LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1397 12.11.2012 Datum des Originals: 12.11.2012/Ausgegeben: 15.11.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 564 vom 10. September 2012 des Abgeordneten Daniel Düngel PIRATEN Drucksache 16/1119 Kinder- und Jugendförderplan 2011 Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Kleine Anfrage 564 mit Schreiben vom 12. November 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Kinder- und Jugendförderplan für die Jahre 2011 bis 2015 ist jährlich eine Fördersumme von ca. 100 Millionen Euro angesetzt worden. Alle Positionen des Kinder- und Jugendförderplans sind untereinander deckungsfähig. Gemäß einer Auskunft der Landesjugendämter ist im Jahr 2011 die Summe von insgesamt ca. 12 Millionen Euro nicht von der der Landesregierung verausgabt worden. Speziell im Fachbereich I wurden ca. 4 Millionen Euro nicht abgerufen . 1. Sind die Landesjugendämter verpflichtet dem Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport zu melden, wenn eine Position des Kinder- und Jugendförderplans vollends ausgeschöpft ist und weiterhin überdurchschnittlich nachgefragt wird? Grundsätzlich besteht keine rechtliche Verpflichtung. Es ist jedoch in der Praxis üblich, dass die Landesjugendämter in einem solchen Fall nachfragen, ob weitere Mittel aus anderen Positionen im Wege gegenseitiger Deckungsfähigkeit in der entsprechenden Position des Kinder - und Jugendförderplans zur Verfügung gestellt, bzw. umgeschichtet werden können. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1397 2 2. Wenn ja, wer ist in diesem Falle der Ansprechpartner beim Ministerium für Familie , Kinder, Jugend, Kultur und Sport? Ansprechpartner für diese Fälle ist die zuständige Fachabteilung des Ministeriums für Familie , Kinder, Jugend Kultur und Sport. 3. Hat dieser Ansprechpartner in diesem Falle die Kompetenz, die deckungsfähigen Summen zu übertragen? Ja, soweit entsprechende Mittel zur Verfügung stehen. 4. Falls es keine Verpflichtung gibt, den Sachverhalt zu melden, worin liegen die Gründe dafür? Eine entsprechende Verpflichtung gibt es nicht, weil die Landesjugendämter ihre Aufgaben als Bewilligungsbehörden mit hohem Verantwortungsbewusstsein wahrnehmen und sich in der Praxis bislang keine Probleme ergeben haben. 5. Was plant die Landesregierung dagegen zu unternehmen? Die Landesregierung sieht keinen Handlungsbedarf.