LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14065 20.01.2017 Datum des Originals: 20.01.2017/Ausgegeben: 25.01.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5430 vom 9. Dezember 2016 des Abgeordneten Marcel Hafke FDP Drucksache 16/13734 Landesgrundstück „Lichtscheid“ in Wuppertal – Wie sehen die Planungen der Landesregierung aus? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Landesgrundstück „Lichtscheid“ in Wuppertal, auf dem das Regionale Trainingszentrum der Polizei (Müngstener Straße) vorgesehen ist, soll nach bisherigen Planungen mittelfristig der Stadt Wuppertal übergeben werden. Das zwischenzeitliche Vorhaben des Landes, das Grundstück als Forensik-Standort zu nutzen, ist durch das Angebot der Stadt Wuppertal, für die Forensik ein Grundstück auf der „Kleinen Höhe“ vorzusehen, vermutlich obsolet geworden. Die Stadt Wuppertal sieht für das Gelände „Lichtscheid“ eine Wohnbebauung vor. Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 5430 mit Schreiben vom 20. Januar 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales und der Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter beantwortet. 1. Wie sehen die Planungen des Landes für das Gelände „Lichtscheid“ in Wuppertal aus, wenn die Forensik wie vorgesehen auf der „Kleinen Höhe“ angesiedelt wird? Wenn die Forensik an der „Kleinen Höhe“ errichtet wird, besteht von Seiten des Maßregelvollzugs kein Bedarf für das Gelände „Lichtscheid“. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14065 2 2. Wann steht das Gelände „Lichtscheid“ für die Nutzung durch die Stadt Wuppertal zur Verfügung? Ob und wann das Gelände „Lichtscheid“ für eine Nutzung durch die Stadt Wuppertal zur Verfügung steht, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend beurteilt werden. Die Hauptfläche des Geländes an der Müngstener Straße wird erst für andere Zwecke zur Verfügung stehen, wenn die Voraussetzung gemäß Frage 1 erfüllt, die Immobilien für die Polizeieinheiten an der Parkstraße vollständig fertiggestellt und der Umzug von der Müngstener Straße an die Parkstraße vollzogen ist. Ein Verkauf der (Teil-)Liegenschaft ist nach der Landeshaushaltsordnung allerdings erst dann möglich, wenn nach dem Umzug der Polizeieinheiten weiterer Landesbedarf ausgeschlossen werden kann. 3. Wie sehen die Planungen bezüglich des Standorts des Regionalen Trainingszentrums der Polizei aus? Die Polizeiliegenschaft an der Müngstener Straße besteht derzeit aus zwei Teilen, die durch die Straße „Buschland“ räumlich voneinander getrennt sind. Zurzeit prüft der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) die Errichtung eines Regionalen Trainingszentrums für die Polizei NRW (RTZ) inklusive einer Trainingsfläche für die Einsatztrainings „Einsatz der Polizei bei Szenarien mit sofortigem polizeilichen Interventionserfordernis“. Diese Planungen beziehen sich auf das Nebenareal, welches durch die Straße „Buschland“ vom Hauptareal „Müngstener Straße“ getrennt und somit auch getrennt nutzbar wäre. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/14065