LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14135 03.02.2017 Datum des Originals: 02.02.2017/Ausgegeben: 08.02.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5463 vom 16. Dezember 2016 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/13841 Vorab-Informationsstand der Landesregierung über die Beteiligung Nordrhein-Westfalens an der Abschiebung nach Afghanistan Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 14. Dezember 2016 wurden 34 Personen per Sammel-Charterflug nach Afghanistan abgeschoben . Zehn dieser Personen stammten aus Nordrhein-Westfalen. Bei der Fraktion der Grünen hat die Abschiebung der 10 Afghanen aus Nordrhein-Westfalen für Kritik am Koalitionspartner und am Innenminister gesorgt. Die flüchtlingspolitische Sprecherin der Grünen-Landtagsfraktion, Monika Düker, trat aus Protest zurück und erklärte, dass es keine Differenzen darüber gebe, dass es Einzelabschiebungen nach Afghanistan geben muss, etwa bei schweren Straftätern. Aber solange die Sicherheit in Afghanistan nicht gewährleistet sei, dürfe es keine Sammelabschiebungen geben. Die stellvertretende Ministerpräsidentin erklärte daraufhin per Twitter, dass die Grünen in dieses Vorgehen des Innenministers nicht einbezogen worden seien. Einen Tag später, am 15. Dezember 2016, erklärte der nordrhein-westfälische Innenminister gegenüber dem WDR, dass grundsätzlich zwar auch zukünftig keine abgelehnten Asylbewerber nach Afghanistan abgeschoben würden, solange es keine humanitären Vereinbarungen zwischen Bundesregierung, IOM und UNHCR gebe. Es gebe aber berechtigte Einzelfälle. Deshalb wies er Kritik an der Beteiligung Nordrhein-Westfalens an der Sammelabschiebung afghanischer Flüchtlinge nach Kabul zurück. Gleichzeitig kündigte der Innenminister an, die Landtagsfraktionen künftig frühzeitig über solche vom Bundesinnenministerium organisierten Charterflüge zu informieren. Die stellvertretende Ministerpräsidentin Sylvia Löhrmann zeigte sich mit Jägers Erklärung zufrieden. Der Innenminister habe klargestellt, dass zu spät über die Sammelabschiebung informiert worden sei. Gleichzeitig erklärte der Innenminister, im Einzelnen nicht persönlich in die Abschiebung LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14135 2 involviert gewesen zu sein. Darüber, wie die Landesregierung über die Beteiligung Nordrhein- Westfalens informiert war, machte der Innenminister bislang keine Angaben. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5463 mit Schreiben vom 2. Februar 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin und der Ministerin für Schule und Weiterbildung beantwortet. 1. Seit wann war der Landesregierung – vor allem dem Innenminister – bekannt, dass auch Personen aus Nordrhein-Westfalen per Sammelcharterflug nach Afghanistan abgeschoben werden sollten bzw. abgeschoben wurden? Ich wurde am 13.12.2016 über den Flug informiert. 2. Wann hat Innenminister Jäger Ministerpräsidentin Kraft über die geplanten Abschiebungen nach Afghanistan informiert, und falls nicht, warum? 3. Falls Frau Ministerpräsidentin informiert war: Warum hat sie ihre Stellvertreterin, Schulministerin Sylvia Löhrmann, nicht informiert? 4. Wie werden politisch sensible Themen wie die Beteiligung an einer koordinierten Abschiebung per Sammelcharter – vor dem Hintergrund, dass es die grundsätzliche Haltung eines Koalitionspartners gibt, es solle keine Sammelabschiebungen geben – im Koalitionsausschuss besprochen? 5. Wie wird künftig innerhalb der Landesregierung mit der Information über mögliche weitere koordinierte Abschiebungen nach Afghanistan per Charterflugzeug umgegangen , nachdem der Innenminister angekündigt hat, dass zumindest die Landtagsfraktionen künftig früher informiert werden sollen? Die Fragen 2 bis 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Mit den Fragen werden Auskünfte erbeten, die, soweit sie in den Zuständigkeitsbereich der Landesregierung fallen, den internen Informations- und Willensbildungsprozess der Landesregierung betreffen und damit im Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung liegen. Von einer inhaltlichen Beantwortung wird daher abgesehen. Zu den erbetenen Auskünften über Abstimmungsprozesse außerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs nimmt die Landesregierung nicht Stellung. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/14135