LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1406 13.11.2012 Datum des Originals: 12.11.2012/Ausgegeben: 16.11.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 558 vom 10. Oktober 2012 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/1113 Fehlende finanzielle Mittel für nordrhein-westfälische Radstationen Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 558 mit Schreiben vom 12. November 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister, dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales und dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Fahrrad fahren macht Spaß, fördert die Fitness, spart Geld und schützt die Umwelt. Unterstützt wird diese Entwicklung durch die Einrichtung von Radstationen an wichtigen Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs. Vor allem für Berufspendler und Fahrradtouristen bieten die rund 70 Radstationen in NRW sichere und witterungsgeschützte Abstellmöglichkeiten für ihre Fahrräder. Hinzu kommt ein umfangreiches Angebot an unterschiedlichen Dienstleistungen rund ums Fahrrad, wie beispielsweise Reparaturservice, Fahrradvermietung oder -verkauf. Doch die Radstationen erfüllen nicht nur verkehrs- und umweltpolitische Ziele, sondern geben ebenfalls wichtige Impulse für den örtlichen Arbeitsmarkt. Sie unterstützen viele Erwerbslose und Menschen mit Behinderung bei der Integration in den Arbeitsmarkt. Im Rahmen von Programmen der Arbeitsagentur erschließen an dieser Stelle insbesondere gemeinnützige Vereine und Träger mit der Einrichtung von Radstationen Beschäftigungs- und Qualifizierungsangebote für diese Gruppen. Allerdings stehen die Radstationen in Nordrhein-Westfalen seit einiger Zeit vielerorts vor erheblichen finanziellen Problemen: Massive finanzielle Einschnitte bringen die Radstationen vor allem hier in Nordrhein-Westfalen in große existenzielle Schwierigkeiten. Dies betrifft LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1406 2 sowohl Ausgaben für Personal als auch steigende Erhaltungs- und Unterhaltungskosten. Trotz Anstrengungen der Kommunen, die Standorte finanziell zu unterstützen, ist ein wirtschaftlich solider Betrieb zum jetzigen Zeitpunkt langfristig ausgeschlossen. Zu alledem kommt jetzt hinzu, dass die Rahmenverträge mit der Deutschen Bahn zu einer kostenfreien Anmietung von Räumlichkeiten auslaufen. Die wirtschaftliche Lage an den einzelnen Standorten wird sich auf diese Weise weiter zuspitzen und zu Einschränkungen im Betrieb oder gegebenenfalls zur Schließung der Standorte führen. Fazit: Die Radstationen in NRW sind in vielerlei Hinsicht eine Erfolgsgeschichte und mancherorts nicht mehr wegzudenken. Für die vielen Berufspendler, Fahrradtouristen aber insbesondere auch für die Menschen, die durch die Radstationen in unserem Land die Chance erhalten, den Schritt in den Arbeitsmarkt zu schaffen, sind die Radstationen nicht zu ersetzen. 1. In welchem Umfang haben die Radstationen in NRW eine konkrete Förderung durch das Land in den letzten 5 Jahren erhalten? Das Land fördert den Bau, die Herrichtung sowie die Ausstattung von Fahrradstationen. Seit dem Jahr 2007 wurden 3,343 Mio. € für Fahrradstationen an die Kommunen in NordrheinWestfalen ausgezahlt. 2. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben durch die Radstationen derzeit einen Arbeitsplatz? Aktuelle Zahlen liegen der Landesregierung nicht vor. 3. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um die Radstationen in NRW langfristig zu unterstützen und für die Zukunft zu erhalten? 4. Inwieweit werden die Kommunen dabei unterstützt? Die Fragen 3 und 4 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Das Land fördert die Kommunen weiterhin bei der Errichtung von Fahrradstationen. Daneben können Betreiber gemeinnützig betriebener Fahrradstationen die arbeitsmarktpolitischen Instrumente nach SGB II und SGB III nutzen. 5. Wird die Landesregierung hinsichtlich der Mietzahlungen die Rahmenverträge mit der Deutschen Bahn neu verhandeln? Der bestehende Rahmenvertrag des Landes Nordrhein-Westfalen mit der DB AG hat sich als effektiv erwiesen. Bei der Neuvermietung von Gebäuden und Grundstückflächen für eine Fahrradstation gilt weiterhin eine Mietfreiheit von zehn Jahren. Nach Ablauf der zehn Jahre strebt die DB Station und Service einheitliche Mietsätze an.