LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14115 31.01.2017 Datum des Originals: 31.01.2017/Ausgegeben: 03.02.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5483 vom 2. Januar 2017 des Abgeordneten Daniel Schwerd FRAKTIONSLOS Drucksache 16/13911 „Nafris“: Rassistischer Jargon bei der Polizei Köln Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Polizei Köln teilte am Silvesterabend unter dem Hashtag „#sicherinköln“ auf Twitter mit: „Am HBF werden derzeit mehrere Hundert Nafris überprüft. Infos folgen. http://url.nrw/silvester 2016“ 1. Der Tweet war nicht der erste Fall, in dem Behörden den diskriminierenden Ausdruck „Nafris“ verwendeten. Intern wurde der Begriff bei der Polizei für „Nordafrikanische Intensivtäter“ benutzt. Seinen Ursprung hat dieser Ausdruck allerdings in der Neonazi-Szene als abwertende Bezeichnung für Nordafrikaner allgemein. Mittlerweile wird der Begriff von Presse 2 und Behörden synonym mit Nordafrikanern benutzt, auch wenn keinerlei Hinweise auf Intensivtäter vorliegen (wie auch bei dem zitierten Tweet). Auch bei der Polizei wird dieser Ausdruck in der externen Kommunikation ohne Anführungsstriche eingesetzt. Damit hat es der Schmähbegriff dank der wiederholten und unterschiedslosen externen Verwendung durch die Polizei in den allgemeinen Sprachgebrauch geschafft, und unterscheidet nicht zwischen Intensivtätern und Nordafrikanern allgemein. Neben der damit verbundenen Schmähung wird transportiert, dass Nordafrikaner mit Intensivtätern gleichzusetzen seien. 1 https://twitter.com/polizei_nrw_k/status/815318640094572548 2 http://www.express.de/koeln/festnahmen--uebergriffe-erste-polizei-bilanz--so-lief-die-silvesternachtin -koeln-25396044 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14115 2 Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5483 mit Schreiben vom 31. Januar 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales beantwortet. 1. Wie definiert die Landesregierung die von der Kölner Polizei genutzten Bezeichnungen „Nordafrikanische Intensivtäter“ sowie „Nafris“? Gehen Sie auch auf die Abgrenzung zwischen Nordafrikanern allgemein sowie Intensivtätern ein. Zu „Nordafrikanischen Intensivtätern“ bzw. „Nafris“ gibt es keine Definition der Landesregierung . 2. Wie werden diese Kategorien im Zuständigkeitsbereich des Landes verwendet? Geben Sie alle bekannten Fälle mit verwendender Stelle, Datum, Veröffentlichungsort , Zusammenhang und Bedeutungen an. Kategorisierungen von Menschen verbieten sich und werden von der Landesregierung daher auch nicht vorgenommen. 3. Welche tatsächlichen Anhaltspunkte lagen vor, dass es sich bei den zu kontrollierenden Personen in der Kölner Silvesternacht 2016/2017 um „Nordafrikanische Intensivtäter “ bzw. „Nafris“ handeln könnte? Gehen Sie darauf ein, woran man diese Gruppen erkennen kann. Ausgehend von Ermittlungsergebnissen zu den Straftaten der Silvesternacht 2015/2016 sowie ergänzender Informationserhebungen erfolgten Überprüfungen aller insoweit relevanten Personen im Rahmen der gesetzlichen Befugnisse. Im Übrigen verweise ich auf den Bericht der Landesregierung zur Sitzung des Innenausschusses am 19.01.2017 (Vorlage 16/4663). 4. Hält die Landesregierung die Verwendung der Kurzbezeichnung „Nafris“ für angemessen ? Begründen Sie Ihre Meinung, gehen Sie insbesondere auf den rassistischen Hintergrund des Begriffes ein, und inwieweit damit alle Nordafrikaner zu Intensivtätern erklärt werden. Ich verweise auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2. 5. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um die Verwendung des Begriffs „Nafris“ durch Behörden des Landes zu beenden? Gehen Sie auch darauf ein, ob interne Bezeichnungen geändert werden sollen. Mit Runderlass des Innenministeriums vom 15.12.2008 (MBl. NRW. 2009 S. 20) wurden Leitlinien für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen zum Schutz nationaler Minderheiten vor Diskriminierungen veröffentlicht. Weitergehender Maßnahmen durch die Landesregierung bedarf es nicht. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/14115