LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1409 13.11.2012 Datum des Originals: 12.11.2012/Ausgegeben: 16.11.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 565 vom 10. September 2012 des Abgeordneten Daniel Düngel PIRATEN Drucksache 16/1120 Kinder und- Jugendförderplan 2012 Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Kleine Anfrage 565 mit Schreiben vom 12. November 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Kinder- und Jugendförderplan für die Jahre 2011 bis 2015 ist jährlich eine Fördersumme von insgesamt ca. 100 Millionen Euro angesetzt worden. Alle Positionen des Kinder undJugendförderplans sind untereinander deckungsfähig. Laut Angaben des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport sind für das Jahr 2012 bis September lediglich 95 v.H. der angesetzten Fördersumme des Kinder- und Jugendförderplans für das Jahr 2012 den Landesjugendämtern zur Verfügung gestellt worden . Die Position 1.1.2 Förderung von Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (Ansatz 2.000.000 Euro) ist erst im September zur Verfügung gestellt worden. Laut Angaben der Landesjugendämter lagen allerdings bereits im Januar 2012 Anträge aus dem Vorjahr in Höhe von ca. 900.000 Euro für die Position 1.1.2 vor. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1409 2 1. Warum wurden die Mittel für die Position 1.1.2 erst im September 2012 zur Verfügung gestellt? Aufgrund der vorläufigen Haushalts- und Wirtschaftsführung war nur eine schrittweise Freigabe der Mittel des Kinder- und Jugendförderplans möglich. Im Zuge dessen erfolgte die Freigabe der Mittel zu Pos. 1.1.2 erst im September. 2. Warum wurden ausschließlich die Mittel für die Position 1.1.2 erst im September zur Verfügung gestellt und in Kauf genommen, dass sich ein Investitionsstau gebildet hat? Aufgrund der Erfahrungen aus dem Vorjahr kann davon ausgegangen werden, dass die Bereitstellung im September zu keinen Umsetzungsproblemen führt. Im Übrigen kann auch nicht von einem Investitionsstau gesprochen werden, weil es sich bei der Umsetzung des Sonderprogramms für die Ausstattung Offener Türen aus der Position 1.1.2 um eine Förderung handelt, die die grundsätzliche Verantwortung der Kommunen hinsichtlich einer adäquaten und bedarfsgerechten Ausstattung der Einrichtungen nicht ersetzt, sondern lediglich ergänzt .