LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14126 02.02.2017 Datum des Originals: 02.02.2017/Ausgegeben: 07.02.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5477 vom 23. Dezember 2016 der Abgeordneten Yvonne Gebauer FDP Drucksache 16/13883 Nominell besetzte Lehrerstellen – gleichzeitig wird durch die entsprechende Lehrkraft gar kein Unterricht erteilt? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Schulministerin Löhrmann teilt regelmäßig in Schuljahresauftaktpressekonferenzen die Zahlen unbesetzter Lehrerstellen mit. In der letzten Schuljahrespressekonferenz wurden 1.060 zu diesem Zeitpunkt unbesetzte Stellen genannt, wobei die Ministerin bei der vergleichsweise genannten erhöhten Zahl auf Sondereffekte verwies. Entsprechend niedrige Zahlen werden hierbei nachvollziehbarerweise als Erfolg gewertet; auch deshalb, weil dies laut Rot-Grün einen Beitrag zu einem vermeintlich geringeren Unterrichtsausfall leistet. Der von Rot-Grün verkündete angeblich geringe Unterrichtsausfall von durchschnittlich nur 1,8 Prozent erscheint allerdings wenig glaubwürdig. Es stellt sich die Frage, ob bei der Wahrnehmung deutlich höheren Unterrichtsausfalls an Schulen ggf. auch die Zahl „nur“ nominell besetzter Stellen eine Rolle spielt. Also von Stellen, die zwar mit einer Lehrkraft besetzt sind und als solche offiziell gezählt werden, entsprechende Lehrkräfte jedoch de facto für die Unterrichtserteilung gar nicht zur Verfügung stehen. Bereits in der Vergangenheit ist die Ministerin im Plenum aus der FDP-Fraktion heraus gefragt worden, ob die Zahl nominell besetzter Stellen die tatsächliche Situation der Unterrichtserteilung an den Schulen widerspiegele. Die Ministerin ist eine inhaltliche Antwort schuldig geblieben. Es wäre daher wichtig zu erfahren, in welchem nominell besetzten Stellenumfang Schulen z.B. von den folgenden zwei Situationen betroffen sind bzw. von welchem Stundenumfang hierbei auszugehen ist, da die Stellen unter genannten Umständen nach vorliegenden Informationen als besetzt gewertet werden: Dies wäre zum einen die Situation langzeiterkrankter Lehrkräfte, zum anderen die Frage des Mutterschutzes. Um Missverständnissen oder etwaigen Unterstellungen vorzubeugen, wird explizit darauf hingewiesen, dass der Mutterschutz selbstverständlich eine wichtige Maßnahme darstellt und Langzeiterkrankungen für die betroffenen Menschen höchst bedauerlich sind. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14126 2 Es stellt sich jedoch die Frage, ob solche Stellen für die Schulen als „besetzt“ gewertet werden sollten, obwohl durch die „besetzende Lehrkraft“ gar kein Unterricht erteilt wird. Ebenfalls ist es wichtig zu erfahren, in welchem absoluten Stundenumfang Schulen in Nordrhein-Westfalen hiervon betroffen sind und ob aus Sicht des Ministeriums dies nicht zukünftig bei der Darstellung „besetzter Lehrerstellen“ berücksichtigt werden müsste. Nach unserem Kenntnisstand sind dem Ministerium entsprechende Aussagen möglich. Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 5477 mit Schreiben vom 2. Februar 2017 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung hat die aktuellen Ergebnisse der Stichprobenuntersuchungen zur Unterrichterteilung und zum Unterrichtsausfall für das Schuljahr 2015/16 Anfang Dezember 2016 mit ihrem Bericht „Unterrichtserteilung / Unterrichtsausfall in der Primarstufe, in der Sekundarstufe I und in der Sekundarstufe II“ im Bildungsportal unter: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Service/Schulstatistik/Sonstige- Statistiken/Unterrichtsausfall-2016/index.html veröffentlicht, nachdem er zuvor in der Bildungskonferenz am 09.12.2016 vorgestellt worden war. Die mit den Stichprobenerhebungen festgestellten Anteile des ersatzlos ausgefallenen Unterrichts haben in der Schulöffentlichkeit stets für kontroverse Diskussionen gesorgt. Insbesondere von den Eltern wurde oftmals ein deutlich höherer Unterrichtsausfall an den Schulen ihrer Kinder wahrgenommen. Die Gründe hierfür sind vielfältig und werden im o.g. Bericht einer näheren Betrachtung unterzogen. Auf die Nr. 3.2 des o.g. Berichts wird verwiesen. Der Anteil des ersatzlos ausgefallen Unterrichts betrug hochgerechnet auf NRW 1,8%. Der Anteil des Unterrichts, für den eine Vertretungsmaßnahme durchgeführt wurde, betrug im Durchschnitt 7,6%. Der Anteil des Unterrichts, der weder planmäßig noch in besonderer Form (z. B. Klassenfahrten) erteilt werden konnte, betrug hochgerechnet auf NRW im Durchschnitt insgesamt 9,4%. Diese Ergebnisse machen deutlich, dass es den Schulen zu einem großen Anteil gelungen ist, auf Planabweichungen adäquat zu reagieren und damit den Unterricht für die Schülerinnen und Schüler durch den Einsatz von Vertretungsmaßnahmen weitgehend sicher zu stellen. Dies