LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13961 13.01.2017 Datum des Originals: 12.01.2017/Ausgegeben: 18.01.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5436 vom 13. Dezember 2016 der Abgeordneten Christina Schulze Föcking CDU Drucksache 16/13775 Das Landgestüt Warendorf nach den Korruptionsvorwürfen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Februar 2016 erfolgte nach einem entsprechenden Beschluss des Amtsgerichtes Münster beim Landgestüt Warendorf eine Durchsuchung durch das Landeskriminalamt. Grund war der Verdacht der Vorteilsnahme durch drei leitende Mitarbeiter des Landgestütes in Verbindung mit dienstlichen Reisen nach Katar. In einem Bericht an den zuständigen Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erläuterte Staatssekretär Peter Knitsch, dass entsprechendes Beweismaterial sichergestellt worden sei und eine Auswertung laufe. Aufgrund der Vorwürfe wurden die Mitarbeiter freigestellt. In den „Neuen Westfälischen“ vom 27. Februar 2016 äußert sich der Sprecher des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, dass die „notwenigen Maßnahmen ergriffen [worden seien] damit das Tagesgeschäft ungestört weiter laufen kann. Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 5436 mit Schreiben vom 12. Januar 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister, dem Minister für Inneres und Kommunales und dem Justizminister beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13961 2 1. Wann ist voraussichtlich mit dem Abschluss der Ermittlungen zu rechnen? Die Leitende Oberstaatsanwältin in Münster hat dem Justizministerium berichtet, dass nach dem bisherigem Erkenntnisstand voraussichtlich nicht vor Ablauf des ersten Quartals 2017 mit dem Abschluss der Ermittlungen zu rechnen sei. 2. Warum wurden die drei freigesetzten Mitarbeiter des Landgestüts nicht anderweitig im Landesdienst beschäftigt? Eine (auch vorübergehende) anderweitige Beschäftigung der freigestellten Personen wurde eingehend geprüft. Unter Berücksichtigung der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen, der speziellen Qualifikationen und der den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zugrundeliegenden Vorwürfen besteht keine anderweitige Einsatzmöglichkeit. 3. Wie viele Mitarbeiter wurden im Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz seit Februar 2016 neu eingestellt? Zwischen dem 01.02. und dem 14.12.2016 wurden im Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz 48 Tarifbeschäftigte, Beamtinnen und Beamte befristet und unbefristet eingestellt. Ein Zusammenhang mit den Vorfällen im Landgestüt besteht in keinem dieser Fälle. 4. In welcher Höhe hat das Land seit der Freistellung der 3 Mitarbeiter je Mitarbeiter und insgesamt bis heute Zahlungen geleistet (Lohn, Sozialleistungen, Zulagen etc.)? Das Bruttoentgelt der drei freigestellten Beschäftigten betrug für die Zahlungsmonate Februar bis einschließlich November 2016 insgesamt 165.385,48 €. Eine Aufschlüsselung auf einzelne Beschäftigte erfolgt aus Datenschutzgründen nicht. 5. Welche weiteren organisatorischen und inhaltlichen Konsequenzen hat das Land aus dem Fall bislang gezogen, bzw. beabsichtigt zu ziehen? Für die durch die Freistellung derzeit vakanten Funktionen der Gestütsleitung und der Verwaltungsleitung sind Beschäftigte aus dem Ressort kommissarisch bestellt worden, um den Dienstbetrieb aufrecht zu erhalten. Durch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft , Natur- und Verbraucherschutz erfolgt im Hinblick auf die besondere Situation eine umfassende fachliche und rechtliche Beratung und Begleitung des Landgestüts in allen bedeutsamen Vorgängen. Geschäftsbeziehungen nach Katar bestehen nicht mehr. Im Übrigen bleibt der Abschluss bzw. der weitere Verlauf des Ermittlungsverfahrens abzuwarten. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13961