LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13987 17.01.2017 Datum des Originals: 16.01.2017/Ausgegeben: 20.01.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5406 vom 1. Dezember 2016 der Abgeordneten Marcel Hafke und Dr. Björn Kerbein FDP Drucksache 16/13655 Wie viele zusätzliche Ergänzungskraftstunden wurden mit Mitteln der plusKita-, Sprachförder - und Verfügungspauschalen tatsächlich geschaffen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Wie aus der Beantwortung der Kleinen Anfrage 5246 (Drs. 16/13204) hervorgegangen ist, gibt es bei den Sprachförder- und plusKita-Mitteln deutliche Mitnahmeeffekte. Im Kindergartenjahr 2014/15 sind im Vergleich zum Kindergartenjahr 2013/14 bei Kindertageseinrichtungen, die keinerlei zusätzliche Förderung erhalten, die freiwillig geleisteten Fachkraftstunden über dem 1. Wert der Tabelle in der Anlage zu Paragraph 19 um 8 Prozent zurückgegangen. Bei Kitas, die Sprachfördermittel erhalten, waren es jedoch 13 Prozent und bei Kitas, die plusKita-Mittel erhalten, 12 Prozent. Noch deutlicher ist der Befund bei Kitas, die beide Förderungen erhalten: Hier gingen die freiwillig geleisteten Fachkraftstunden um 26 Prozent zurück. Dies wirft die Frage auf, ob ein solcher Mitnahmeeffekt auch bei den Ergänzungskraftstunden zu beobachten ist. Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Kleine Anfrage 5406 mit Schreiben vom 16. Januar 2017 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Bildungschancen und -gerechtigkeit für alle Kinder von Anfang an tatsächlich zu ermöglichen, hat für die Landesregierung höchste Priorität. Kindertageseinrichtungen haben die beste Möglichkeit , Kinder in sehr jungem Alter zu stärken und bestehende Benachteiligungen abzubauen bzw. ihnen entgegenzuwirken. Weil die Einrichtungen hierfür zusätzliche Ressourcen benötigen , stellt das Land den Jugendämtern nach festen Schlüsseln zusätzliche Mittel i. H. v. ins- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13987 2 gesamt 70 Millionen Euro je Kindergartenjahr allein für plusKITA‘s und zusätzliche Sprachförderung zur Verfügung. Darüber hinaus stellt die Landesregierung zur Unterstützung des Personals rd. 55 Mio. Euro als Verfügungspauschale zur Verfügung. Damit hat die Landesregierung einen weiteren Schritt zur Qualitätssteigerung und -sicherung in der Kindertagesbetreuung unternommen. Der zweckentsprechende Einsatz der zusätzlichen Mittel wird in gesonderten Verwendungsnachweisen mit den vorgeschriebenen Personalkraftstunden belegt. Klarstellend ist darauf hinzuweisen, dass mit der der Antwort auf diese Kleine Anfrage - vergleichbar mit der Kleinen Anfrage 5246 -entsprechend der Fragestellung die Ergänzungskraftstunden dargestellt werden, die aus Kindpauschalen in den Kindergartenjahren 2013/2014 und 2014/2015 erbracht werden. Bezogen auf die im Vergleichszeitraum gesunkene Zahl der Ergänzungskraftstunden ist ebenfalls davon auszugehen, dass dies auch darin begründet ist, dass gleichzeitig stärker gestiegene Personalkosten, die immer wieder Gegenstand der Debatte über die Auskömmlichkeit der Kindpauschalen sind, die Träger dazu veranlassen, bei der Kalkulation des einzusetzenden Personals vorsichtiger zu agieren. Die Landesregierung steuert dieser Problematik durch die Erhöhung der jährlichen Dynamisierung von 1,5 auf 3 Prozent und zusätzliche Zuschüsse in den Kindergartenjahren 2016/2017, 2017/2018 und 2018/2019 entgegen. Die Landesregierung teilt insoweit nicht die Auffassung der Fragesteller, der den Trägern hierbei Mitnahmeeffekte unterstellen. Bei Betrachtung der Summe der Fach- und Ergänzungskraftstunden ist die durchschnittliche Mindestanzahl der Betreuungsstunden im Landesdurchschnitt gewährleistet. Dem nicht erreichten Mindestwert im Bereich der Ergänzungskraftstunden stehen Fachkraftstunden gegenüber , die im gleichen Betrachtungszeitraum in deutlichem Maße über den Mindestwert hinaus geleistet wurden. 1. Wie viele Ergänzungskraftstunden (EKS) wurden in den öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen über den 1. Wert der Anlage zu § 19 Kibiz in den Kindertageseinrichtungen, die im Kindergartenjahr 2014/15 Sprachfördermittel nach § 21b Kibiz, aber keine plusKiTa-Mittel nach § 21a KiBiz erhalten haben, zusätzlich, ohne Berücksichtigung der aus Mitteln der Sprachförder- und Verfügungspauschale finanzierten Ergänzungskraftstunden, geleistet (bitte für die Kindergartenjahre 2013/14 und 2014/15 nach in diesen Kitas insgesamt betreuten Kindern aufschlüsseln und den nach dem 1. Wert in diesen Kitas insgesamt geleisteten Ergänzungskraftstunden gegenüberstellen)? 