LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13994 17.01.2017 Datum des Originals: 17.01.2017/Ausgegeben: 20.01.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5420 der Abgeordneten Henning Höne, Dietmar Brockes und Ralph Bombis FDP Drucksache 16/13672 Industriepolitische Leitlinien des Wirtschaftsministers – viel Lärm um nichts? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Mai 2016 wurden durch Wirtschaftsminister Duin erstmals Industriepolitische Leitlinien vorgestellt . Im Anschluss erfolgte laut Ministerium auf drei Regionalkonferenzen eine Weiterentwicklung unter Teilnahme von „Unternehmerschaft, Gewerkschaft und Wissenschaft“ (Pressemitteilung des Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk vom 05.12.2016). Am 5. Dezember stellte Wirtschaftsminister Duin die abschließende Version der Leitlinien „vor mehr als 500 Gästen aus Wirtschaft, Gewerkschaften und Politik“ (ebd.) vor. Bei der Vorstellung waren unter anderem auch Bundeswirtschaftsminister Gabriel sowie Bundeskanzler a.D. Schröder zugegen. Die erarbeiteten Leitlinien wurden bislang weder dem Kabinett noch dem Landtag zur Debatte oder zur Beschlussfassung vorgelegt. Es scheint sich somit mehr um eine vorrangig an die Öffentlichkeit gerichtete Einzelmeinung eines Fachministers als um Leitlinien für die Landesregierung zu handeln. Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 5420 mit Schreiben vom 17. Januar 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13994 2 Vorbemerkung der Landesregierung Die industriepolitischen Leitlinien für das Land Nordrhein-Westfalen sind das Ergebnis eines intensiven Dialogprozesses zwischen Wirtschaftsministerium, Wirtschaft und Gewerkschaften. Das war ein in Deutschland bisher einmaliger breiter Prozess. Zahlreiche Beiträge, Hinweise und Argumente haben Eingang in die Leitlinien gefunden. Sie sind nun auf breiter Front von Wirtschaftsministerium, Wirtschaft und Gewerkschaften getragen. 1. Wann sollen die am 5. Dezember 2016 vorgestellten Industriepolitischen Leitlinien durch einen Beschluss des Kabinetts oder des Landtags zum verbindlichen Handlungsrahmen für die Landesregierung werden? Die Leitlinien sind am 13. Dezember 2016 im Kabinett vorgestellt worden. Im Rahmen seiner Ressortzuständigkeit erfolgt jetzt die Umsetzung durch das Wirtschaftsministerium. 2. In welcher Höhe sind Kosten für die Durchführung der drei Regionalkonferenzen entstanden? (bitte detailliert nach Haushaltstitel angeben.) Bezüglich der Kosten für die Regionalkonferenzen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 3. In welcher Höhe sind Kosten für die Veranstaltung zur Vorstellung der Leitlinien am 5. Dezember 2016 in Düsseldorf angefallen? (Bitte detailliert nach Haushaltstiteln angeben.) Für die Durchführung der Regionalkonferenzen und der Abschlussveranstaltung sind Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 117.053,44 € angefallen. 55.293,24 € für die 3 Regionalkonferenzen und 25.584,20 € für den Abschlusskongress. Für die Veranstaltungskonzeption und -planung sowie Organisation und Abwicklung aller Veranstaltungen sind Kosten für Agenturleistungen in Höhe 36.176,00 € entstanden. Die Ausgaben wurden aus Kapitel 14 010 Titel 541 20 „Wirtschaftsgespräche und andere Veranstaltungen“ finanziert. 4. In welcher Höhe wurden Referenten bzw. Gastrednern Honorare im Rahmen der Veranstaltung am 5. Dezember 2016 gezahlt? (Bitte detailliert nach Kostenart und personenscharf angeben.) Es wurden keine Honorare für Referenten oder Gastredner gezahlt. 5. Inwiefern sieht die Landesregierung – ausgelöst durch die Industriepolitischen Leitlinien – Veränderungsbedarf bei bestehenden Gesetzen? Aktuell sieht die Landesregierung bei bestehenden Gesetzen keinen Veränderungsbedarf. Die Leitlinien geben die Einrichtung einer Arbeitsgruppe aus Ministerien, Wirtschaft und Gewerkschaften vor, die Vorschläge für konkrete Handlungsoptionen entwickeln wird (siehe Kapitel 15 „Ausblick“ der industriepolitischen Leitlinien). Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13994