LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14091 26.01.2017 Datum des Originals: 26.01.2017/Ausgegeben: 31.01.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5472 vom 21. Dezember 2016 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/13862 Drohnen über Justizvollzugsanstalten in Nordrhein-Westfalen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der bayrische Landtagsabgeordnete Dr. Herbert Kränzlein (SPD) hat am 2. Mai 2016 die Bayrische Staatsregierung in einer Schriftlichen Anfrage zu möglichen Drohnen über bayrischen Justizvollzugsanstalten befragt. Diese könnten zum Schmuggeln von Handys und Zubehör, Drogen, aber auch Waffen genutzt werden. Dabei kam heraus, dass zwar Drohnen gesichtet, jedoch noch keine „abgeworfenen“ Gegenstände entdeckt werden konnten. Der Justizminister hat die Kleine Anfrage 5472 mit Schreiben vom 26. Januar 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. 1. Wie viele Vorfälle mit Drohnen über Justizvollzugsanstalten in NRW sind der Landesregierung bekannt (bitte nach JVA-Standorten einzeln auflisten)? 2. Sofern Vorfälle bekannt sind, konnten durch Mitarbeiter, die Polizei oder Dritte abgeworfene Gegenstände sichergestellt werden? (Wenn ja, welche?) 3. Welche Möglichkeiten der Drohnenabwehr wurden bzw. werden aktuell genutzt oder sind in Planung? (Wenn nicht, warum?) Die Fragen 1, 2 und 3 werden zusammen beantwortet. In Nordrhein-Westfalen sind bisher sieben Überflüge sog. Drohnen im Luftraum über Justizvollzugsanstalten bekannt geworden: - JVA Aachen (1x 2013, 1 x 2015) - JVA Düsseldorf (1 x 2015, 1 x 2016) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14091 2 - JVA Essen (2014) - JVA Iserlohn (2014) - JVA Köln (2015) Im Zusammenhang mit diesen Überflügen wurden weder ein Abwurf von Drogen oder verbotenen Gegenständen noch sonstige Beeinträchtigungen der Sicherheit der Justizvollzugsanstalten festgestellt. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Medienberichterstattung über das "Einbringen von Drogen oder Waffen in Justizvollzugsanstalten mittels Drohnen" wurden die Leiterinnen und Leiter der Justizvollzugsanstalten bereits Anfang des letzten Jahres auf diese Problematik besonders hingewiesen und gebeten, sämtliche Freiflächen, die von Gefangenen begangen werden, vor dem Betreten gründlich zu kontrollieren. Ferner wird dem direkten Anliefern von Gegenständen durch sog. Drohnen direkt am Haftraumfenster durch zusätzliche Wellengitter ("Feinvergitterungen an Haftraumfenstern") entgegengewirkt. 4. Konnten bereits Straftäter im Zusammenhang mit dem o. a. Vorgehen ermittelt und ggf. verurteilt werden? Aktuell ist ein Ermittlungsverfahren gem. Ordnungswidrigkeitengesetz gegen eine Person anhängig. Der Abschluss des Verfahrens bleibt abzuwarten. 5. Wie bewertet die Landesregierung Risiken und Bedrohungen der inneren Sicherheit in NRW durch Drohnen? Die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder haben das Phänomen der Drohnen und die damit verbundenen möglichen Gefahren schon seit längerem aufmerksam im Blick und durch die Einrichtung dezentraler Informationssammelstellen und einer bundesweiten Koordinierungsstelle reagiert. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/14091