LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14049 18.01.2017 Datum des Originals: 16.01.2017/Ausgegeben: 23.01.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5452 vom 15. Dezember 2016 der Abgeordneten Birgit Rydlewski und Torsten Sommer PIRATEN Drucksache 16/13827 Kleine Anfrage zur Entsendung von nordrhein-westfälischen Polizist/innen zum G7- Gipfel 2015 in Elmau - Nachfrage Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 7. und 8. Juni 2015 fand auf Schloss Elmau in Krün (Gemeinde Garmisch-Partenkirchen) der G7-Gipfel statt. In diesem Zusammenhang hatten wir die Landesregierung in unserer Kleinen Anfrage 3489 vom 3. Juni 2015 (Drucksache 16/8841) zu Anzahl und Kosten betreffend die Entsendung von nordrhein-westfälischen Polizist/innen zu diesem Gipfel befragt. In ihrer Antwort vom 8. Juli 2015 (Drucksache 16/9245) hatte die Landesregierung zwei Fragen dieser Kleinen Anfrage beantwortet, die Beantwortung dreier Fragen war allerdings nach Aussage der Landesregierung zum damaligen Zeitpunkt noch nicht möglich. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5452 mit Schreiben vom 16. Januar 2017 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie viele Arbeitsstunden entstanden bei nordrhein-westfälischen Polizeibeamt/innen durch die Entsendung von nordrhein-westfälischen Polizist/innen zum G7-Gipfel 2015? Anlässlich der Entsendung von nordrhein-westfälischen Kräften zum G7-Gipfel in Elmau sind 273.182 Arbeitsstunden angefallen. 2. Welche Kosten entstanden dem Land Nordrhein-Westfalen durch diese Entsendung ? Dem Land Nordrhein-Westfalen sind durch die Entsendung einsatzbedingte Mehrkosten in Höhe von 6.107.895,89 € entstanden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14049 2 3. Wurden eventuell dem Land entstehende Kosten (siehe vorherige Frage) durch den Bund oder das ausrichtende Bundesland erstattet? Diese geltend gemachten einsatzbedingten Mehrkosten wurden entsprechend der "Verwaltungsvereinbarung über vereinfachte Regelungen und einheitliche Pauschalen für die Abrechnung von Unterstützungseinsätzen" vom Freistaat Bayern bzw. dem Bund erstattet. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/14049