LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13986 20.01.2017 Datum des Originals: 16.01.2017/Ausgegeben: 20.01.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5405 vom 1. Dezember 2016 der Abgeordneten Marcel Hafke und Dr. Björn Kerbein FDP Drucksache 16/13654 Wie viele Personalstunden wurden aus den plusKita-Sprachförder- und Verfügungspauschalen finanziert? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Zum Kindergartenjahr 2014/15 hat die rot-grüne Landesregierung die Sprachfördermittel in Höhe von 25 Millionen Euro neu verteilt. Außerdem wurden die plusKita-Pauschale (45 Millionen Euro) und die Verfügungspauschale (55 Millionen Euro) zusätzlich eingeführt. Die Mittel aus der Sprachförderpauschale sollen zur Finanzierung zusätzlicher Fachkraftstunden , die Mittel aus der plusKita-Pauschale für zusätzliches pädagogisches Personal, und die Mittel aus der Verfügungspauschale für zusätzliche Personalkraftstunden oder anderer, das pädagogische Personal unterstützende Kräfte, eingesetzt werden. Dies wirft die Frage auf, wie viele Fachkraftstunden, Ergänzungskraftstunden und sonstige Arbeitsstunden durch die zusätzlichen Pauschalen finanziert wurden. Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Kleine Anfrage 5405 mit Schreiben vom 16. Januar 2017 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Bildungschancen und -gerechtigkeit für alle Kinder von Anfang an tatsächlich zu ermöglichen, hat für die Landesregierung höchste Priorität. Kindertageseinrichtungen haben die beste Möglichkeit , Kinder in sehr jungem Alter zu stärken und bestehende Benachteiligungen abzubauen bzw. ihnen entgegenzuwirken. Weil die Einrichtungen hierfür zusätzliche Ressourcen benötigen , stellt das Land den Jugendämtern nach festen Schlüsseln zusätzliche Mittel i. H. v. ins- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13986 2 gesamt 70 Millionen Euro je Kindergartenjahr allein für plusKITA‘s und zusätzliche Sprachförderung zur Verfügung. Darüber hinaus stellt die Landesregierung zur Unterstützung des Personals rd. 55 Mio. Euro als Verfügungspauschale zur Verfügung. Damit hat die Landesregierung einen weiteren Schritt zur Qualitätssteigerung und -sicherung in der Kindertagesbetreuung unternommen. Der zweckentsprechende Einsatz der zusätzlichen Mittel wird in gesonderten Verwendungsnachweisen mit den vorgeschriebenen Personalkraftstunden belegt. 1. Wie viele zusätzliche Personalstunden wurden im Kindergartenjahr 2014/15 aus Mitteln der Sprachförderpauschale nach § 21b Kibiz finanziert (bitte unter Angabe der insgesamt ausgewerteten Kitas nach Fachkraftstunden, Ergänzungskraftstunden und sonstigen Arbeitsstunden sowie der Angabe des jeweiligen Anteils an der Gesamtsumme der Sprachfördermittel aufschlüsseln)? 2. Wie viele zusätzliche Personalstunden wurden im Kindergartenjahr 2014/15 aus Mitteln der plusKita-Pauschale nach § 21a Kibiz finanziert (bitte unter Angabe der insgesamt ausgewerteten Kitas nach Fachkraftstunden, Ergänzungskraftstunden und sonstigen Arbeitsstunden sowie der Angabe des jeweiligen Anteils an der Gesamtsumme der plusKita-Mittel aufschlüsseln)? 3. Wie viele zusätzliche Personalstunden wurden im Kindergartenjahr 2014/15 aus Mitteln der Verfügungspauschale nach § 21 Absatz 3 Kibiz finanziert (bitte unter Angabe der insgesamt ausgewerteten Kitas nach Fachkraftstunden, Ergänzungskraftstunden und sonstigen Arbeitsstunden sowie der Angabe des jeweiligen Anteils an der Gesamtsumme der Mittel der Verfügungspauschale aufschlüsseln)? Die Auswertungen zu den Fragen 1 bis 3 sind der angefügten Anlage 1 zu entnehmen. 