LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14067 23.01.2017 Datum des Originals: 20.01.2017/Ausgegeben: 26.01.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5428 vom 8. Dezember 2016 der Abgeordneten Armin Laschet, Gregor Golland, Dr. Gerd Hachen, Bernd Krückel, Lutz Lienenkämper , Hendrik Schmitz, Rolf Seel, Ulla Thönnissen, Klaus Voussem, Axel Wirtz und Josef Wirtz CDU Drucksache 16/13732 Gründung einer neuen Stadt im rheinischen Braunkohlerevier Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Presse vom 24. und 26. November 2016 ist zu entnehmen, dass Ministerpräsidentin Kraft und weitere Teile der Landesregierung eine neue Stadt in einem rekultivierten Tagebau des rheinischen Braunkohlereviers errichten wollen. Nach dem Willen der Ministerpräsidentin soll es sich um eine nachhaltige, ökologisch vorbildliche Stadt mit globaler Ausstrahlung handeln. Die Stadt soll laut Presseberichterstattung im Freiraum auf der rekultivierten Fläche des Tagebaus Garzweiler I in unmittelbarer Nähe des Restsees entstehen. Die Landesregierung hat am 05. Juli 2016 den finalen Entwurf eines neuen Landesentwicklungsplans (LEP) beschlossen und dem Landtag zur Zustimmung vorgelegt. Der neue LEP soll die Freirauminanspruchnahme in Nordrhein-Westfalen langfristig auf Null zurückführen. Dies will er durch eine Beschränkung der Siedlungstätigkeit und einen erhöhten Freiraumschutz erreichen. So bestimmt beispielsweise Ziel 2-3, dass sich die Siedlungsentwicklung der Gemeinden ausschließlich innerhalb der regionalplanerisch festgelegten Siedlungsbereiche zu vollziehen hat. Neu ausgewiesene Siedlungsbereiche sollen sich dabei unmittelbar an vorhandene Orte anschließen . Hinzu kommt, dass der LEP vor der Inanspruchnahme neuer Flächen im Freiraum zwingend die Innenentwicklung bestehender Orte vorschreibt. Auch ist im LEP-Entwurf für Brachflächen, die isoliert im Freiraum liegen, also nicht unmittelbar an einen bestehenden Ort anschließen, die Umwandlung in Siedlungsfläche explizit ausgeschlossen. Bei aufgegebenen Tagebauen spricht man von sog. Bodenabbaubrachen. Darüber hinaus verfolgt der LEP-Entwurf das Leitbild der „dezentralen Konzentration“. Dieses soll die gewachsene Verteilung im LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14067 2 System der zentralen Orte stabilisieren und die Tragfähigkeit von Einrichtungen der Daseinsvorsorge sichern. Die umliegenden Kommunen würde die Gründung einer neuen Stadt aber sicher schwächen. Die Gründung einer vollständig neuen Stadt auf einer rekultivierten Tagebaufläche und somit mitten im Freiraum, sowie Teile der Landesregierung dies planen, dürfte aufgrund des von der Landesregierung vorgelegten LEP-Entwurfs daher unmöglich sein. Der Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien und Chef der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage 5428 mit Schreiben vom 20. Januar 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk, dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Der Landesentwicklungsplan macht in Ziel 6.1-1 grundlegende Vorgaben für die Siedlungsentwicklung : „Die Siedlungsentwicklung ist flächensparend und bedarfsgerecht an der Bevölkerungsentwicklung , der Entwicklung der Wirtschaft, den vorhandenen Infrastrukturen sowie den naturräumlichen und kulturlandschaftlichen Entwicklungspotenzialen auszurichten.“ Die SPD-Landtagsfraktion hat in der Veranstaltung „Impulse, Ziel, Strategie. Abschlussbericht zum Perspektivprozess NRW 2030“ am 22. November 2016 ihr Leitbild für die zukünftige Entwicklung Nord-rhein-Westfalens vorgestellt . Zu diesem Leitbild der SPD-Fraktion gehört „eine neue Stadt für Nordrhein-Westfalen: Das Rheinische Revier wird zum weltweiten Vorbild für öffentliche Lebensqualität und moderne Stadtentwicklung“ (Abschlussbericht der Veranstaltung, Seite 104). Die Landesregierung hat dies zur Kenntnis genommen. 1. Welche Änderungen am vorgelegten LEP-Entwurf wird die Landesregierung vornehmen , um das von Ihr verfolgte Projekt der Gründung einer neuen Stadt auf der rekultivierten Fläche des Tagebaus Garzweiler I umsetzen zu können? Die Landesregierung plant keine Änderung des Landesentwicklungs-plans (LEP). 2. Welche Auswirkungen wird die Gründung einer neuen Stadt im rheinischen Revier auf die Verfügbarkeit von Flächen in den Städten und Gemeinden des rheinischen Reviers vor dem Hintergrund von Flächentausch und Siedlungsflächenmonitoring haben? 3. Welche Auswirkungen hat die Projektierung der „neuen Stadt“ auf das verfügbare Flächenvolumen für die Entwicklung von Siedlungs- und Verkehrsflächen von Kommunen vor dem Hinter-grund des 5-ha-Ziels bzw. des langfristigen „Netto- Null-Ziels“? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14067 3 4. Welche Auswirkungen wird die Gründung einer neuen Stadt im rheinischen Revier auf den bedarfsgerechten Ausbau der Verkehrsinfrastruktur in den Städten und Gemeinden des rheinischen Reviers haben? 5. Wie will die Landesregierung verhindern, dass mit der „neuen Stadt“ Tragfähigkeitsprobleme bei Grund- und Mittel-zentren in der Region entstehen? Die Fragen 2 bis 5 werden zusammen beantwortet. Da es sich – wie in den Vorbemerkungen dargelegt – nicht um ein aktuelles Vorhaben der Landesregierung, sondern um eine Projektidee der SPD-Landtagsfraktion für künftige Legislaturperioden handelt, hatte die Landesregierung bisher keine Veranlassung, sich mit den aufgeworfenen Fragestellungen zu befassen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/14067