LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13981 16.01.2017 Datum des Originals: 16.01.2017/Ausgegeben: 19.01.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5447 vom 15. Dezember 2016 der Abgeordneten Armin Laschet, Hendrik Schmitz, Ulla Thönnissen und Axel Wirtz CDU Drucksache 16/13812 Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsplätze bei Aixtron SE Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Aufgrund eines Vetos von US-Präsident Barack Obama scheitert der Verkauf der in Herzogenrath ansässigen Firma AIXTRON SE an einen chinesischen Investor. Durch den Rückzug des Investors droht eine Insolvenz des Unternehmens. Weltweit stehen 700 Arbeitsplätze auf dem Spiel, von denen sich allein am Standort Herzogenrath 400 Arbeitsplätze befinden. Mit einer Insolvenz würde Nordrhein-Westfalen zudem ein innovationsreiches Unternehmen verlieren. Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 5447 mit Schreiben vom 16. Januar 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung hat großes Interesse an dem Fortbestand der Firma Aixtron am Standort Nordrhein-Westfalen und dem Erhalt der rund 400 Arbeitsplätze. Das Unternehmen steht in engem Kontakt zur Landesregierung; es findet ein stetiger Austausch statt. 1. Welche Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen und auf die Arbeitsplätze in der Region erwartet die Landesregierung nach dem Scheitern der Verkaufsverhandlungen? Eine Aussage zu den Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen und auf die Arbeitsplätze in der Region kann aktuell nicht getroffen werden. Das Unternehmen prüft derzeit, welche Sanierungsschritte eingeleitet werden und wird zeitnah ein Zukunftskonzept vorlegen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13981 2 2. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um dem Unternehmen bei einer Abwendung der drohenden Insolvenz zu helfen? 3. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um die betroffenen 400 Arbeitsplätze in der Region zu erhalten? Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 2 und 3 gemeinsam beantwortet. Aixtron steht sowohl mit der Bundesregierung als auch mit der Landesregierung in Kontakt. Es wird intensiv – auch unter beihilferechtlichen Gesichtspunkten – geprüft, welche Unterstützungsmöglichkeiten bestehen. 4. Sofern eine Insolvenz nicht abgewendet werden kann: Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um die Beschäftigten vor drohender Arbeitslosigkeit zu schützen? Das Vorgehen im Rahmen einer Insolvenz ist durch die Insolvenzverordnung geregelt. Sollte es im Unternehmen zu einem Personalabbau kommen, sind die Betriebsparteien gefordert, im Sozialplan Maßnahmen zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit zu vereinbaren. Die Landesregierung hat grundsätzlich die Möglichkeit, mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds die Einrichtung von Transfergesellschaften zu unterstützen, wenn es sich beim personalabbauenden Unternehmen um ein insolventes Unternehmen handelt. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13981