LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1405 13.11.2012 Datum des Originals: 12.11.2012/Ausgegeben: 16.11.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 584 vom 22. Oktober 2012 des Abgeordneten Kai Schmalenbach PIRATEN Drucksache 16/1216 Kapazitätsengpässe im NRW-Nahverkehr Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 584 mit Schreiben vom 12. November 2012 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Öffentlicher Personen-Nahverkehr befriedigt die Mobilitätsbedürfnisse der Bürger im Regelfall deutlich energieeffizienter als der motorisierte Individualverkehr. Die Piratenfraktion hält es deshalb für wünschenswert, mehr Bürger zum Umstieg vom PKW auf den ÖPNV zu bewegen . Dies setzt jedoch voraus, dass bei den öffentlichen Verkehrsmitteln ausreichende Kapazitäten vorhanden sind, um zusätzliche Fahrgäste mit einem Mindestmaß an Komfort zu befördern. Gerade auf den Bahnstrecken sind jedoch Beschwerden über überfüllte Züge keine Seltenheit. 1. Auf welchen Linien des Schienenpersonennahverkehrs kommt es in NRW regel- mäßig in den Spitzenzeiten zu Sitzplatzauslastungen über 100 Prozent und welche Streckenabschnitte sind davon jeweils betroffen? Die Planung, Organisation und Ausgestaltung des Schienenpersonennahverkehrs ist nach dem ÖPNV-Gesetz NRW eine kommunale Selbstverwaltungsaufgabe. Der Landesregierung liegt eine derartige Auswertung nicht vor. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1405 2 2. In welchen Fällen könnten die Aufgabenträger zum nächsten Fahrplanwechsel längere Züge oder zusätzliche Fahrten bestellen, falls die notwendigen Finanzmittel vorhanden wären? Der Trassenbestellschluss der DB Netz AG, zu dem Anzahl und Länge der Züge fixiert werden , war für den nächsten Fahrplanwechsel am 9. Dezember 2012 der 9. April 2012. Daher könnten die Aufgabenträger zum jetzigen Zeitpunkt für den nächsten Fahrplanwechsel keine längeren Züge oder zusätzlichen Fahrten mehr bestellen, selbst wenn die notwendigen Finanzmittel vorhanden wären. 3. In welchen Fällen wäre dies nicht möglich, da keine freien Fahrplantrassen ver- fügbar sind, oder Mängel der Infrastruktur wie beispielsweise unzureichende Bahnsteiglängen vorliegen? 4. Plant die Landesregierung, die Aufgabenträger in die Lage zu versetzen, die be- stehenden Kapazitätsengpässe zu beseitigen? Die Fragen 3 und 4 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Die notwendige grundlegende Angebotsverdichtung und -umstrukturierung zu einem Viertelstunden -Takt zwischen Köln und Dortmund mit neuen zusätzlichen Fahrplantrassen ist nur durch den Infrastrukturausbau für den Rhein-Ruhr-Express (RRX) möglich. Angesichts der bestehenden Zustände in den Zügen plant die Landesregierung die Aufgabenträger in die Lage zu versetzen, die bestehenden Kapazitätsengpässe schon vor diesem Zeitpunkt zumindest abzumildern. Dies ist bis zur Fertigstellung der Infrastruktur für den Rhein-RuhrExpress (RRX) durch den Bund nur sehr eingeschränkt möglich. Bereits mit dem Regionalexpress-Konzept 2010 konnten die Regionalexpress-Linien RE 1 und RE 5 durch einen weiteren Waggon verlängert werden. Durch Umstrukturierung der RELinien konnte das Leistungsangebot auf dem Abschnitt Essen – Düsseldorf um eine zweistündliche RE-Leistung ergänzt werden. Im Abschnitt Köln – Düsseldorf konnten zwei Entlastungszugpaare durch Verlängerung vorhandener Zugleistungen etwas Entspannung schaffen . Die geplante Einrichtung eines Bypasses Köln – Düsseldorf über Dormagen durch eine neue RE-Line 6a zum Juni 2012 ist bislang gescheitert, da keines der von den Aufgabenträgern angefragten Eisenbahnverkehrsunternehmen über entsprechende Fahrzeuge verfügte oder bereit war, diese zu einem vertretbaren Betrag einzusetzen. Eine Ausschreibung für eine Betriebsaufnahme Ende des Jahres 2013 befindet sich konkret in Vorbereitung. In der Novelle zum ÖPNV-Gesetz NRW bzw. dessen Verordnung ist die Finanzierung dieser Leistungsausweitungen abgesichert. Für den Fahrplanwechsel am 11. Dezember 2016 plant die Landesregierung gemeinsam mit den Aufgabenträgern die Aufnahme eines erweiterten RE-Konzeptes mit den dann neuen RRX-Fahrzeugen. Dabei sollen Engstellen im Eisenbahnnetz durch die Nutzung von Bypässen umfahren werden. Der sich zurzeit im Gesetzgebungsverfahren befindliche Entwurf zum ÖPNV-Gesetz und dessen Verordnung enthält bereits die aus den RRX-Gutachten entnommenen Anforderungen an die neuen, längeren Fahrzeuge mit einer erheblich höheren Transportkapazität. Gemeinsam mit den Aufgabenträgern wird zurzeit die Ausschreibung dieser neuen Fahrzeuge und der neuen Verkehrsverträge vorbereitet. Für die notwendige Verlängerung der Bahnsteige wurde der DB Station & Service AG bereits eine Voruntersuchung gefördert. Eine entsprechende Planungskostenvereinbarung ist in Vorbereitung.