LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14071 23.01.2017 Datum des Originals: 20.01.2017/Ausgegeben: 26.01.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5464 vom 19. Dezember 2016 des Abgeordneten Lutz Lienenkämper CDU Drucksache 16/13842 Führten Versäumnisse der rot-grünen Landesregierung bei der Instandhaltung der Polizeiakademie in Neuss zu einem erhöhten Brandschutzrisiko? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Polizeiakademie Neuss bildet seit 1992, als eine von fünf Akademien, Polizeikräfte, insbesondere in den Bereichen Verkehr, Kriminalität, Führung und Technik, in ihren derzeitigen Räumlichkeiten fort. Um dies in einem intensiven Lehrgang zu ermöglichen, betreibt die Polizeiakademie Neuss ein 177 Gästezimmer zählenden Beherbergungstrakt, in dem bis zu 240 Kursteilnehmer untergebracht werden können. Dieser wird vom Bau und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen (BLB) unterhalten. Nun hat die im Oktober durchgeführte Brandschau gravierende Brandschutzmängel aufgezeigt. Berichten zufolge ist das Gebäude immer noch auf dem Brandschutzstandard von 1992. Dieser Zustand ist völlig unzureichend um die Sicherheit der Beamten, für die die Landesregierung die Verantwortung trägt, zu gewährleisten. Infolgedessen muss nach unabhängigen Medienberichten (Express vom 29.11.2016 und Rheinische Post vom 30.11.2016) die Herberge nun nicht nur ab Januar 2017 für einen nicht definierten Zeitraum geschlossen und aufwendig für ca. 40 Millionen Euro saniert werden (u.a. mit einer zentralen Brandmeldeanlage), sondern darüber hinaus müssen die Kursteilnehmer in Hotelzimmern untergebracht und zu den Schulungsorten aufwändig mit einem Shuttleservice transportiert werden. Die Fortbildungen sollen jedoch wie geplant weiterhin stattfinden, so ein Sprecher des Landesamtes für Aus- und Fortbildung (LAFP). Ob das Niveau der Aus- und Fortbildungen jedoch unter diesen Voraussetzungen weiterhin gehalten werden kann ist zweifelhaft. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14071 2 Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 5464 mit Schreiben vom 20. Januar 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Das Gebäude der Bildungseinrichtung in Neuss wurde von einem Investor errichtet und zu einem späteren Zeitpunkt vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) ins Portfolio aufgenommen. Im Rahmen einer Prüfung hat der BLB NRW im Gebäude erhebliche bauliche und technische Brandschutzmängel festgestellt. Zur Kompensation der vorgefundenen Brandschutzmängel wurde unter Beteiligung der zuständigen Bauordnungsbehörde, der Brandschutzdienstelle und des Brandschutzsachverständigen ein Konzept erarbeitet. Als eine Folge daraus wurde ein Teil des Gebäudes freigezogen. Die Kosten für die Umsetzung des Maßnahmenpakets aus dem Konzept werden vom BLB NRW auf ca. 4 Mio. € geschätzt. 1. Für welchen Zeitraum wird die Herberge der Polizeiakademie Neuss nach Auffassung der Landesregierung nicht mehr zur Verfügung stehen? Aus heutiger Sicht beträgt die reine Planungs- und Bauzeit mindestens 36 Monate. 2. Welche Kosten werden von der Landesregierung für die Unterbringung der Beamten in Hotelzimmern pro Monat veranschlagt? Die Kosten für die Unterbringung der Kursteilnehmer in einem Hotel belaufen sich auf ca. 207.000 € pro Monat. Im Rahmen der mietvertraglichen Verpflichtungen erfolgt die Kostenübernahme durch den BLB NRW. 3. Welche Kosten werden für den Shuttleservice, der die Beamten vom Hotel zum Schulungsort transportieren muss, pro Monat veranschlagt? Die Fahrtkosten der Beamten vom Hotel zum Schulungsort liegen zwischen 8.850 € und 13.500 € pro Monat je nach Nutzungsart (ÖPNV oder Taxi). Im Rahmen der mietvertraglichen Verpflichtungen erfolgt die Kostenübernahme durch den BLB NRW. 4. Wie ist der Bauzustand der anderen vier Polizeiakademien in Nordrhein- Westfalen? (Bitte mit Aufschlüsselung der Liegenschaften nach Größe, letzter Sanierung, nächster geplanter Sanierung, Ausbildungsumfang und Finanzierungsvolumen) 1. Bildungszentrum Brühl LAFP NRW Auf dem Gelände des BZ Brühl LAFP NRW sind verschiedene Mieter/Nutzer untergebracht. Die Liegenschaft befindet sich in vollständiger polizeilicher Nutzung. Hauptmieter ist das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personal-angelegenheiten des Landes NRW (LAFP NRW). Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste des Landes NRW (LZPD NRW) nutzt das Werkstattgebäude inkl. einiger Nebengebäude. Mieter der Gebäude ist hier ebenfalls das LAFP NRW. Des Weiteren hat das Polizeipräsidium (PP) Köln 4 Gebäude angemietet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14071 3 Seit 2009 wurden mehrere Neubauten auch als Ersatzneubauten fertig gestellt. Die noch bestehenden Altbauten auf dem Gelände sind aus den Jahren 1973 bis 1977 und im altersgemäßen und unsanierten Zustand. Für eine neue langfristige Nutzung der Altbauten wären Sanierungsmaßnahmen, in Art und Umfang abhängig von der Verlängerung des Mietvertrags und den nutzerspezifischen baulichen Änderungen, notwendig. Die Altbauten sind derzeit Bestandteil einer Gesamtliegenschafts-betrachtung und können zum Teil entweder saniert oder durch Neubauten ersetzt werden. Die Gesamtnutzfläche aller bestehenden Gebäude der Liegenschaft beläuft sich auf über 60.000 m². 2. Ehemaliges Gelände des Landesamtes für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW in Linnich Das Gelände der ehemaligen Polizeiausbildungsstätte der LAFP NRW ist nicht direkt mit den anderen Bildungszentren vergleichbar, da hier nach Angabe des BLB NRW nur Fortbildungen stattfinden. Hauptmieter/-nutzer sind das PP Aachen mit dem Betrieb von Technikgebäuden, Trainingsstätten in Bestandsgebäuden, das LZPD NRW mit dem Betrieb von Garagen und Werkstätten, das Zollkriminalamt (über die BIMA) und ein Kantinenpächter. Das LAFP NRW nutzt einen Teilbereich eines Gebäudes im Rahmen des Fahr- und Sicherheitstrainings. An die Polizei (PP Aachen/LZPD NRW) sind ca. 25.000 m² Nutzfläche vermietet. Der Zustand der Gebäude aus den Baujahren 1952 – 1977 ist altersgemäß. Mit der Fertigstellung der Neubauten würden mehrere unwirtschaftliche und nicht mehr nutzbare Bestandsgebäude der Verwertung zugeführt. Für eine neue langfristige Nutzung der sonstigen Bestandsgebäude wären Sanierungsmaßnahmen abhängig von der Verlängerung des Mietvertrags und den nutzerspezifischen baulichen Änderungen notwendig. Die Kosten liegen erst nach abschließender Untersuchung vor. 3. LAFP Schloß Holte- Stukenbrock Die Liegenschaft weist eine Grundstücksfläche von ca. 56 ha auf. In der Liegenschaft befinden sich verschiedene Gebäudetypen mit unterschiedlichen Nutzungsarten. Das Baujahr dieser Gebäude erstreckt sich schwerpunktmäßig von 1942 bis 1970. Ein Teil dieser Gebäude steht unter Denkmalschutz. In dem Gebäudebestand befinden sich 5 Neubauten aus dem Jahr 2012. Beginnend mit dem BLB NRW- Gründungsjahr 2001 wurden Brandschutzmängel umgehend beseitigt. Die Liegenschaft wurde kontinuierlich durch den BLB NRW entwickelt. So wurde die Infrastruktur (Frischwasser, Abwasser, Stromversorgung, Oberflächenwasserversickerung, LAN-Verkabelung und Fernheizleitung) komplett erneuert. Bis auf die zurzeit laufenden Mängelbeseitigungen und Dachdeckungsarbeiten an einigen Gebäuden befindet sich die Liegenschaft in einem sehr guten Zustand. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14071 4 4. LAFP Selm Bork Die Liegenschaft LAFP Selm Bork, mit einer Grundstücksgröße von ca. 526.000 m², wird seit 2003 sukzessive nach den aktuell gültigen Vorschriften saniert. Zurzeit werden folgende Maßnahmen umgesetzt: - Gebäude 28 – Unterbringung Fassaden und Dachsanierung, Kosten: ca. 5 Mio. €, - Gebäude 20 - Heizzentrale Energiekonzept – Umstellung der Primärenergieart und Erneuerung der Heizkessel, Kosten: ca. 2 Mio. €, - Kanalsanierung Sanierung Abscheider-Anlage, Kosten: ca. 80.000 €. Die Grundsanierung der Liegenschaft ist mit Maßnahmen abgeschlossen. Die Liegenschaft befindet sich bis auf die laufenden Maßnahmen in einem guten Zustand. 5. Bildungseinrichtung Carl Severing in Münster Die Mietflächen des LAFP in Münster liegt auf dem Gelände der ehemaligen Polizeikaserne Carl Severing, Weseler Str. 264 und umfasst ca. 27.500 m². Das relativ neue Hörsaalgebäude und das Kantinengebäude sind nicht sanierungsbedürftig. Die übrigen Gebäude sind in einem altersgerechten Zustand. Zurzeit werden die drei Unterkunftsgebäude brandschutztechnisch untersucht und nachfolgend saniert. Auch für die Sporthalle ist mittelfristig eine Sanierung geplant. 5. Welche anderen Maßnahmen werden von der Landesregierung und dem BLB NRW ergriffen, um die Sicherheit der Beamten vor Ort zu gewährleisten? Um die Sicherheit der Beamten in dem Bildungszentrum in Neuss zu gewährleisten, wurden die Apartments in den Etagen 4 bis 7 freigezogen und die Lehrgangsteilnehmer in einer adäquaten externen Drittanmietung (Hotel) untergebracht. Zur Aufrechterhaltung des Schulungs-, Verwaltungs- und Verpflegungs-betriebs in den Etagen 1 bis 3 werden folgende Maßnahmen durchgeführt: - Brandschutztechnische Ertüchtigung von Installationsschächten - Verlagerung von Büroflächen aus dem 4. OG - Installation von Thermodrähten zur Brandfrüherkennung in der Tiefgarage - Nachrüstung einer akustischen Alarmierung in Büro- und Unterrichtsräumen - Anpassung von Feuerwehrplänen Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/14071