LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1403 13.11.2012 Datum des Originals: 12.11.2012/Ausgegeben: 16.11.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 562 vom 4. Oktober 2012 der Abgeordneten Ursula Doppmeier und André Kuper CDU Drucksache 16/1117 Palliativmedizinische Angebote im Kreis Gütersloh Die Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter hat die Kleine Anfrage 562 mit Schreiben vom 12. November 2012 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der jüngeren Vergangenheit haben die Möglichkeiten und Chancen palliativmedizinischer Betreuung eine zunehmend größere Aufmerksamkeit in der Bevölkerung erfahren. Eine wesentliche Ursache hierfür vermag in der medialen Berichterstattung über dieses Thema zu liegen. Darüber hinaus sind viele Menschen in ihrem privaten oder beruflichen Umfeld mit den Themenfeld der palliativmedizinischen Angebote konfrontiert. Vielerorts wird deshalb verständlicherweise die Frage nach der Ausweitung und Optimierung bestehender Angebote , nach vertiefender Information sowie über die Unterstützung von Bund und Land aufgeworfen . 1. Wie hat sich die Nachfrage nach palliativmedizinischen Angeboten seit dem Jahr 2000 entwickelt? Die Nachfrage und das Wissen um den Anspruch auf palliative Betreuung sind mit dem wachsenden Angebot gestiegen. Durch die erfolgreiche Umsetzung des Rahmenprogramms zur flächendeckenden ambulanten Palliativversorgung und der Landesinitiative zur ambulanten Palliativversorgung von Kindern und Jugendlichen hat das Land NRW gemeinsam mit den Partnerinnen/Partnern des Gesundheitswesens die Rahmen-bedingungen für eine bedarfsgerechte und qualitätsgesicherte Palliativversorgung geschaffen. Nach dem Grundsatz "ambulant vor stationär" gilt dies insbesondere für die Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen in der gewohnten häuslichen Umgebung. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1403 2 2. Wie beurteilt die Landesregierung die in den Städten des Kreises Gütersloh bestehenden Angebote im Bereich der palliativmedizinischen Betreuung? Zur Umsetzung des seit dem 1.4.2007 gemäß §§ 37b und 132d SGB für Versicherte bestehenden Anspruchs auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung haben sich im Kreis Gütersloh Ärztinnen und Ärzte zu einem Palliativnetz zusammengeschlossen. Durch ein kooperatives und abgestimmtes Zusammenwirken von behandelnden Haus- und Fachärztinnen und -ärzten mit spezialisierten Palliativmedizinerinnen und -medizinern, zwei ambulanten Palliativpflegediensten in Halle und Verl, der Palliativstation am Klinikum Gütersloh und den Leistungserbringerinnen und -erbringern der Hospizversorgung (13 ambulante Hospizdienste und ein stationäres Hospiz) wird eine ganzheitliche, bedarfsgerechte Palliative CareVersorgung der Schwerstkranken und Sterbenden rund-um-die-Uhr gewährleistet. Im Krankenhausplan des Landes NRW sind für den Kreis Gütersloh insgesamt acht Betten für die Palliativmedizin am Städtischen Klinikum in Gütersloh ausgewiesen. Für den Kreis Gütersloh besteht, ausgehend von einem Zielwert von 30 Betten je 1 Mio. Einwohner, ein rechnerischer Bedarf von 11 Betten in der Palliativmedizin. Die Versorgung wird durch Krankenhäuser in den umliegenden Städten Bielefeld, Bünde, Bad Lippspringe und Detmold sichergestellt . 3. Wie unterstützt das Land die Anbieter palliativmedizinischer Betreuung? Das Land Nordrhein-Westfalen hat gemeinsam mit den Partnerinnen und Partnern des Gesundheitswesens durch viele zielgerichtete Initiativen und Maßnahmen die Rahmenbedingungen für eine qualitätsgesicherte Palliativversorgung in NRW geschaffen. Diese Aktivitäten werden mit Konstanz und Nachhaltigkeit weiter verfolgt. In diesem Kontext ist das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter der von der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin, der Bundesärztekammer und dem Deutschen Hospiz- und Palliativverband initiierten Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen beigetreten. Gemeinsame Zielsetzung ist die Weiterentwicklung und Unterstützung der Palliativversorgung auf einem hohen qualitativen Niveau. Im stationären Bereich erfolgt die Förderung der palliativmedizinischen Versorgung durch die Förderpauschalen der Krankenhausförderung. 4. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung zur Optimierung der Informati- onsmöglichkeiten der Bevölkerung über die Vor- und Nachteile palliativmedizinischer Betreuung? Die vom Land NRW eingerichteten ALPHA-Stellen (ALPHA = Ansprechstelle im Land NRW zur Palliativversorgung, Hospizarbeit und Angehörigenbegleitung) informieren im Rahmen einer gezielten Öffentlichkeitsarbeit über die bestehenden Leistungsangebote in der Hospizund Palliativversorgung und zeigen Wege und Möglichkeiten auf, diese in Anspruch zu nehmen . Im Auftrag des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter wurden hierzu zwei Internetseiten eingerichtet, und zwar: www.alpha-nrw.de und www.kipallnetnrw .de. Außerdem veröffentlichen sie vierteljährlich eine vom Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter geförderte Fachzeitschrift, die den Leistungserbringerinnen und -erbringern in der Hospiz- und Palliativversorgung und der interessierten Öffentlichkeit aktuelle Fachbeiträge zu allen im Bereich der Hospiz- Palliativversorgung relevanten Themen , wie z. B. Demenz, Trauer, Ängste, Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, behinderte Menschen etc. liefert.