LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14170 07.02.2017 Datum des Originals: 07.02.2017/Ausgegeben: 10.02.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5503 vom 10. Januar 2017 des Abgeordneten Daniel Sieveke CDU Drucksache 16/13959 Polizei in Herford unterbesetzt? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Westfalen-Blatt berichtet in der Ausgabe vom 4. Januar 2017 von einem Münzhändler, der in Herford ein Geschäft betreibt und sich von der Polizei im Stich gelassen fühle. Wie das Westfalen-Blatt in seiner Ausgabe ausführt, sei der Händler am Abend des 2. Januars 2017 von einer fingierten Notfallnummer 110 angerufen und von einem angeblichen Polizisten in sein Geschäft gelockt worden. Der angebliche Polizist gab vor, dass ein Einbruch in das Geschäft des Händlers stattgefunden bzw. unmittelbar bevorstehe, das Umfeld über Zivilstreifen gesichert sei und der Händler seinen Warenbestand unverzüglich unauffällig kontrollieren müsse. Die Telefonverbindung zu dem vermeintlichen Polizisten müsse auch während der ganzen Zeit bestehen bleiben. Der Händler habe sich mit seiner Ehefrau unverzüglich mit dem Auto zum Geschäft begeben, er habe jedoch seine Frau unterwegs an der Polizeiwache aussteigen lassen. Als die Ehefrau die Polizeiwache betrat und mit dem diensthabenden Polizisten sprach, stellte sich heraus, dass die Polizei nicht mit dem Münzhändler in Kontakt stehe. Die Frau des Münzhändlers vermutete eine Falle und äußerte ihre Befürchtung, dass das Geschäft, in dem sich ihr Mann befinde, wahrscheinlich gerade überfallen werde. Diesem Verdacht wollte die Polizei jedoch nicht nachgehen und „zeigte kein Interesse, etwas zu veranlassen“. Die Frau eilte daraufhin zu Fuß zu dem Geschäft um ihren Mann zu warnen. Als sie angekommen war und der vermeintliche Polizist die Irritation auf der anderen Seite der Telefonleitung mitbekam, sei das Gespräch mit dem Händler abgebrochen worden. Anschließend seien die Eheleute zurück zur Polizeiwache gefahren, um den Vorfall anzuzeigen. Der Polizist soll gesagt haben, dass er nichts machen könne, da er allein sei. Sie sollten morgen erneut zur Wache kommen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14170 2 Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5503 mit Schreiben vom 7. Februar 2017 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie hat sich der Vorfall am Abend des 2. Januar 2017 aus Sicht der Landesregierung zugetragen? (Bitte detaillierte Darstellung) Die nachfolgenden Schilderungen fußen auf Informationen aus einer Beschwerde, welche das Ehepaar am Vormittag des 03.01.2017 beim Polizeipräsidium Bielefeld vorgetragen hat. Die Beschwerde ging der KPB Herford am Freitag, den 20.01.2017 im Original zu und wurde von dort am Montag, dem 23.01.2017 der zuständigen Staatsanwaltschaft zur rechtlichen Würdigung übersandt. Das Ergebnis hierzu steht noch aus. Das in der Kleinen Anfrage genannte Ehepaar betreibt in der Herforder Innenstadt einen Münzhandel, mit Geschäftszeiten dienstags bis freitags, 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Am 02.01.2017, gegen 20:00 Uhr, habe der Ehemann einen Anruf auf seinem Mobiltelefon erhalten. Im Display des Gerätes sei die Telefonnummer des Anrufers mit 05221-110 angezeigt worden. Der Anrufer habe sich mit „Polizei Herford“ gemeldet. Im Hintergrund seien Funkgeräusche zu hören gewesen. Der Anrufer habe mitgeteilt, dass die Polizei in Herford soeben eine Tätergruppe festgenommen habe. Bei der Durchsuchung dieser Täter habe man eine große Menge an Gold- und Silbermünzen, sowie Briefmarken aufgefunden. Zudem sei bei den Tätern eine Liste mit Namen von Geschäften aufgefunden worden, die vermutlich als nächstes überfallen werden sollten. Auf dieser Liste sollte auch das Geschäft des Ehepaares aufgeführt sein. Der angebliche Polizeibeamte habe ihn dann gefragt, ob er auch in seinem Geschäft wohne, da er dann ja schnell dort wäre, wenn eingebrochen werde. Dies habe er verneint. Zudem habe er dem Anrufer mitgeteilt, dass er ca. 20 Minuten Anreise zu seinem Geschäft habe. Der angebliche Polizeibeamte habe ihm dann mitgeteilt, dass die Polizei sein Geschäft „verpostet“ habe und es erforderlich sei, dass er sich dort einfände. Er müsse überprüfen, ob sein Geschäft unversehrt sei, damit die Polizei den Laden nicht umsonst observiere. Zudem habe der Anrufer ihm die Anweisung gegeben, dass er sich im Geschäft ganz ruhig und unauffällig verhalten solle, da im Falle eines Überfalles die Polizei ja bereits vor Ort sei. Auf der Fahrt des Ehepaars nach Herford sei der Ehemann dann doch stutzig geworden. Da das Telefonat wie gefordert dauerhaft weitergeführt worden sei, habe er sich mit seiner Frau per Zeichensprache verständigt und sie am Polizeidienstgebäude Herford