2. Wie viele Ergänzungskraftstunden (EKS) wurden in den öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen über den 1. Wert der Anlage zu § 19 Kibiz in den Kindertageseinrichtungen, die im Kindergartenjahr 2014/15 plusKita- Mittel nach § 21a Kibiz, aber keine Sprachfördermittel nach § 21b KiBiz erhalten haben, zusätzlich, ohne Berücksichtigung der aus Mitteln der Verfügungs- und plusKita-Pauschale finanzierten Ergänzungskraftstunden, geleistet (bitte für die Kindergartenjahre 2013/14 und 2014/15 nach in diesen Kitas insgesamt betreuten Kindern aufschlüsseln und den nach dem 1. Wert in diesen Kitas insgesamt geleisteten Ergänzungskraftstunden gegenüberstellen)? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13987 3 3. Wie viele Ergänzungskraftstunden (EKS) wurden in den öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen über den 1. Wert der Anlage zu § 19 Kibiz in den Kindertageseinrichtungen, die im Kindergartenjahr 2014/15 sowohl Sprachfördermittel nach § 21b Kibiz als auch plusKiTa-Mittel nach § 21a KiBiz erhalten haben, zusätzlich, ohne Berücksichtigung der aus Mitteln der Sprachförder- , plusKiTa- und Verfügungspauschale finanzierten Ergänzungskraftstunden, geleistet (bitte für die Kindergartenjahre 2013/14 und 2014/15 nach in diesen Kitas insgesamt betreuten Kindern aufschlüsseln und den nach dem 1. Wert in diesen Kitas insgesamt geleisteten Ergänzungskraftstunden gegenüberstellen)? 4. Wie viele Ergänzungskraftstunden (EKS) wurden in den öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen über den 1. Wert der Anlage zu § 19 Kibiz in den Kindertageseinrichtungen, die im Kindergartenjahr 2014/15 weder Sprachfördermittel nach § 21b Kibiz noch plusKiTa-Mittel nach § 21a KiBiz erhalten haben, zusätzlich, ohne Berücksichtigung der aus Mitteln der Verfügungspauschale finanzierten Ergänzungskraftstunden, geleistet (bitte für die Kindergartenjahre 2013/14 und 2014/15 nach in diesen Kitas insgesamt betreuten Kindern aufschlüsseln und den nach dem 1. Wert in diesen Kitas insgesamt geleisteten Ergänzungskraftstunden gegenüberstellen)? Für die Auswertung konnten Daten von rund 73% der öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen herangezogen werden, da bei diesen Einrichtungen für beide Kindergartenjahre jeweils abgeschlossene Verwendungsnachweise vorliegen. Die Auswertung dieser Daten, entsprechend der Fragestellung, ist der beigefügten Tabelle zu entnehmen. 5. In welcher Weise wurden bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage 5246 (Drs. 16/13204) auch die Fachkraftstunden, die über die Verfügungspauschale finanziert wurden, berücksichtigt (bitte Tabelle der Drucksache 16/13204 für den Fall, dass aus der Verfügungspauschale finanzierte Fachkraftstunden als Fachkraftstunden über dem 1. Wert berücksichtigt wurden, überarbeiten und dabei aus Mitteln der Verfügungspauschale finanzierte Fachkraftstunden unberücksichtigt lassen)? Die Tabelle zur Kleinen Anfrage 5246 (Drucksache 16/13204) wurde der Fragestellung entsprechend erstellt und enthält somit ausschließlich jene Fachkraftstunden, die auf die Kindpauschalen gemäß § 19 KiBiz entfallen – ohne Berücksichtigung etwaiger Sonderfördertatbestände bzw. sonstiger landesfinanzierter Pauschalen. Anlage zur Kleinen Anfrage 5406 Sprachförderung plusKITA Anzahl Kindpauschalen Leistungsbescheid 13/14 Anzahl Kindpauschalen Leistungsbescheid 14/15 Verwendungsnachweis 13/14 Ergänzungskraftstunden gesamt (IST) Verwendungsnachweis 13/14 Ergänzungskraftstunden 1. Wert (SOLL) Verwendungsnachweis 13/14 Ergänzungskraftstunden (EKS) (IST) über EKS 1.Wert (SOLL) Verwendungsnachweis 14/15 Ergänzungskraftstunden gesamt (IST) Verwendungsnachweis 14/15 Ergänzungskraftstunden 1. Wert (SOLL) Verwendungsnachweis 14/15 Ergänzungskraftstunden (EKS)(IST) über EKS 1.Wert (SOLL) A x - 102.330,48 102.162,20 92.921,06 100.888,12 -7.967,06 88.147,70 95.186,32 -7.038,62 B - x 19.010,78 19.115,09 17.876,02 18.772,01 -895,99 16.348,13 17.526,23 -1.178,10 C x x 52.409,73 52.805,18 47.125,38 51.481,25 -4.355,87 46.754,26 50.433,77 -3.679,51 D - - 193.905,45 195.708,57 150.924,33 169.235,91 -18.311,58 142.980,65 161.053,86 -18.073,21 Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13987