LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13973 16.01.2017 Datum des Originals: 16.01.2017/Ausgegeben: 19.01.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5454 vom 15. Dezember 2016 der Abgeordneten Birgit Rydlewski und Torsten Sommer PIRATEN Drucksache 16/13829 Kleine Anfrage zu Sicherheitsmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen im Vorfeld der OSZE- Konferenz am 8. und 9. Dezember in Hamburg Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 8. und 9. Dezember fand in Hamburg eine Konferenz der OSZE statt, das von einem der größten Polizeiaufgebote in der Geschichte der Hansestadt gesichert wurde und zu dem über 13.000 Polizist/innen aus allen Bundesländern zusammengezogen wurden. In aller Regel werden im Vorfeld solcher Großveranstaltungen von internationaler Bedeutung auch in den Bundesländern Überwachungsmaßnahmen wie z.B. Gefährderansprachen unternommen. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5454 mit Schreiben vom 16. Januar 2017 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Welche Maßnahmen wurden durch nordrhein-westfälische Sicherheitsbehörden in Bezug auf die am 8. und 9. Dezember in Hamburg stattgefundene OSZE- Konferenz durchgeführt? Maßnahmen der nordrhein-westfälischen Polizeibehörden Im Vorfeld der OSZE-Konferenz wurde durch die 251. Sitzung des Arbeitskreises II "Innere Sicherheit" der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder beschlossen, Gefahrenpotenzialen aus dem In- und Ausland frühzeitig und konsequent zu begegnen. Dazu wurden von den Ländern und dem Bund Maßnahmen abgestimmt. Die Kreispolizeibehörden in Nordrhein-Westfalen wurden vor diesem Hintergrund gebeten, gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen zeitgerecht vorzubereiten und nach Maßgabe und eigener Erkenntnis- sowie Lagebeurteilung durchzuführen. Gemäß der bundesweiten LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13973 2 Abstimmung und im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten erfolgte in Nordrhein-Westfalen im Wesentlichen die Prüfung bzw. im Einzelfall erforderliche Durchführung/Erteilung von Gefährderansprachen Meldeauflagen Maßnahmen zur Unterbindung der Abreise potenzieller Störer Platzverweisungen Ingewahrsamnahmen sowie Verbleibskontrollen Maßnahmen der nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzbehörde Auch im Vorfeld von derartigen Veranstaltungen kommt die Verfassungsschutzbehörde NRW ihrem gesetzlichen Auftrag nach und beobachtet Organisationen und Personen, die Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verfolgen. 2. Wie viele sogenannte "Gefährderansprachen" durch nordrhein-westfälische Sicherheitsbehörden hat es in Bezug auf diese OSZE-Konferenz gegeben (bitte auflisten nach Ort und veranlassenden Behörde)? 12 Gefährderansprachen verteilen sich auf die Kreispolizeibehörden Düsseldorf (1), Krefeld (1), Münster (9), Warendorf (1). 3. Hat eine Ausforschung von OSZE-Gegnern durch Mitarbeiter/innen nordrheinwestfälischer Sicherheitsbehörden (Zivilpolizist/innen, V-Personen, etc.) stattgefunden (bitte aufschlüsseln nach Einsatzdaten, -orten und durchführender bzw. anordnender Sicherheitsbehörde)? 4. Welche weiteren Ausforschungsmaßnahmen (Anfragen bei Busunternehmen, etc.) wurden durch nordrhein-westfälische Sicherheitsbehörden in Bezug auf diese OSZE-Konferenz durchgeführt (bitte aufschlüsseln nach Datum, Einsatzort [bzw. Wohnort/Sitz der betroffenen Personen/Unternehmen], und durchführender bzw. anordnender Sicherheitsbehörde)? Die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet: Die Sicherheitsbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen forschen Grundrechtsträger nicht aus. Sie treffen Maßnahmen zur Aufklärung und Erkenntnisgewinnung im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigungen. Diese erfolgen im Zusammenhang mit Versammlungen ausschließlich zur Erfüllung der polizeilichen Aufgabe, die friedliche Durchführung versammlungsrechtlicher Veranstaltungen und den Schutz der Grundrechte Dritter oder anderer Werte mit Verfassungsrang zu gewährleisten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13973 3 5. Welche Maßnahmen zur Kommunikationsüberwachung (Telefonüberwachung, Ortungsimpulse, nichtindividualisierte Funkzellenabfragen, IMSI-Catcher, W-Lan- Catcher) wurden von nordrhein-westfälischen Sicherheitsbehörden im Zusammenhang mit dieser OSZE-Konferenz durchgeführt (bitte nach jeweiligen Maßnahmen und Einsatzorten bzw. Wohnorten der betroffenen Personen aufschlüsseln)? Maßnahmen der nordrhein-westfälischen Polizeibehörden Durch die nordrhein-westfälischen Polizeibehörden wurden keine Maßnahmen der Kommunikationsüberwachung im Zusammenhang mit der OSZE-Konferenz durchgeführt. Maßnahmen der nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzbehörde Maßnahmen zur personenorientierten Überwachung wurden durch die Verfassungsschutzbehörde NRW nicht ergriffen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13973