gilt insbesondere für den von Schulen relativ gut planbaren Fall „Lehrkraft in Mutterschutz“. Der Anteil des Unterrichts, der aus diesem Grunde weder planmäßig noch in besonderer Form erteilt werden konnte, betrug hochgerechnet auf NRW im Durchschnitt 0,4%. Der Anteil der planmäßig zu erteilenden Unterrichtsstunden, die aus diesem Grunde ersatzlos ausgefallen sind, lag dagegen unter 0,05%. Die Ergebnisse zu den anderen Gründen für einen Vertretungsfall können den Tabellen 4 und 5 des o.g. Berichts entnommen werden. Anders als von der Fragestellerin offensichtlich angenommen, wird nicht nur die haushaltsrechtliche Stellenbesetzung, sondern die tatsächliche Personalausstattung der Schulen unter Berücksichtigung von Vertretungslehrkräften bei der Beurteilung der Unterrichtserteilung in den Blick genommen. Um die Unterrichtsversorgung trotz Erkrankungen von Lehrkräften bzw. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14126 3 trotz Mutterschutz von Lehrkräften in höchst möglichem Umfang sicherzustellen, stehen für alle Schulformen im Haushalt 2017 „Flexible Mittel für den Vertretungsunterricht“ in Höhe von rd. 60 Millionen Euro zur Verfügung. Mit diesen Mitteln wird vor allem bei längerfristigen Erkrankungen der Einsatz von Vertretungslehrkräften ermöglicht. Außerdem gibt es für die Grundschulen zusätzlich eine Vertretungsreserve im Umfang von 900 Stellen. Grundschulen können im Bedarfsfall Lehrkräfte aus dieser Vertretungsreserve anfordern. Darüber hinaus stehen den Schulen insgesamt 4.000 Stellen gegen Unterrichtsausfall, für Vertretungsaufgaben und zur individuellen Förderung zur Verfügung. Damit erhalten die Schulen zusätzliche Ressourcen, um u.a. auch ihre Vertretungskonzepte zu optimieren. 1. Wie viele Lehrerstellen werden zurzeit absolut aufgrund des Mutterschutzes zwar nominell als besetzt ausgewiesen, die entsprechende Lehrkraft erteilt jedoch de facto keinen Unterricht? 2. Wie vielen Unterrichtsstunden – auf Basis der jeweiligen Unterrichtsverpflichtung – entspricht die in Frage 1 genannte Zahl für Nordrhein-Westfalen absolut? Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 zusammen beantwortet. Die zur Beantwortung der Fragen notwendigen Daten liegen dem Ministerium für Schule und Weiterbildung nicht vor. Eine Abfrage dieser Daten bei der oberen bzw. unteren Schulaufsicht ist wegen des damit verbundenen erheblichen Arbeitsaufwands im Rahmen des für kleine Anfragen vorgegebenen Zeitrahmens nicht möglich. 3. Wie viele Lehrerstellen gelten gegenwärtig nominell als besetzt, obwohl durch die entsprechende Lehrkraft aufgrund einer Langzeiterkrankung kein Unterricht erteilt wird? 4. Wie vielen Unterrichtsstunden – auf Basis der jeweiligen Unterrichtsverpflichtung – entspricht die in Frage 3 genannte Zahl für Nordrhein-Westfalen absolut? Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 3 und 4 zusammen beantwortet. Die zur Beantwortung der Fragen notwendigen Daten liegen dem Ministerium für Schule und Weiterbildung nicht vor. Eine Abfrage dieser Daten bei der oberen bzw. unteren Schulaufsicht ist wegen des damit verbundenen erheblichen Arbeitsaufwands im Rahmen des für kleine Anfragen vorgegebenen Zeitrahmens nicht möglich. 5. Inwieweit sieht die Landesregierung bezüglich der genannten Aspekte möglichen Handlungsbedarf (bitte aufgeschlüsselt darlegen nach der Frage der „Klassifizierung “ als „besetzte“ Stellen sowie nach weitergehenden Überlegungen bezüglich dieser Problematik für die Schulen? Anders als von der Fragestellerin offensichtlich angenommen, wird nicht nur die haushaltsrechtliche Stellenbesetzung, sondern die tatsächliche Personalausstattung der Schulen unter Berücksichtigung von Vertretungslehrkräften bei der Beurteilung der Unterrichtserteilung in den Blick genommen. Um die Unterrichtsversorgung trotz Erkrankungen von Lehrkräften bzw. trotz Mutterschutz von Lehrkräften in höchst möglichem Umfang sicherzustellen, stehen für alle Schulformen im Haushalt 2017 „Flexible Mittel für den Vertretungsunterricht“ in Höhe von LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14126 4 rd. 60 Millionen Euro zur Verfügung. Mit diesen Mitteln wird vor allem bei längerfristigen Erkrankungen bzw. Mutterschutz der Einsatz von Vertretungslehrkräften ermöglicht. Außerdem gibt es für die Grundschulen zusätzlich eine Vertretungsreserve im Umfang von 900 Stellen. Grundschulen können im Bedarfsfall Lehrkräfte aus dieser Vertretungsreserve anfordern. Darüber hinaus stehen den Schulen insgesamt 4.000 Stellen gegen Unterrichtsausfall, für Vertretungsaufgaben und zur individuellen Förderung zur Verfügung. Damit erhalten die Schulen zusätzliche Ressourcen, um u.a. auch ihre Vertretungskonzepte zu optimieren. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/14126