in der Hansastraße aussteigen lassen. Er selbst sei weiter zu seinem Geschäft gefahren. Die Frau habe sich zur Wache begeben und dort nachgefragt, ob es tatsächlich einen Einsatz der Herforder Polizei an ihrem Geschäft gebe. Der diensthabende Polizeibeamte sei von ihr über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt worden. Sie habe den Eindruck gehabt, dass er recht desinteressiert sei. Der Polizeibeamte habe ihr mitgeteilt, dass kein solcher Einsatz bekannt sei und sie sich wieder zu Fuß in Richtung des Geschäftes begeben solle. Sie könne sich ja über den Polizeinotruf 110 melden, wenn dort etwas Auffälliges geschehe. Nach einem ca. 10 minütigen Fußmarsch sei sie am Geschäft angekommen. Sie habe dort an der Ladentür geklopft und ihren Mann gewarnt, dass es sich anscheinend um eine Falle handele. Sie sei dann direkt weiter in Richtung Herforder Innenstadt gegangen. Als der Ehemann das Licht im Laden ausgeschaltet habe, sei er daraufhin erneut angerufen und LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14170 3 gefragt worden, was er denn jetzt mache. Der Ehemann habe das Telefonat beendet, den Laden verschlossen und sich in Richtung Werrebrücke entfernt. Am Pkw habe er sich mit seiner Frau getroffen, um gemeinsam wieder zur Polizei an der Hansastraße zu fahren. Der diensthabende Polizeibeamte (Anm.: der gleiche wie zuvor) habe den Sachverhalt nicht aufnehmen wollen und völlig desinteressiert gewirkt. Nach diesem Gespräch haben beide das Dienstgebäude verlassen und sich über den Polizeibeamten am Folgetag bei der Polizei Bielefeld beschwert. 2. Wie bewertet die Landesregierung den Vorfall? Der Sachverhalt wird durch die KPB Herford als Beschwerde bearbeitet. Im Rahmen dessen werden der Sachverhalt und das Verhalten des Polizeibeamten geprüft. Die KPB Herford bedauert den Vorgang und den in den Medien entstandenen Eindruck. Sollte sich der Sachverhalt, wie durch die Beschwerdeführer dargelegt zugetragen haben, wäre ein sofortiges operatives Handeln der Polizei sowie eine Anzeigenaufnahme zwingend notwendig gewesen wäre. Möglicherweise haben kommunikative Missverständnisse aber zu diesem Ablauf geführt und letztlich kein zufriedenstellendes Ergebnis hervorgebracht. Der Behördenleiter der KPB Herford beabsichtigt, die Beschwerdeführer zu einem persönlichen Gespräch einzuladen, um mit Ihnen den Vorfall zu erörtern. Die Landesregierung teilt die Bewertung der KPB Herford und unterstützt die beabsichtigen Maßnahmen vollumfänglich. 3. Wie war die Polizeibesetzung in Herford am Abend des 2. Januar 2017? Die Anzahl der am Abend des 2. Januar 2017 im Dienst befindlichen Beamtinnen und Beamten, sowie die genauen Dienstzeiten können aus einsatztaktischen Gründen nicht genannt werden. Die durchgehend besetzten Dienststellen inklusive Kriminalwache waren besetzt. Die Mitarbeiter der Kriminalwache waren allerdings zur Vorfallzeit bei einem Einsatz in Vlotho. 4. War der diensthabende Polizist am Abend des 2. Januar 2017 allein in der Polizeiwache? In den Räumlichkeiten der Polizeiwache Herford im Dienstgebäude Hansastraße 54 finden seit längerer Zeit umfangreiche bauliche Sanierungsmaßnahmen statt. Für die Dauer der Umbauarbeiten wurde der Wachbetrieb in die Liegenschaft Herford, Elverdisser Straße 12, verlegt. Daher handelt es sich bei der „Adresse Hansastraße 54“ aktuell und temporär nicht um „die Wache Herford im eigentlichen Sinn“. Um für die Bürgerinnen und Bürger an dem ursprünglichen, bekannten Wachstandort Hansastraße 54 weiterhin die persönliche Ansprechbarkeit der Polizei zu gewährleisten, wurde dort ein zusätzlicher 24-Stunden-Service für die Anzeigenaufnahme und den Publikumsverkehr eingerichtet. Dies hat die KPB Herford durch polizeiliche Medienarbeit publik gemacht. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14170 4 Die Funktion wird in der Regel von einer Polizeivollzugsbeamtin/einem Polizeivollzugsbeamten besetzt. Dementsprechend war am betreffenden Abend ein Polizeivollzugsbeamter in den Räumen der vormaligen Polizeiwache Hansastraße 54 allein eingesetzt. Rahmenbedingungen, wie die Aspekte der Eigensicherung, sind für diese Aufgabenbewältigung hinreichend kommuniziert worden. Im Dienstgebäude Hansastraße befinden sich über diesen 24-Stunden-Service hinaus noch weitere Dienststellen, von denen zum fraglich Zeitpunkt die Leitstelle und die Kriminalwache ebenfalls besetzt waren. 5. Wie stellt sich die Besetzung der Polizei in Herford in einem Soll-Ist-Vergleich im Dezember 2016 dar? (Bitte Personal-Soll dem Personal-Ist gegenüberstellen) Die Zielsollstärke der KPB Herford beträgt nach BKV (2016) 316 Stellen (Polizeivollzugsbeamtinnen/-beamte). Mit Stand 31.12.2016 betrug die IST-Stärke 315 Stellen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/14170