LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14078 25.01.2017 Datum des Originals: 23.01.2017/Ausgegeben: 30.01.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5439 vom 14. Dezember 2016 der Abgeordneten Henning Höne und Yvonne Gebauer FDP Drucksache 16/13797 Erweckt Ministerpräsidentin Kraft fälschlicherweise den Eindruck, dass das Programm „Gute Schule 2020“ ihre Erfindung sei? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Ministerpräsidentin Kraft kündigte am 6. Juli 2016 das Programm „Gute Schule 2020“ an. In einer entsprechenden Pressemitteilung heißt es hierzu: „Ministerpräsidentin Hannelore Kraft hat Finanzminister Norbert Walter-Borjans damit beauftragt, ein kommunales Investitionsprogramm zur Modernisierung von Schulen zu entwickeln.“ Weiter erklärte die Ministerpräsidentin: „Deshalb habe ich den Finanzminister gebeten, zusammen mit der NRW.BANK ein kommunales Investitionsprogramm zu entwickeln, dass sicherstellt, dass für unsere Städte und Gemeinden in den kommenden 4 Jahren insgesamt 2 Milliarden Euro – also von 2017 jedes Jahr 500 Millionen Euro – für die Renovierung der Gebäude und Klassenzimmer und auch den digitalen Aufbruch Schule 4.0 bereit stehen.“ Hier wird unmissverständlich der Eindruck erweckt, dass die Initiative für dieses Programm von der Ministerpräsidentin sowie der Landesregierung ausgegangen und die NRW.BANK sozusagen im Auftrag von Frau Kraft hierzu „ins Boot geholt“ wurde. Dieser Eindruck wird auch durch eine weitere Pressemitteilung vom 30. September 2016 bestärkt, in der es heißt, der Verwaltungsrat der NRW.BANK hätte „auf Vorschlag der Landesregierung“ das Förderprogramm beschlossen. Laut Aussagen eines Vertreters der NRW.BANK hat sich allerdings die „Erfindung“ des Programms offenkundig anders dargestellt, als es die Ministerpräsidentin gegenüber der Öffentlichkeit darzustellen versucht. In der Anhörung erklärte der dort teilnehmende Vertreter der Bank laut Ausschussprotokoll (APr 16/1555): „Als nun im Frühjahr 2016 der WDR darüber berichtet hat, wie hoch der Investitionsstau an den Schulen in Nordrhein-Westfalen ist – es war die Rede von 2,3 Milliarden € –, ist die NRW.BANK mit der Landesregierung in Gespräche eingetreten, ob wir das bestehende Programm nicht ausweiten und vom Volumen her erweitern könnten. Das Ergebnis ist das Programm „Gute Schule 2020“, das Ihnen jetzt mit dem Gesetzentwurf vorliegt.“ Offenkundig sind weder Initiative noch das Programm als solches von der Ministerpräsidentin oder der Landesregierung ausgegangen, sondern von der LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14078 2 NRW.BANK initiiert worden. In der Anhörung wurde der Bankvertreter an anderer Stelle sogar noch deutlicher: „Ich hatte in meinem Eingangsstatement schon darauf hingewiesen, dass die NRW.BANK bereits seit 2014 das Programm „Moderne Schule“ anbietet. Angesichts der uns bekannten Investitionsbedarfe an den Schulen haben wir uns die Frage gestellt: Müssen und können wir dieses Programm als Bank des Landes nicht auf eine größere Kapazität ausweiten? – Vor diesem Hintergrund haben wir dann auch das Gespräch mit dem Ministerium gesucht.“ Auch wenn in der Folge höflicherweise von einer „gemeinschaftlichen Aktion“ gesprochen wurde, zeigen dieses Aussagen mehr als deutlich, dass die Initiative offenkundig nicht von Frau Kraft oder der Landesregierung ausgegangen ist – anders als es Pressemitteilungen der Landesregierung offensichtlich suggerieren (sollen). Die vom Vertreter der NRW.BANK genannte WDR-Umfrage aus dem Frühjahr 2016 ist auch insofern interessant, als dass sie die damalige Reaktion der grünen Schulministerin zu diesen Problemlagen verdeutlicht. Zu den WDR-Meldungen zur maroden Situation vieler nordrheinwestfälischer Schulen twitterte die Schulministerin Anfang des Jahres: „Also hier sind nun wirklich die Schulträger, sprich Kommunen, gefordert!