LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14159 07.02.2017 Datum des Originals: 07.02.2017/Ausgegeben: 10.02.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5518 vom 18. Januar 2017 des Abgeordneten Daniel Sieveke CDU Drucksache 16/14051 Was treiben die „Osmanen Germania“? – Nachfragen zu den Aktivitäten in NRW Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit der Landtagsdrucksache 16/13564 hatte ich die Landesregierung nach den Aktivitäten der Osmanen Germania in NRW gefragt. Mit der Drucksache 16/13859 hatte die Landesregierung meine Fragen beantwortet, woraus sich interessante Erkenntnisse, aber auch einige Nachfragen ergeben. In der Antwort zu Frage 2 der Kleinen Anfrage hat die Landesregierung von Kenntnissen des Landeskriminalamtes über aktive Chapter in Bergneustadt, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Köln, Lüdenscheid, Münster, Neuss, Paderborn, Recklinghausen, Siegen und Wuppertal berichtet. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5518 mit Schreiben vom 7. Februar 2017 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Sind dem LKA bestimmte regelmäßige Hauptversammlungsorte oder Treffpunkte der „Osmanen“ in den genannten Städten bekannt? (Bitte nach Städten auflisten.) Informationen zu „regelmäßigen Hauptversammlungsorten oder Treffpunkten“ der rockerähnlichen Gruppierung „Osmanen Germania BC“ liegen der Landesregierung nicht vor. Die Gruppierung betreibt, anders als Outlaw Motorcycle Gangs, keine eigenen „Clubheime“. Treffen finden zumeist in sogenannten „Shisha-Bars“ oder „türkische Teestuben“ statt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14159 2 2. Welche Deliktsarten von Straftaten sind seitens der „Osmanen“ hauptsächlich zu verzeichnen? Strafrechtlich relevante Erkenntnisse zu Mitgliedern des „Osmanen Germania BC“ liegen zumeist wegen Gewalt- und Rohheitsdelikten, Verstößen gegen das Waffen- und Betäubungsmittelgesetz sowie Beleidigungen vor. 3. Wann sind in den genannten Städten jeweils zuletzt Ordnungswidrigkeiten, Straftaten oder andere Auffälligkeiten der „Osmanen“ aktenkundig geworden? Daten zu den dem Landeskriminalamt NRW zuletzt bekannt gewordenen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten ergeben sich aus der folgenden Tabelle: Chapter/Standort Zuletzt bekanntgewordene Straftat bzw. Ordnungswidrigkeit Bergneustadt 19.12.2016: Verkehrsordnungswidrigkeit Duisburg 24.01.2017: Verkehrsstraftat Essen 13.01.2017: Verkehrsordnungswidrigkeit Gelsenkirchen 05.01.2017: Erpressung und Bedrohung Köln 01.12.2016: Verkehrsordnungswidrigkeit Lüdenscheid 09.03.2016: Beleidigung Münster (Selbstauflösung 11/2016) 18.09.2016: Bedrohung und Beleidigung Neuss 29.03.2016: Gefährliche Körperverletzung Paderborn 22.05.2016: Verstoß gegen das Waffengesetz Recklinghausen 14.01.2017: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz Siegen 22.07.2016: Beleidigung Wuppertal 04.01.2017: Verkehrsordnungswidrigkeit LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14159 3 4. Lassen sich die dem LKA derzeit bekannten 147 Aktivisten schwerpunktmäßig den genannten Städten zuordnen? (Bitte Aufteilung nach Wohnorten der Personen auflisten.) Dem Landeskriminalamt NRW sind derzeit (Stand: 30.01.2017) 144 Personen als Mitglieder des „Osmanen Germania BC“ bekannt. Die Zuordnung der Mitglieder zu einzelnen Chaptern ergibt sich aus der folgenden Tabelle: Chapter/Standort Anzahl bekannter Mitglieder Bergneustadt 11 Duisburg 16 Essen 38 Gelsenkirchen 20 Köln 17 Lüdenscheid 2 Münster -Selbstauflösung 11/2016- Neuss 9 Paderborn 8 Recklinghausen 2 Siegen 4 Wuppertal 17 5. In welchen der genannten Städte sind die „Osmanen“ auch jenseits von Onlinepräsenzen bisher öffentlichkeitswirksam in Erscheinung getreten? (Bergneustadt bspw. wurde in der o. g. Antwort der Landesregierung bereits genannt.) Polizeiliche Erkenntnisse zum Auftreten von Mitgliedern der rockerähnlichen Gruppierung „Osmanen Germania BC“ in der Öffentlichkeit liegen für die Städte Bergneustadt, Duisburg, Essen , Gelsenkirchen, Köln, Lüdenscheid, Neuss, Paderborn, Recklinghausen, Siegen und Wuppertal vor. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/14159