anregungen aus der Region zu erhalten und dadurch die Zustimmung in der Region weiter zu steigern. Am 25.10.2012 verkündete der vom Kreis Lippe beauftragte Schlichter, Herr Staatssekretär a. D. Günter Kozlowski, dass er keinen Schlichtungsspruch für einen Nationalpark Teutoburger Wald treffen könne. Eine Reaktion des Kreistages des Kreises Lippe, wie der neue Stand bewertet wird, liegt noch nicht vor.