4. In wie vielen Kindertageseinrichtungen wurde der so genannte 2. Wert der Anlage zu § 19 Kinderbildungsgesetz (Soll-Wert) vollständig für alle Gruppen erreicht (bitte für die Kindergartenjahre 2010/11, 2011/12, 2012/13, 2013/14, 2014/15 und 2015/16 nach in diesen Kitas insgesamt betreuten U3- sowie Ü3-Kindern aufschlüsseln )? Die Auswertung zu Frage 4 entnehmen Sie bitte der Anlage 2. Anlage 1 zur Kleinen Anfrage 5405 In die Auswertung einbezogene Einrichtungen (abgegebener Ver endungsnachweis KGJ 2014/2015 Stand 15.12.2016) Anteil abgegebener Verwendungsnachweise 6.923 73% Verfügungspauschale nach § 21 Abs. 3 Anzahl Einrichtungen Fördertatbestand Verfügungspauschale (It. VN erhalten) Betrag der Verfügungspauschale, der in den in die Auswertung einbezogengen Kindertageseinrichtungen für zusätzliches Personal im Sinne des § 21 Abs. 3 KiBiz verwendet wurde (Basis VN) Anteil an der Gesamtfördersu e (Basis auswertbare Einrichtungen) 6.866 38.335.811,19 € 70% Fördersumme des Landes laut Leistungsbescheid (alle Einrichtungen) 54.968.000,00 € zusätzlich eingesetztes Personal (durchschn. Wochenstunden/KGJ) Fachkraftstunden Ergänzungskraftstunden Sonstige Personalkraftstunden i.S. der Anl. zu § 19 KiBiz Weiterer Personaleinsatz 10.335 6.327 14.519 42.693 plusKITA-Förderung nach § 21a Anzahl Einrichtungen Fördertatbestand plusKITA (It. VN erhalten) Betrag der plusKITA-Förderung, der in den in die Auswertung einbezogengen Kindertageseinrichtungen für zusätzliches Personal im Sinne des § 21a KiBiz erwendet wurde (Basis Verwendungsnachweis) Anteil an der Gesamtfördersumme (Basis auswertbare Einrichtungen) 1.194 26.680.111,80 € 63% Fördersumme des Landes laut Leistungsbescheid (alle Einrichtungen) 42.454.469,30 € zusätzlich eingesetztes Personal (durchschn. Wochenstunden/KGJ) Fachkraftstunden Ergänzungskraftstunden Sonstige Personalkraftstunden i.S. der Anl. zu § 19 KiBiz Weiterer Personaleinsatz ohne § 16a Abs. 2 Nr. 6 KiBiz 21.517 2.533 359 45 Betrag der plusKITA-Förderung, der für Personal nach § 16a Abs. 2 Nr. 6 KiBiz verwendet wurde 722.077,90 € zus. Sprachförderung nach § 21b Anzahl Einrichtungen Fördertatbestand zus. Sprachförderung (It. VN erhalten) Betrag der zus. Sprachförderung, der in den in die Auswertung einbezogengen Kindertageseinrichtungen für zusätzliches Personal im Sinne des § 21b i. V. m. § 16b KiBiz verwendet wurde (Basis Verwendungsnachweis) Anteil an der Gesamtfördersumme (Basis auswertbare Einrichtungen) 2.568 15.582.661,97 € 62% Fördersumme des Landes laut Leistungsbescheid (alle Einrichtungen) 25.000.000,00 € zusätzlich eingesetztes Personal (durchschn. Wochenstunden/KGJ) Fachkraftstunden 16.469 Anlage 2 zur Kleinen Anfrage 5405 2010/2011 2011/2012 2012/2013 2013/2014 2014/2015 Auswertbare Einrichtungen (Einrichtungen mit freigegebenen Verwendungsnachweis im jeweiligen KGJ) 8.752 8.463 8.201 7.784 6.923 Auswertbare Einrichtungen (Anteil Einrichtungen mit freigegebenen Verwendungsnachweis im jeweiligen KGJ an Grundgesamtheit der Einrichtungen) 97% 93% 89% 83% 73% Anzahl Einrichtungen, die den 2. Wert erreichen 3.239 3.049 3.089 2.879 2.418 in Prozent zu den auswertbaren Einrichtungen 37% 36% 38% 37% 35% Anzahl U3 Kinder 23.820 22.383 24.969 29.455 26.179 Anzahl Ü3 Kinder 152.224 140.286 142.921 129.049 104.330 Anzahl Schulkinder 2.458 1.408 1.063 841 658 Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13986