LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1404 13.11.2012 Datum des Originals: 09.11.2012/Ausgegeben: 16.11.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 556 vom 11. Oktober 2012 der Abgeordneten Angela Freimuth, Marcel Hafke und Yvonne Gebauer FDP Drucksache 16/1111 FH Köln: Denkmalschutz und Modernisierung des Gebäudeensembles in Köln-Deutz – Wie passt das zusammen? Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 556 mit Schreiben vom 9. November 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und der Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung beantwortet . Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Gebäudeensemble der Fachhochschule Köln in Köln-Deutz weist hohen Modernisierungsbedarf auf. Vor allem das Ingenieurwissenschaftliche Zentrum (IWZ) bedarf der Erneuerung . Aus diesem Grund wurde der Komplex bereits 2008 in das Hochschulmodernisierungsprogramm des Landes aufgenommen. Im Sommer 2011 erarbeitete die Hochschule in Kooperation mit dem Land ein Modell für die Modernisierung, nach dem das IWZ weitgehend abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden soll (vgl. Vorlage 15/828). Daraufhin wurden die Planungen vom dem BLB, der Stadt und der Fachhochschule Köln entsprechend vorangetrieben. Für Unruhe sorgt nun aber seit März 2012 ein Gutachten des Amtes für Denkmalpflege im Rheinland. Aus ihm geht hervor, dass das abzureißende Gebäudeensemble des IWZ in Köln-Deutz denkmalwürdig sein soll. Dies wirft die Frage auf, ob das vom Land und von der Hochschule erarbeitete Modernisierungskonzept überhaupt noch Bestand hat und realisiert werden kann. Denn erfahrungsgemäß steht der Denkmalschutz einem Abriss von Gebäuden entgegen. In diesem Zusammenhang drohende Verzögerungen der dringend erforderlichen Modernisierungsmaßnahmen wären für die Fachhochschule Köln, die im Zuge des doppelten Abitur- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1404 2 jahrgangs 2013 mit einem erheblich erhöhten Studienanfängeraufkommen rechnet, höchst problematisch. Denn schon jetzt wächst der Modernisierungsbedarf der Hochschule. 1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung hinsichtlich des oben erwähn- ten Gutachtens vom Amt für Denkmalpflege im Rheinland vor? 2. Welche Konsequenzen hat das Gutachten für die vom Land und von der Fach- hochschule Köln erarbeiten Modernisierungspläne? Die Bezirksregierung Köln hat im Januar 2012 das Verfahren zur Prüfung des Denkmalwertes des Ingenieurwissenschaftlichen Zentrums (IWZ) in Köln-Deutz (Neubau der 1970er Jahre : Kreuzbau mit Hallen und Mensa) eingeleitet und das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland als zuständiges Denkmalpflegefachamt um ein Gutachten zum Denkmalwert des Gebäudekomplexes gebeten. Dieses Gutachten liegt inzwischen vor – es bewertet das IWZ als denkmalwürdig im Sinne von § 2 Absatz 1 DSchG. Dieses Gutachten stellt eine Grundlage für die Entscheidung zur Unterschutzstellung des Ingenieurwissenschaftlichen Zentrums (IWZ) der FH Köln dar. Zurzeit bezieht die Bezirksregierung Köln als zuständige Denkmalbehörde die Stellungnahmen von Eigentümer und Nutzer des IWZ (Bau- und Liegenschaftsbetrieb, FH Köln) in das Verwaltungsverfahren ein. Beide Stellungnahmen setzen sich kritisch sowohl mit den tatsächlichen Feststellungen wie den denkmalschutzrechtlichen Würdigungen auseinander. Konsequenzen für die Sanierung und Modernisierung des IWZ sind erst nach Abschluss dieses Verfahrens einschätzbar. 3. Für wie wahrscheinlich erachtet es die Landesregierung, dass es aufgrund des Gutachtens zu Umsetzungsverzögerungen bei den Modernisierungs- und Sanierungsarbeiten kommt? Das Gutachten selbst führt zu keinen Verzögerungen der Projektdurchführung. 4. Inwieweit hält die Landesregierung eine Sanierung der Fachhochschule Köln bei laufendem Betrieb für Studierende und Hochschule für zumutbar? Grundsätzlich gilt, dass die unterschiedlich ausfallenden Beeinträchtigungen und Zumutbarkeiten gegeneinander abzuwägen sind. Sanierungsvorhaben von Landesgebäuden werden häufig bei laufendem Betrieb durchgeführt. Im Falle des hier betrachteten IWZ wurde bisher die Sanierung und Modernisierung im laufenden Betrieb durch weitgehenden Abriss und Teilneubau als zumutbar angesehen. Sofern nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens die Denkmalwürdigkeit nach § 2 Absatz 1 DSchG NW abschließend festgestellt wird, wird die Frage der Zumutbarkeit neu bewertet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1404 3 5. Wie hat sich die Zahl der Studierenden an der Fachhochschule Köln in den letzten 5 Jahren entwickelt (bitte mit Auflistung der Studienanfängerzahlen)? Studierende an der Fachhochschule Köln in den Jahren 2007-2011 Jahr Anzahl der Studierenden im Wintersemester Anzahl der Studienanfängerinnen und -anfänger im Studienjahr 2007 15.493 2.926 2008 15.465 3.121 2009 15.730 3.103 2010 16.880 3.894 2011 19.353 4.794