LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14158 07.02.2017 Datum des Originals: 07.02.2017/Ausgegeben: 10.02.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5506 vom 11. Januar 2017 der Abgeordneten Margret Voßeler CDU Drucksache 16/13963 Zunahme an Großdiebstählen von Gemüsekisten am Niederrhein Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Medienberichten zufolge ist es in den vergangenen Monaten am Niederrhein vermehrt zu Diebstählen von Gemüsekisten mit erheblichem Sachwert gekommen. Die Westdeutsche Allgemeine Zeitung berichtete Mitte Dezember von einem Diebstahl in einem Betrieb in Kerken, bei dem 3.900 Pfandkisten mit einem geschätzten Wert von insgesamt 20.000 Euro entwendet wurden. Ähnliche Vorfälle habe es bereits Anfang September gegeben (vgl. WAZ vom 15.12.2016). Weitere Vorfälle thematisierte die Rheinische Post zwei Wochen später. Einem Tomatenzüchter aus Walbeck wurden rund 4.000 Pfandkisten aus seinem Betrieb entwendet (vgl. Rheinische Post vom 30.12.2016). Die Betriebe vermuten hinter den Diebstählen ein organisiertes Vorgehen. Zudem seien ihnen in letzter Zeit vermehrt Kastenwagen mit niederländischen Kennzeichen aufgefallen. Die Täter schreckten nicht davor zurück, denselben Betrieb nach wenigen Tagen erneut zu bestehlen. Bei den gestohlenen Kisten handelt es sich um Pfandkisten des Unternehmen „Euro Pool System“, das europaweit tätig ist. Laut der Berichte seien die Vorfälle der Polizei bekannt. Allerdings bräuchten die Diebe häufig nur wenige Minuten, um die Pfandkisten zu entwenden. Eine Verfolgung von Verdächtigen musste die Polizei kürzlich aufgrund „rechtlicher Vorgaben“ an der niederländischen Grenze abbrechen. Dies erstaunt insofern, als die Landesregierung in ihrer Antwort auf die Große Anfrage 13 der CDU-Fraktion zur Europäisierung der Polizeiarbeit (Drs. 16/8338) eine Vielzahl von Kooperationsmaßnahmen aufgelistet hatte, die zur Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität zwischen der Polizei NRW und den Polizeibehörden benachbarter Länder durchgeführt werden können (z. B. gemeinsame Ermittlungsgruppen (JIT), Spiegel- oder Parallelermittlungen , anlassbezogene kurzfristige Sachbearbeiterbesprechungen, Zielfahndungsvorgänge , grenzüberschreitende Öffentlichkeitsfahndung, etc.). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14158 2 Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5506 mit Schreiben vom 7. Februar 2017 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Aufgrund welcher „rechtlichen Vorgaben“ endet die Verfolgung von Verdächtigen durch die Polizei vor der niederländischen Grenze? Eine grenzüberschreitende Nacheile ist zulässig nach Art. 41 Absatz 4 Schengener Durchführungsabkommen (SDÜ) bei Antreffen auf frischer Tat, bei der Begehung oder Teilnahme an einer auslieferungsfähigen Straftat oder wenn die Person aus Untersuchungs- oder Strafhaft geflohen ist. Darüber hinaus ist die Nacheile in die Niederlande nach Art. 41 SDÜ in Verbindung mit Art. 12, 17 Deutsch-Niederländischer Polizei- und Justizvertrag bei der Verfolgung von Personen zulässig, die sich innerhalb einer Entfernung von höchstens 150 Kilometern bis zur Grenze einer Kontrolle zum Zweck der Fahndung nach Personen entziehen, die der Begehung einer auslieferungsfähigen Straftat verdächtig sind, zu einer freiheitsentziehenden Sanktion verurteilt worden sind oder sich einer Grenzkontrolle entziehen. Gemäß Artikel 41 Absatz 1 Satz 3 SDÜ ist die Verfolgung einzustellen, wenn die Vertragspartei , auf deren Hoheitsgebiet die Verfolgung stattfindet, dies verlangt. Dies ist u. a. der Fall, wenn Halter der Fahrzeuge bekannt und die Hintergründe einer möglichen Anlasstat unklar sind. Gemäß Art. 17 Absatz 3 des Deutsch-Niederländischen Polizei- und Justizvertrags ist die Nacheile bei besonderen polizeilichen Kontrollen einzustellen, wenn die Nacheile zu einer konkreten Gefährdung von Leib und Leben der verfolgten Person oder von Dritten führt, die in einem offenkundigen Missverhältnis zu der abzuwehrenden Gefahr steht. 2. Welche konkreten Kooperationsmaßnahmen zwischen der Polizei NRW und der niederländischen Polizei sind in Bezug auf die o.g. Delikte eingeleitet worden (z.B. gemeinsame Ermittlungsgruppen (JIT), Spiegel- oder Parallelermittlungen, anlassbezogene kurzfristige Sachbearbeiterbesprechungen, Zielfahndungsvorgänge, grenzüberschreitende Öffentlichkeitsfahndung etc.)? (Bitte ausführlich darstellen, mit welchem Ergebnis diese Maßnahmen getroffen wurden bzw. warum entsprechende Maßnahmen ggfs. nicht getroffen worden sind.) Ermittlungen im Zusammenhang mit den in Rede stehenden Diebstählen werden von der Direktion Kriminalität der Kreispolizeibehörde Kleve unter Berücksichtigung behördenstrategischer Schwerpunktsetzungen geführt. Bei einer Tat haben sich Hinweise auf ein in den Niederlanden zugelassenes Fahrzeug ergeben. Diesbezüglich wurde bei der Staatsanwaltschaft Kleve ein justizielles Rechtshilfeersuchen angeregt. 3. Welche Maßnahmen plant der Innenminister, um die niederrheinischen Landwirtschaftsbetriebe zu schützen und die Täter zu fassen? Auf Grundlage aktueller Lageerkenntnisse führen Kräfte des Wachdienstes Aufklärungs- und Präsenzmaßnahmen durch. Ermittlungen bei Straftaten werden konsequent und unter Ausschöpfung aller taktisch möglichen und rechtlich zulässigen Maßnahmen durchgeführt. Zum Schutz vor Diebstahl werden sicherheitstechnische Fachberatungen vor Ort durch besonders qualifizierte Kräfte der Kriminalkommissariate Kriminalprävention/Opferschutz angeboten . In diesem Kontext werden auch spezifische Präventionsbroschüren, wie zum Beispiel „Sicherungsmöglichkeiten für Gewerbeobjekte“ und „Schlechte Geschäfte für Einbrecher - Wichtige Hinweise zum Schutz gegen Einbruch in Gewerbeobjekte“, zur Verfügung gestellt. Allen Geschädigten der in Rede stehenden Straftaten wurde eine entsprechende Beratung angeboten, jedoch in keinem Fall in Anspruch genommen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14158 3 4. Warum gibt es keine engere Zusammenarbeit mit den niederländischen Behörden, obwohl die Problematik seit längerer Zeit bekannt ist? Siehe Antwort zu Frage 2. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/14158