LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13938 10.01.2017 Datum des Originals: 09.01.2017/Ausgegeben: 13.01.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5421 vom 7. Dezember 2016 der Abgeordneten Henning Höne und Holger Ellerbrock FDP Drucksache 16/13714 Wilde Müllkippen in Nordrhein-Westfalen – Wie sollen Kommunen diesem Problem sachgerecht begegnen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In Nordrhein-Westfalen kämpfen die Städte und Gemeinden gegen die Entstehung von sogenannten wilden Müllkippen und mit der Beseitigung von solchen Plätzen im Stadtbild. So argumentiert beispielsweise die Sprecherin der Wirtschaftsbetriebe Duisburg (WBD), dass „in den vergangenen zwei Jahren eine Verschlechterung der Sauberkeit im öffentlichen Raum“ (Neue-Rhein-Zeitung, 25. November 2016) zu beobachten sei. „Es gibt Bereiche, da sieht man mittags nicht mehr, dass am Morgen gereinigt wurde“ (Neue-Rhein-Zeitung, 25. November 2016), stellt die WBD-Sprecherin fest. Die Kommunen versuchen mit unterschiedlichen Strategien, dem Problem zu begegnen. In der Stadt Herne wurde beispielsweise der Umfang der Öffnungen von neuen Papierkörben reduziert, da „in die alten Körbe [...] immer öfter große Tüten mit Restmüll gestopft“ (WAZ, 24. November 2016) wurden. In Duisburg soll nun in den am stärksten betroffenen Straßenzügen vier Mal wöchentlich gereinigt werden. Dafür entstehen nach Angaben der WBD für ein Mehrfamilienhaus mit 15 Metern Frontlänge 214,20 Euro höhere Gebühren pro Jahr (vgl. Neue- Rhein-Zeitung, 25. November 2016). „Grund für die steigende Verschmutzung, so die WBD, seien die `stark veränderten Lebensund Freizeitgewohnheiten` der Bevölkerung in diesen Vierteln, die in den vergangenen Jahren viele Zuwanderer aus Südosteuropa zu verzeichnen hatten“ (Neue-Rhein-Zeitung, 25. November 2016). Auch in der Dortmunder Nordstadt wurde eine „Intensiv-Reinigung“ durch den „Präsenzdienst“ angeordnet, da dort die Not derzeit am größten sei. Dieser Dienst ist an jeden Tag im Einsatz, um schnell reagieren zu können (vgl. WAZ, 24. November 2016). „Wo einmal was liegt, kommt schnell was dazu“ (WAZ, 24. November 2016) beschreibt eine Sprecherin der Entsorgung LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13938 2 Dortmund GmbH (EDG) die Situation und weist damit auf die rasche Handlungsnotwendigkeit vor Ort hin. Denn wo einmal kleinste Mengen Müll platziert werden, entwickeln sich schnell große Mengen illegal entsorgten Mülls. Diese der Gemeinschaft schadende Form der Müllentsorgung ist aus vielen Gründen aktiv zu bekämpfen. Denn das Stadtbild wird durch den achtlos entsorgten Müll gestört, die Umweltbelastungen drohen sich durch die nicht sachgerechte Entsorgung auszuweiten und das spätere Wiedereinsammeln sowie die entsprechende Reorganisation des öffentlichen Raums sorgt für erhebliche finanzielle Mehrbelastungen der Kommunen. Am Ende trägt zumeist die öffentliche Hand die Entsorgungskosten, da die illegalen Müllverursacher häufig nicht festgestellt und zur Verantwortung herangezogen werden können. Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 5421 mit Schreiben vom 9. Januar 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Verbotswidrige oder „wilde“ Abfallablagerungen sind aktuell wiederholt von den Medien aufgegriffen worden. Hintergrund der Meldungen waren unter anderem Aktionen einzelner Städte zur Erhöhung des Umfangs der Stadtreinigung im Rahmen ihrer Zuständigkeit. Die Kosten für das Einsammeln, Befördern und Beseitigen verbots-widriger Abfallablagerungen auf den der Allgemeinheit zugänglichen Grundstücken können die Kommunen gemäß § 9 Abs. 2 3. Anstrich des Landesabfallgesetzes in die Kalkulation der Abfallgebühren einbeziehen . So hat z. B. die Stadt Duisburg mit Ratsbeschluss vom 24.11.2016 eine Änderung der Satzung der