LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1394 12.11.2012 Datum des Originals: 09.11.2012/Ausgegeben: 15.11.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 566 vom 8. Oktober 2012 des Abgeordneten Michele Marsching PIRATEN Drucksache 16/1121 Umgestaltung der Polizeibehörden in NRW Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 566 mit Schreiben vom 9. November 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Bei der Polizei in Nordrhein-Westfalen haben sich seit 1993 viele Dinge geändert. Es wurden Neuorganisation, zweigeteilte Laufbahn, neue Uniformen, neue Dienstpistolen, neue Behördenmodelle und nicht zuletzt auch der Digitalfunk eingeführt. Es wurden aber auch massive Gehaltskürzungen, Streichung bzw. Minderung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Erhöhung der Lebens- und Wochenarbeitszeit, Streichung von diversen ruhegehaltsfähigen Zulagen etc. durchgesetzt. Diese nun wirklich vielfältigen Veränderungen bei der Polizei unseres Landes haben jedoch nicht nur positive Auswirkungen gehabt. Zudem kommt eine massive Überalterung innerhalb der Polizei und insbesondere bei vielen Landbehörden zum Tragen. Auf diese sogenannte "demographische Entwicklung" haben die jeweiligen Regierungsverantwortlichen zu spät und nicht ausreichend genug reagiert. Weitere Neuerungen, deren Nutzen noch gar nicht klar, wenn überhaupt gegeben ist, stehen in nächster Zeit an. Vorbemerkung der Landesregierung: Im Hinblick auf die demographische Entwicklung der Polizei hat die neue Landesregierung in der vergangenen Legislaturperiode die jährliche Einstellungszahl für Polizeianwärter erstmals auf 1.400 erhöht. Dies wird auch in Zukunft so fortgesetzt. Dazu hat die Ministerpräsi- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1394 2 dentin in ihrer Regierungserklärung am 12. September 2012 vor dem Landtag erklärt, dass erfahrene Beamtinnen und Beamte, die in den Ruhestand gehen, auch künftig durch gut ausgebildete junge Kräfte ersetzt werden. Sie führte weiterhin aus, dass weiter jährlich 1.400 Polizeianwärter für den gehobenen Dienst eingestellt werden. 1. Ist mit Abschluss der Einführung des Direktionsmodells in allen Polizeibehörden des Landes geplant, allen Behörden ein einheitliches Dienstschichtmodell aufzuerlegen ? Nein. 2. Ist es ferner beabsichtigt, die Planung hinsichtlich der Schaffung von 16-20 Großpolizeibehörden in NRW in dieser Legislaturperiode umzusetzen? Eine solche Planung gibt es nicht. 3. Ist die Aussage richtig, dass die bei Einführung des DSM-Verfahrens gemachte Zusage hinsichtlich der Möglichkeit der Dienstschichtgestaltung einzelner Polizeibehörden - und Dienststellen in Form des "Pools" nicht mehr gehalten wird bzw. die Schichtform des "Pools" seitens des MIK nicht mehr gewünscht wird? Es ist beabsichtigt, zum Thema Schichtdienstgestaltung eine Arbeitsgruppe einzurichten. Sie soll die aktuellen Schichtdienstmodelle einschließlich der Poolmodelle und die Anforderungen an einen zukunftsfähigen Schichtdienst analysieren und erforderliche Standards erarbeiten . 4. Ist es richtig, das trotz der sehr angespannten Haushaltslage auch und gerade im Bereich der Polizei in Nordrhein-Westfalen und der seit 2003 immer noch praktizierten Streichung des Urlaubsgeldes und der massiven Absenkung des Weihnachtsgeldes für Polizeibeamte das MIK derzeit plant, neue Dienstausweise anzuschaffen, da hier angeblich die Notwendigkeit gesehen wird, aufgrund der neuen Dienstuniformen mit den neuen Dienstausweisen eine "noch größere Identifikation" des einzelnen Polizeibeamten mit seinem Beruf schaffen zu wollen ? Wie bereits in der Beantwortung der Kleinen Anfrage 71 (Drucksache 16/252) mitgeteilt, erfolgt im Rahmen einer ohnehin anstehenden Ausschreibung und Neubeschaffung von fälschungssicheren Kartenrohlingen für Dienstausweise eine Anpassung an das neue blaue Design der Polizei. Im Zusammenhang mit der Anpassung sind Kosten in Höhe von landesweit rund 1.600 € zzgl. MwSt. entstanden. Die in der Fragestellung dargestellte Begründung für die Einführung der neuen Dienstausweise in der Polizei ist unzutreffend.