LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13936 10.01.2017 Datum des Originals: 09.01.2017/Ausgegeben: 13.01.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5450 vom 15. Dezember 2016 der Abgeordneten Birgit Rydlewski und Torsten Sommer PIRATEN Drucksache 16/13825 Kleine Anfrage zur Entsendung von nordrhein-westfälischen Polizist/innen zur OSZE- Konferenz am 8. und 9. Dezember in Hamburg Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 8. und 9. Dezember fand in Hamburg eine Konferenz der OSZE statt, die von einem der größten Polizeiaufgebote in der Geschichte der Hansestadt gesichert wurde und zu dem über 13.000 Polizist/innen aus allen Bundesländern zusammengezogen wurden. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5450 mit Schreiben vom 9. Januar 2017 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie viele Polizeibeamt/innen wurden aus Nordrhein-Westfalen zur Sicherung der OSZE-Konferenz am 8. und 9. Dezember in Hamburg entsandt? Die Unterstützung der Länder untereinander bei der Bewältigung großer und herausragender Einsatzlagen ist gelebte Solidarität im Rahmen des Föderalismus und entspricht langjährig geübter Praxis. Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Nordrhein-Westfalen wurde - wie auch mit den anderen Ländern - ein Verwaltungsabkommen über die Bereitschaftspolizei abgeschlossen. Darin ist als vorrangige Aufgabe der Bereitschaftspolizei neben der Bewältigung von Lagen aus besonderem Anlass einschließlich der Gefahrenlagen nach dem Grundgesetz auch die Unterstützung anderer Länder bei der Bewältigung solcher Lagen vertraglich vereinbart. Das Land Nordrhein-Westfalen hat das Land Hamburg aus Anlass des OSZE-Ministerratstreffens am 08. und 09.12.2016 durch die Unterstellung von in der Spitze bis zu ca. 800 Polizeibeamtinnen /-beamten unterstützt. Unter anderem wurden der Freien und Hansestadt Hamburg zwei Abteilungsführungen Bereitschaftspolizei und fünf Bereitschaftspolizeihundertschaften zur Verfügung gestellt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13936 2 2. Wie viele Arbeitsstunden entstanden bei nordrhein-westfälischen Polizei-beamt /innen durch diese Entsendung? Anlässlich von Unterstützungseinsätzen werden die „einsatzbedingten Mehrkosten“ (z. B. Mehrarbeit, Dienst zu ungünstigen Zeiten, Reisekosten, Verpflegungs- und Unterbringungskosten ) erhoben und durch die unterstützten Länder bzw. den Bund erstattet. Grundlage für die Abrechnung derartiger Unterstützungseinsätze ist die „Verwaltungsvereinbarung über vereinfachte Regelungen und einheitliche Pauschalen für die Abrechnung von Unterstützungseinsätzen “, der alle Länder und der Bund beigetreten sind. Im Rahmen des Abrechnungsverfahrens werden auch die geleisteten Einsatz- bzw. Bereitschaftszeiten erhoben. Dieser Vorgang ist noch nicht abgeschlossen. Die im Rahmen des Unterstützungseinsatzes geleisteten Arbeitsstunden liegen daher auf Landesebene zusammengefasst noch nicht vor. 3. Welches Material (Fahrzeuge, schweres Gerät, sonstige Ausrüstung) wurde aus Nordrhein-Westfalen zur Sicherung der OSZE-Konferenz entsandt? Dem Land Hamburg wurden (ohne Berücksichtigung der dem Transport der nordrhein-westfälischen Einsatzkräfte bzw. deren Versorgung/Logistik dienenden Fahrzeuge) im Wesentlichen folgende Führungs- und Einsatzmittel (jeweils mit Besatzung bzw. Bedienpersonal) zur Bewältigung des Einsatzes aus Anlass des OSZE-Ministerratstreffens zugewiesen: -1- Einsatzküche -1- Polizeihubschrauber -10- Funkkräder -16- Funkstreifenwagen sonstige technische Führungs- und Einsatzmittel 4. Welche Kosten sind dem Land Nordrhein-Westfalen durch diese Entsendung entstanden ? Das Abrechnungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Daher liegen die im Rahmen des Unterstützungseinsatzes einsatzbedingten Mehrkosten auf Landesebene aggregiert noch nicht vor. Im Übrigen verweise ich auf die Antwort zu Frage 2. 5. Werden eventuell dem Land entstandene Kosten (siehe vorherige Frage) durch den Bund oder das ausrichtende Bundesland Hamburg erstattet? Siehe Antwort zur Frage 2. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13936