LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13985 17.01.2017 Datum des Originals: 16.01.l2017/Ausgegeben: 20.01.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5414 vom 1. Dezember 2016 des Abgeordneten Frank Herrmann PIRATEN Drucksache 16/13664 Personenbezogene Daten in fremden Händen - Wie groß ist das Ausmaß in NRW? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit der Verbreitung von eGovernment und der Nutzung digitaler Arbeitsgeräte und Unterlagen werden Informationen und Akten mobiler. Informationen werden auf mobilen Datenträgern, Laptops, Smartphones und Tablets gespeichert und unterwegs oder zuhause bearbeitet und verwendet. Erfahrungen1 aus anderen Ländern zeigen, dass auch ein Verlust von personenbezogene Daten durch öffentliche Stellen auftritt, sei es durch Diebstahl oder Unaufmerksamkeit öffentlicher Mitarbeiter. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5414 mit Schreiben vom 16. Januar 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin und allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Aufgrund der kurzen Fristsetzung liegen noch nicht alle Berichte aus den Geschäftsbereichen der Justiz vor und konnten somit nicht berücksichtigt werden. Für den Bereich der Polizei konnten keine Zahlen übermittelt werden. Eine zentrale Auswertung von WE-Meldungen über Verluste oder erhebliche Beschädigung wesentlicher Führungsund Einsatzmittel erfolgt dort nicht. Für eine Erhebung der geforderten Daten wäre eine Abfrage im nachgeordneten Bereich erforderlich. Dies ist in Kürze der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht durchführbar. 1 https://en.wikipedia.org/wiki/List_of_UK_government_data_losses LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13985 2 1. Wie viele digitale Geräte (Datenträger, Laptops, Smartphones etc.) aus dem Eigentum des Landes NRW werden seit dem 1.1.2012 vermisst? (bitte aufschlüsseln nach Gerätetyp, Jahr und falls möglich, betroffene Daten-Art und Menge) Gerätetyp Jahr, seitdem Gerät vermisst wird frühester Zeitpunkt 1.1.2012 Anzahl Laptop 2012 27 2013 23 2014 51 2015 33 2016 27 mobile Festplatte 2013 4 2015 1 2016 2 SD-Karte 2016 1 Smartphone 2012 3 2013 7 2014 8 2015 8 2016 16 Tablet 2013 2 2015 2 2016 2 USB-Stick 2013 5 2014 3 2015 4 2016 4 Über die gewünschte Information „Daten-Art und Menge“ kann in der Kürze der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit keine Angabe gemacht werden, daher entfällt diese Angabe. 2. Inwieweit hat die Landesregierung sichergestellt, dass keine unverschlüsselten Datenträger abhanden kommen können? Der Zweck von Datenträgern ist die Verwendung zum Datenaustausch, daher ist eine Verschlüsselung nicht in allen Fällen erforderlich. Es sind derzeit keine technischen Möglichkeiten bekannt, mobile Datenträger rein physisch vor dem Abhandenkommen zu schützen. Darüber hinaus liegen verpflichtende Regelungen vor, wie mit diesen Datenträgern zu verfahren ist. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13985 3 3. In welchen Fällen sind personenbezogene Daten auf unverschlüsselten bzw. unzureichend verschlüsselten Datenträgern abhanden gekommen? (Bitte aufschlüsseln nach Art der Daten und Zahl der Betroffenen) Bis auf eine Ausnahme (Verlust eines USB-Sticks, auf dem 49 Mitarbeiterdaten für Dienstausweise gespeichert waren) ist kein weiterer Fall bekannt. Die Mitarbeiter wurden in dem konkreten Fall über den Datenverlust informiert. 4. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung getroffen, um Geräte wie beispielsweise Smartphones im Notfall aus der Ferne löschen zu können? In der Landesverwaltung sind Smartphones und Tablets standardmäßig mit der Möglichkeit der Fernlöschung per „remote wipe“ ausgestattet. Sofern schützenswerte Daten auf Laptops vorhanden sind, sind die Laptops grundsätzlich verschlüsselt. 5. In welchen Fällen wurden Betroffene nicht über den Verlust ihrer personenbezogenen Daten durch öffentliche Stellen informiert? Es sind keine Fälle bekannt. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13985