LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14046 18.01.2017 Datum des Originals: 17.01.2017/Ausgegeben: 23.01.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5476 vom 20. Dezember 2016 des Abgeordneten Theo Kruse CDU Drucksache 16/13881 Anti-Terror-Einsatz ausländischer Spezialeinsatzkräfte in Nordrhein-Westfalen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In meinen Kleinen Anfragen 4985 und 5093 hatte ich Fragen zum Einsatz von ausländischen Spezialeinsatzkräften bei Amok-/Terrorlagen in Nordrhein-Westfalen gestellt. Auf meine Frage, wann in der Vergangenheit ausländische Spezialeinsatzkräfte in Nordrhein-Westfalen eingesetzt wurden, teilte die Landesregierung Folgendes mit (Drs. 16/12980, S. 1 f.): „Ausländische Spezialeinheiten der Polizei sind mehrfach im Jahr, zum Beispiel bei grenzüberschreitenden Observationen, auch in Nordrhein-Westfalen eingesetzt. Die Landesregierung veröffentlicht keine Details zu Einsätzen der Spezialeinheiten in öffentlich zugänglichen Dokumenten.“ Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5476 mit Schreiben vom 17. Januar 2017 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Im Rahmen welcher operativen Maßnahmen werden ausländische Spezialeinheiten der Polizei – abgesehen von grenzüberschreitenden Observationen – in Nordrhein- Westfalen eingesetzt? Zur Beantwortung der Fragestellung wurden die Einsätze der nordrhein-westfälischen Spezialeinheiten der letzten drei Jahre ausgewertet. Außerhalb grenzüberschreitender Observationen erfolgte kein Einsatz ausländischer Spezialeinheiten in Nordrhein-Westfalen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14046 2 2. Unter wessen Kommando stehen die ausländischen Spezialeinheiten bei diesen Einsätzen? Sofern ausländische Spezialeinheiten in Nordrhein-Westfalen eingesetzt werden, erfolgt deren Einsatz im Rahmen einer Besonderen Aufbauorganisation der einsatzführenden nordrheinwestfälischen Polizeibehörde unter der Führung eines nordrhein-westfälischen Polizeiführers. 3. Inwieweit können diese Einsätze auch autonom, d.h. ohne Einbindung bzw. operationelle Mitwirkung der Polizei NRW durchgeführt werden? Siehe Antwort zu Frage 2. 4. Haben ausländische Spezialeinheiten im Jahr 2016 auch Zugriffe auf Zielpersonen in Nordrhein-Westfalen durchgeführt? Nein. 5. Wenn ja: Um welche Einsätze handelte es sich dabei im Einzelnen? Siehe Antwort zu Frage 4. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/14046