LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13974 16.01.2017 Datum des Originals: 16.01.2017/Ausgegeben: 19.01.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5455 vom 15. Dezember 2016 der Abgeordneten Birgit Rydlewski und Torsten Sommer PIRATEN Drucksache 16/13830 Kleine Anfrage zu Sicherheitsmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen im Vorfeld des G20- Gipfels 2017 in Hamburg Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 7. und 8. Juli 2017 wird in Hamburg der G20-Gipfel stattfinden, bei dem sich die Regierungschefs der 20 wichtigsten Industrie- und Schwellenländer treffen und zu dem neben mehr als 6500 Delegierten aus 20 Ländern und von 14 internationalen Organisationen wie Uno, Weltbank oder Afrikanischer Union auch 3000 Journalisten erwartet werden. Ein Gipfeltreffen in dieser Größenordnung wurde bislang noch nicht in Deutschland organisiert und wird erwartbar unter allerhöchsten Sicherungsvorkehrungen stattfinden. Dabei werden im Vorfeld solcher Großveranstaltungen von internationaler Bedeutung in aller Regel auch in den Bundesländern Überwachungsmaßnahmen wie z.B. Gefährderansprachen unternommen. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5455 mit Schreiben vom 16. Januar 2017 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Welche Maßnahmen wurden und werden durch nordrhein-westfälische Sicherheitsbehörden in Bezug auf den G20-Gipfel 2017 in Hamburg durchgeführt? Maßnahmen der nordrhein-westfälischen Polizeibehörden Derzeit wurden und werden noch keine konzertierten Maßnahmen im Zusammenhang mit dem G20-Gipfgel in Hamburg durchgeführt. Wie auch im Vorfeld des G7-Gipfels in Elmau werden polizeiliche Maßnahmen zwischen den Ländern und dem Bund abgestimmt und die Kreispolizeibehörden in Nordrhein-Westfalen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13974 2 zeitgerecht gebeten, entsprechende Maßnahmen nach Maßgabe und eigener Erkenntnissowie Lagebeurteilung durchzuführen. Maßnahmen der nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzbehörde Auch im Vorfeld von derartigen Veranstaltungen kommt die Verfassungsschutzbehörde NRW ihrem gesetzlichen Auftrag nach und beobachtet Organisationen und Personen, die Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verfolgen. 2. Wie viele sogenannte "Gefährderansprachen" durch nordrhein-westfälische Sicherheitsbehörden hat es in Bezug auf den G20-Gipfel in Hamburg gegeben oder sind vorgesehen (bitte auflisten nach Ort und veranlassenden Sicherheitsbehörde)? Gefährderansprachen mit Bezug zum G20-Gipfel in Hamburg haben nicht stattgefunden. 3. Hat eine Ausforschung von G20-Gegnern durch Mitarbeiter*innen nordrheinwestfälischer Sicherheitsbehörden (Zivilpolizist*innen, V-Personen, etc.) stattgefunden bzw. findet noch statt (bitte aufschlüsseln nach Einsatzdaten, -orten und durchführender bzw. anordnender Sicherheitsbehörde)? 4. Welche weiteren Ausforschungsmaßnahmen (Anfragen bei Busunternehmen, etc.) wurden und werden durch nordrhein-westfälische Sicherheitsbehörden in Bezug auf den G20-Gipfel durchgeführt (bitte aufschlüsseln nach Datum, Einsatzort [bzw. Wohnort/Sitz der betroffenen Personen/Unternehmen], und durchführender bzw. anordnender Sicherheitsbehörde)? Die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet: Die Sicherheitsbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen forschen Grundrechtsträger nicht aus. Sie treffen Maßnahmen zur Aufklärung und Erkenntnisgewinnung im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigungen. Diese erfolgen im Zusammenhang mit Versammlungen ausschließlich zur Erfüllung der polizeilichen Aufgabe, die friedliche Durchführung versammlungsrechtlicher Veranstaltungen und den Schutz der Grundrechte Dritter oder anderer Werte mit Verfassungsrang zu gewährleisten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 5. Welche Maßnahmen zur Kommunikationsüberwachung (Telefonüberwachung, Ortungsimpulse, nichtindividualisierte Funkzellenabfragen, IMSI-Catcher, W-Lan- Catcher) wurden und werden von nordrhein-westfälischen Sicherheitsbehörden im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel durchgeführt (bitte nach jeweiligen Maßnahmen und Einsatzorten bzw. Wohnorten der betroffenen Personen aufschlüsseln)? Maßnahmen der nordrhein-westfälischen Polizeibehörden Durch die nordrhein-westfälischen Polizeibehörden wurden bislang keine Maßnahmen der Kommunikationsüberwachung im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel in Hamburg durchgeführt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13974 3 Maßnahmen der nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzbehörde Maßnahmen zur personenorientierten Überwachung werden derzeit durch die Verfassungsschutzbehörde NRW nicht ergriffen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13974