“ Dies reizt natürlich zur Nachfrage, was sich aus Sicht von Ministerin Löhrmann – außer dem Näherrücken des Wahltermins – zwischen Anfang 2016 und Ende 2016 bezüglich der Modernisierungsbedarfe an Schulen so gravierend verändert hat, dass sie ihre damalige Position offenkundig verändert hat. Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 5439 mit Schreiben vom 23. Januar 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin und der Ministerin für Schule und Weiterbildung beantwortet. 1. Ist der von dem Vertreter der NRW.BANK geschilderte Ablauf zur „Erfindung“ des Programms zutreffend (wenn nein, bitte darstellen, wie sich der Ablauf aus Sicht der Landesregierung dargestellt hat)? 2. Wenn der Ablauf den Schilderungen des Bank-Vertreters entsprochen hat: Warum hat die Ministerpräsidentin öffentlich erklärt, sie habe den Finanzminister damit beauftragt, ein kommunales Investitionsprogramm zu entwickeln? 3. Wenn die Initiative wie vom Vertreter der NRW.BANK dargestellt entwickelt wurde: Warum hat die Landesregierung dann behauptet, dass Programm sei „auf Vorschlag der Landesregierung“ beschlossen worden? 4. Wenn sich der Ablauf wie von dem Vertreter der NRW.BANK dargestellt vollzogen hat: Wie widerlegt die Ministerpräsidentin inhaltlich den Eindruck, dass sie gezielt versucht hat, in der Öffentlichkeit einen falschen Eindruck zu ihrer bzw. der Urheberschaft dieser Landesregierung zu erwecken? Die Fragen 1 bis 4 werden zusammen beantwortet. Die Idee, die Kommunen bei der dringend notwendigen Sanierung von Schulgebäuden durch die Übernahme der auf die "Nutzungsjahre" verteilten Kosten in einer Größenordnung von 2 Mrd. Euro zu unterstützen, hat ihren Ursprung in einem Gespräch der Ministerpräsidentin mit mir im April des vergangenen Jahres. Der Ministerpräsidentin ging es um eine rasch wirkende unbürokratische Unterstützung der Kommunen als Schulträger bei der Sanierung und zukunftsgerechter digitaler Ausstattung. In diesem Gespräch entstand auch die Überlegung, die NRW.BANK analog zu im Bund üblichen Lösungen in Zusammenarbeit mit der KfW einzubinden und um Prüfung zu bitten, ob der Weg über ein bankseitiges Programm LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14078 3 machbar ist. Bereits vor der öffentlichen Ankündigung durch die Ministerpräsidentin hat das Finanzministerium die NRW.BANK informiert und um eine informelle Prüfung gebeten. Die NRW.BANK hat in der Folge das konkrete Konzept entwickelt und den Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt. 5. Was hat sich – unter der Beachtung der angeführten damaligen Twitteraussage – inhaltlich aus Sicht der Schulministerin seit Anfang 2016 an der maroden Situation der Schulen verändert, da sie vor wenigen Monaten hierfür die Verantwortung noch bei den Schulträgern gesehen hat? Die Position der Ministerin für Schule und Weiterbildung und der Landesregierung insgesamt hat sich seit April 2016 nicht geändert. Die Kommunen hatten und haben die Verantwortung für die äußeren Schulangelegenheiten. Das Programm „Gute Schule 2020“ ist ein weiterer von vielen Bausteinen, mit denen die Landesregierung die Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nachhaltig unterstützt. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/14078