LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14098 26.01.2017 Datum des Originals: 26.01.2017/Ausgegeben: 31.01.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5403 vom 1. Dezember 2016 der Abgeordneten Christof Rasche, Henning Höne und Holger Ellerbrock FDP Drucksache 16/13651 Werden mit dem „Bündnis für Infrastruktur“ Steuergelder verschwendet? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 20. September 2016 haben Verkehrsminister Michael Groschek, Wirtschaftsminister Garrelt Duin und Finanzminister Norbert Walter-Borjans zusammen mit der IHK NRW und dem DGB NRW das „Bündnis für Infrastruktur“ ins Leben gerufen. Mit dem Bündnis wird das Ziel verfolgt, die gesellschaftliche Bedeutung von Infrastrukturmaßnahmen sichtbar zu machen und deren Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhöhen. Im Rahmen einer offiziellen Auftaktveranstaltung am 29. November 2016 im Düsseldorfer Capitol Theater haben 52 weitere Partner das Memorandum des Bündnisses unterzeichnet. Um das Bündnis für Infrastruktur mit Leben zu füllen, wurde eine Reihe von Handlungsfeldern identifiziert. Es soll Pilotprojekte geben, bei denen die Menschen frühestmöglich in die Planungen für Infrastrukturvorhaben einbezogen werden. Regionale Bündnisse sollen in Zusammenarbeit mit den örtlichen IHK herausragende Infrastrukturvorhaben vor Ort begleiten. Zudem soll beim Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr eine Geschäftsstelle „Bündnis für Infrastruktur“ eingerichtet werden, die für die Koordination und Organisation der Arbeit zuständig sein und die notwendigen Kommunikationskonzepte entwickeln und umsetzen soll. Schließlich soll es Facharbeitsgruppen unter Federführung der Ministerien zu verschiedenen Themenkomplexen geben. Wie die Rheinische Post am 1. Dezember 2016 berichtet, haben sich die Grünen im Landtag von dem Bündnis für Infrastruktur distanziert und kritisieren, dass der Steuerzahler dafür aufkommen muss. Der finanzpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen erklärte: „Ich werfe denen Verschwendung von Steuermitteln vor. Es sind öffentliche Gelder, damit die drei alten Herren ihr Profil schärfen und gegen Bürgerbeteiligung und Naturschutz schießen.“ Zudem handele es sich bei dem Bündnis für Infrastruktur „nicht um die Darstellung der Politik der Landesregierung“. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14098 2 Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 5403 mit Schreiben vom 26. Januar 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk sowie des Ministers für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. 1. Welche Kosten veranschlagt die Landesregierung insgesamt für die im Rahmen des Bündnisses für Infrastruktur geplanten Maßnahmen, insbesondere für die Auftaktveranstaltung am 29. November 2016 in Düsseldorf und die Einrichtung der Geschäftsstelle „Bündnis für Infrastruktur“, in den Haushaltsjahren 2016 und 2017 (bitte die einzelnen Kostenpositionen und die jeweiligen Haushaltstitel angeben)? Für Veranstaltungen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit stellt der Haushaltsgesetzgeber den Ministerien und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW jährlich Haushaltsmittel zur Verfügung (z.B. bei Titel 09 010/541 00), über die die Ressorts in eigener Verantwortung verfügen können. Für die Aktivitäten des Bündnisses für Infrastruktur wurden bislang Haushaltsmittel in Höhe von schätzungsweise 38.500 Euro veranschlagt. Die Rechnungslegung steht noch aus. Der Mittelbedarf für das Jahr 2017 kann erst beziffert werden, wenn der Rahmen dafür abgesteckt ist. 2. Welche Maßnahmen, Projekte und Veranstaltungen sind im Rahmen des Bündnisses für Infrastruktur bis zum Ende der Legislaturperiode geplant? In dieser Phase geht es darum, die für eine erfolgreiche Arbeit des Bündnisses notwendigen Grundlagen zu schaffen. Dazu zählen u.a. die Einrichtung einer Geschäftsstelle, die Einleitung regionaler Bündnisse und die Vorbereitung von Modellprojekten optimierter Bürgerbeteiligung. Als Modellprojekte bieten sich etwa der mögliche Neubau einer Rheinbrücke bei Wesseling und der Ausbau des S-Bahnknoten Kölns an. Die Zahl der zu begleitenden Maßnahmen und der daraus bis zum Ende der Wahlperiode resultierenden Veranstaltungen ist noch offen und bedarf insbesondere der Abstimmung mit den bislang 53 institutionellen Bündnispartnern – Unternehmen und Verbänden. 3. Welche konkreten Ergebnisse aus den Aktivitäten des Bündnisses für Infrastruktur erwartet die Landesregierung bis zum Ende der Legislaturperiode? Das Bündnis für Infrastruktur hat freiwilligen Charakter. An ihm nehmen drei Ressorts der Landesregierung teil. Es behandelt themenspezifische Aspekte des Infrastrukturausbaus. Die Partner des Bündnisses für Infrastruktur wollen u.a. das gesellschaftliche Bewusstsein für die Bedeutung von Verkehrsinfrastrukturvorhaben stärken, die Realisierung von herausragenden Verkehrsinfrastrukturprojekten mit regionalen Bündnissen begleiten und optimierte Beteiligungsprozesse vor Eintritt in die eigentliche Planungsphase erproben. Dabei ist klar, dass keines der genannten Ziele kurzfristig zu erreichen ist. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14098 3 4. Wie begegnet die Landesregierung den Vorwürfen des grünen Koalitionspartners, das Bündnis für Infrastruktur sei eine Verschwendung von Steuermitteln und diene nicht der Darstellung der Politik der Landesregierung, sondern lediglich der Profilschärfung der drei SPD-Minister? Es ist das selbstverständliche Recht von Mitgliedern des Landtags, die politischen Initiativen von Mitgliedern der Landesregierung öffentlich zu bewerten. Ebenso selbstverständlich ist das Recht eines oder mehrerer Ministerien, Vorhaben zu initiieren und mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln der Öffentlichkeitsarbeit zu kommunizieren. 5. Warum binden die drei SPD-Minister Groschek, Duin und Walter-Borjans keine Ministerkollegen ihres Koalitionspartners Bündnis 90/Die Grünen in das Bündnis für Infrastruktur ein? Die in Rede stehende Initiative beschäftigt sich mit der Verkehrsinfrastrukturthematik (im Zuständigkeitsbereich des Ministers Groschek), ihrer herausragenden Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes (Zuständigkeitsbereich des Ministers Duin) und der Sicherstellung von Verkehrsinfrastrukturinvestitionen unter den Bedingungen des künftigen Verbots eines Haushaltsausgleichs durch Kredite (Zuständigkeit des Ministers Walter- Borjans). Im Vorfeld der Erstellung des Bundesverkehrswegeplans 2030 haben die drei Minister schon seit Oktober 2014 Vertreterinnen und Vertreter der größten in Nordrhein- Westfalen ansässigen Unternehmen eingeladen, um die verkehrlichen, volkswirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen und mögliche Lösungswege zu diskutieren. Dabei wurde verabredet, dass sich die Teilnehmenden gemeinsam für mehr gesellschaftliche Akzeptanz von Verkehrsinfrastrukturprojekten einsetzen. Die Gründung des Bündnisses ist direktes Ergebnis dieser Verabredung. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/14098