Wirtschaftsbetriebe Duisburg beschlossen, die es ermöglicht, die anfallenden Kosten für eine Erhöhung der Frequenz der Straßen- und Gehwegreinigung auf die Gebühren umzulegen . Dieser Beschluss wurde in den Medien kommuniziert. Eine häufigere Straßenreinigung ist ebenso wie Sonderaktionen für mehr Sauberkeit im Ortsteil und zur Bekämpfung wilder Müllkippen geeignet, mit den Instrumenten des Ordnungsrechts und unter vermehrtem Einsatz von Personal und der Polizei auf die Verursacher einzuwirken . Genannt sei z. B. die Aktion „Null-Toleranz“ in Duisburg, die das Ziel hatte, wilde Müllablagerungen zu beseitigen, die Verursacher zu ermitteln und entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten. Darüber hinaus führen die Kommunen Informations- und Motivationskampagnen durch. 1. Welche Informationen liegen der Landesregierung hinsichtlich der Entwicklung und der Anzahl von so genannten wilden Müllkippen in den nordrhein-westfälischen Kommunen in den letzten fünf Jahren vor? (Bitte detailliert und falls möglich einzelgemeindlich angeben.) 2. Von welchen zusätzlichen Kosten für die Beseitigung der wilden Müllkippen geht die Landesregierung jährlich aus? (Bitte detailliert angeben.) Aufgaben der Stadtreinigung und der Abfallentsorgung fallen in den originären Zuständigkeitsbereich der Kreise, Städte und Gemeinden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13938 3 Der Landesregierung liegen hinsichtlich Entwicklung und Anzahl von so genannten wilden Müllkippen keine über Einzelerkenntnisse hinaus gehenden Informationen vor. Entsprechendes gilt für die anfallenden Kosten zur Beseitigung wilder Müllablagerungen. Eine detaillierte Abfrage bei den Kreisen, Städten und Gemeinden war im Rahmen der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 3. Welche Ursachen erkennt die Landesregierung für die zu beobachtende Verschlechterung der Sauberkeit im öffentlichen Raum in Nordrhein-Westfalen? Über eine generell zu beobachtende Verschlechterung der Sauberkeit im öffentlichen Raum durch wildes Ablagern von Müll liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 4. Welche Strategie empfiehlt die Landesregierung den Kommunen, um dem Problemkreis der wilden Müllkippen sachgerecht zu begegnen? 5. Mit welchen konkreten Mitteln bzw. Maßnahmen unterstützt die Landesregierung die nordrhein-westfälischen Kommunen, um die Bürger für eine ordnungsgemäße Entsorgung des Mülls zu sensibilisieren bzw. entsprechend zu motivieren? In der Vorbemerkung der Landesregierung werden beispielhaft Maßnahmen gegen illegale Müllablagerungen aufgeführt. Diese von den Kommunen ergriffenen Maßnahmen schöpfen die rechtlichen und personellen Möglichkeiten aus. Der unsachgemäßen Entledigung von Müll bis hin zu wilden Müllkippen durch verstärkte Überwachung an Brennpunkten, Sanktionen und entsprechende Informationsangebote zu begegnen, ist sachgerecht. Die Maßnahmen sind geeignet, die Bürger über den ordnungsgemäßen Umgang mit Abfällen zu informieren bzw. zu motivieren. Die Verfolgung und ggfs. Sanktion von ungeordneten Müllablagerungen obliegt den zuständigen Kommunalbehörden. Zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Umweltschutzes hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz mit dem Bußgeldkatalog Umwelt eine Grundlage für die landeseinheitliche Praxis bei der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Umweltschutzes bereit gestellt. Soweit soziale und strukturelle Probleme zu einer verstärkten Verschmutzung führen, sind das Ordnungs- und Abfallrecht zur Lösung dieser Probleme nicht geeignet. Das Land fördert Projekte in benachteiligten Stadtquartieren. Weitere Aktivitäten und Kampagnen zum Thema Müll führt z. B. auch die Verbraucherzentrale NRW mit Unterstützung aus dem Landeshaushalt durch. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13938