LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14169 07.02.2017 Datum des Originals: 07.02.2017/Ausgegeben: 10.02.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5331 vom 9. November 2016 des Abgeordneten Hubertus Fehring CDU Drucksache 16/13444 Entschädigung und Förderung von Präventionsmaßnahmen in Wolfsgebieten: Wann kommt eine Förderrichtlinie? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 11. April 2016 hat das LANUV unter dem Titel „Handlungsleitfaden für das Auftauchen einzelner Wölfe“ seinen Wolfsmanagementplan für Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. Auf 39 Seiten wird die Biologie des Wolfes, Zuständigkeiten und Meldeketten beschrieben, jedoch fehlt bis dato die angekündigte Förderrichtlinie „Entschädigung und Förderung von Präventionsmaßnahmen in Wolfsgebieten“, die für alle Tierhalter und damit für die Hauptbetroffenen den Ausgleich im Falle möglicher Schäden regeln und den Finanzierungsrahmen für geförderte Präventionsmaßnahmen festlegen soll. Inzwischen wurden in Nordrhein-Westfalen mehrere Nutztiere von Wölfen gerissen. Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 5331 mit Schreiben vom 7. Februar 2017 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wann beabsichtigt die Landesregierung, die ausstehende Entschädigungs- und Förderrichtlinie vorzulegen? Die Landesregierung hat die Förderrichtlinien Wolf mit Pressemitteilung des MKULNV NRW vom 03.02.2017 bekannt gemacht. Die Förderrichtlinien Wolf werden in Kürze im Ministerialblatt veröffentlicht. 2. Wird die angekündigte Entschädigungsregelung neben den unmittelbaren Tierverlusten auch weitere Kosten (z.B. tierärztliche Versorgung, Personal- und Materialaufwand für die Pflege verletzter oder verwaister Tiere, weitere Spätfolgen) abdecken? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14169 2 Die Förderrichtlinien Wolf beinhalten eine Entschädigungsregelung, die neben der Entschädigung der unmittelbaren Tierverluste (einschließlich der Jagd-, Herdenschutz- und Hütehunde) bei einem Wolfsübergriff auch weitere Entschädigungen vorsieht. Die folgenden Sachverhalte sollen zusätzlich entschädigt werden: die Ausgaben für einen Tierarzt im Fall der Behandlung oder Einschläferung verletzter Tiere einschließlich der Kosten für Medikamente und die Ausgaben für die Tierkörperbeseitigung einschließlich der Transportkosten und Sachschäden, die durch einen Wolfsübergriff an Zäunen und Schutzvorrichtungen entstanden sind, und die Ausgaben für die Untersuchung von tot aufgefundenen Schafen und Ziegen durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt sowie die Tierverluste durch Verwerfen (z.B. Verlammungen) im Zusammenhang mit einem Wolfsübergriff. 3. Welche konkreten Präventionsmaßnahmen zum Schutz von Angriffen durch Wölfe wird die angekündigte Förderung vollumfänglich und zeitlich unbegrenzt fördern? Die Förderrichtlinien sehen vor, die Sicherung von Tierhaltungen von Schafen, Ziegen und Gehegewild mit der Anschaffung bzw. Optimierung von bestehenden Standardschutzzäunen sowie der Anschaffung und Ausbildung von Herdenschutzhunden durch die Gewährung einer Zuwendung in Höhe von 80% der Ausgaben finanziell zu unterstützen. Wie in der Förderrichtlinie in Sachsen geregelt, kann bei einem Wolfsübergriff zusätzlich auch die Förderung zur Sicherung von weiteren Tierhaltungen (vor allem Pferde- und Rinderhaltungen) zugelassen werden. Die meisten Bundesländer sehen hier keine Förderung vor. Die Förderung wird zeitlich nicht begrenzt. Wie bei allen entsprechenden Richtlinien ist nach Ablauf von fünf Jahren eine Evaluation der Regelung vorgesehen. 4. Werden die betroffenen Tierhalter einen Rechtsanspruch auf Entschädigung bzw. Förderung zugesprochen bekommen? 5. Plant die Landesregierung eine rechtssichere Regelung zum Ausgleich aller wirtschaftlichen Nachteile der von der Ausbreitung des Wolfes bedrohten Weidetierhaltung durch eine gesetzliche Regelung? Frage 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet. Förderrichtlinien sehen nie einen Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung vor. Dementsprechend sieht auch der Entwurf der Förderrichtlinie Wolf keinen Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung vor. Aus Sicht der Landesregierung bietet die Förderrichtlinie Wolf die gleiche Rechtssicherheit wie andere Förderrichtlinien (z.B. die die Förderrichtlinien Naturschutz – FöNa). Eine gesetzliche Regelung ist daher nicht erforderlich. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/14169