LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14195 09.02.2017 Datum des Originals: 08.02.2017/Ausgegeben: 14.02.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5487 vom 4. Januar 2017 des Abgeordneten Robert Stein CDU Drucksache 16/13926 Hat die Landesregierung einen Überblick wie viele Stellen nicht besetzt sind? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses hat der Finanzminister auf meine mündliche Frage, wie viele Planstellen und Stellen in der Landesverwaltung aktuell nicht besetzt seien, keine Angaben machen können. Er wies auf die jeweilige Ressortzuständigkeit hin. Ferner werde eine Erhebung zum 1. Januar 2017 erfolgen. In dem Bericht des Finanzministeriums vom 7. Dezember 2016 (Vorlage 16/4568) zum Haushaltsstatus zum Stichtag 30. November 2016 wird aufgeführt, dass die Personalausgaben für Dienstbezüge erheblich unterhalb der Kalkulation verlaufen sind. Zum 30. November 2016 sind 13,6 Mrd. Euro verausgabt worden, wodurch die Soll/Ist Vorgabe um 4,8 Prozentpunkte oder absolut betrachtet um über 630 Mio. Euro unterschritten wird. 630 Mio. Euro entsprechen bei geschätzten Personalausgaben von 50.000 Euro je Planstelle/Stelle jährlich fast 13.800 Stellen/Planstellen, die im Schnitt von Januar bis November 2016 nicht besetzt wurden. Hiervon sind in erster Linie sicherlich die personalintensiven Bereiche wie Schul-, Innen- und Justizverwaltung betroffen. Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 5487 mit Schreiben vom 8. Februar 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin und allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Allgemeines In der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags am 19. Januar 2017 habe ich erklärt, der üblichen Praxis folgend Aussagen zur Ausschöpfung des Personalhaushalts LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14195 2 und konkrete Gründe für Soll-Ist-Abweichungen darzulegen, sobald die Auswertung der Daten vorliegt. Damit ist wie in den Vorjahren etwa Ende Februar/ Anfang März zu rechnen. Zum Vergleich der erbetenen Zahlen Schon jetzt kann gesagt werden, dass ein Vergleich der Stellenistbesetzung zum Stichtag 1. Januar 2017 mit dem Personalsoll des Haushaltsjahres 2017 nicht aussagekräftig ist und für die Beurteilung des Jahresverlaufs 2016 auch keinen Sinn macht. So wurden mit dem Haushaltsgesetz 2017 insgesamt 4.378 neue Planstellen und Stellen geschaffen, die zum 1. Januar 2017 natürlich noch nicht besetzt sein konnten. Darüber hinaus können auch laufende Ausschreibungs- oder Stellenbesetzungsverfahren in der Istbesetzung nicht abgebildet sein. Schließlich werden Stellen nicht besetzt, wenn sich im weiteren Verlauf herausstellt, dass sie wegen neuer Entwicklungen nicht mehr benötigt werden. Darin zeigt sich wirtschaftliches Handeln der Landesregierung (siehe dazu auch die Ausführungen zur Frage 3). Vor diesem Hintergrund beträgt die Stellenbesetzungsquote bereinigt rund 97 Prozent (Stellenistbesetzung am 1. Januar 2017 im Verhältnis zum Personalsoll des Haushaltsjahres 2016). Es wird darauf hingewiesen, dass die bereinigten Stellenbesetzungsquoten in den Jahren der CDU-/FDP-geführten Landesregierung zwischen rund 86 % (2006) und 97% (2009) betragen haben. Davon unabhängig ist zu berücksichtigen, dass durch die große Zahl an Teilzeitbeschäftigten Stellenanteile entstehen, die nicht unmittelbar besetzt werden können. Hintergrund dafür ist, dass Teilzeitarbeit regelmäßig zeitlich befristet vereinbart wird. Zu den Personalausgaben 2016 Anders als der Fragesteller in seinen Vorbemerkungen darstellt, ist es absolut verzerrend, die Personalminderausgaben durch schlichte Division mit geschätzten Personalausgaben von 50.000 EUR pro Stelle in Relation zu setzen und so eine fiktive Anzahl angeblich nicht besetzter Stellen zu ermitteln. Die Personalausgaben des Landes im Jahr 2016 liegen laut Zwischenabschluss vom 11. Januar 2017 mit insgesamt rund 24,4 Milliarden EUR um 3,2% über dem Vorjahreswert und um 928 Mio. EUR unter dem für 2016 veranschlagten Betrag, weil auch in den Vorjahren aus den in der Antwort auf Frage 3 genannten Gründen zwischen Soll- und Ist-Werten Reserven bestehen . Von diesen Minderausgaben entfallen 762 Mio. EUR auf die Dienstbezüge (siehe auch meine Vorlage 16/4662 vom 16. Januar 2017). Bei dieser Ansatzunterschreitung ist insbesondere zu berücksichtigen, dass bei den Schulen im Rahmen der Flexibilisierung des Ganztags Mehrausgaben der Hauptgruppe 6 in einer Größenordnung von rd. 100 Mio. EUR aus eingesparten Personalausgaben gedeckt werden, in allen Bereichen der Landesverwaltung im Rahmen der Flexibilisierung nach § 7 Abs. 1 Haushaltsgesetz Mehrausgaben der Obergruppen 51 bis 54 (ohne Gruppen 529 und 531) und der Obergruppen 81 aus eingesparten Personalausgaben gedeckt werden können sowie die Haushaltsjahre 2015 und 2016 beeinflusst werden von den beiden Sondereffekten „Flüchtlingsbedingte Ausgaben“ und „Ausgaben zur Stärkung der Inneren Sicherheit in Nordrhein-Westfalen“. Aufgrund des komplexen Systems von globalen Mehr- und Minderausgaben, Deckungsfähigkeiten , zweckgebundenen Minderausgaben, Verstärkungsmitteln, der Möglichkeit der Restebildung und der Personalausgabenbudgetierung kann die rechnungsmäßige Darstellung des Haushaltsabschlusses erst in der Haushaltsrechnung erfolgen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14195 3 Zum Verfahren Das Finanzministerium führt jährlich zum Stichtag des 1. Januar eine Erhebung zur Besetzung der Personalstellen in den Ressorts durch. Für die diesjährige Erhebung wurden die Ressorts mit Schreiben vom 7. Oktober 2016 gebeten, die Daten in ihren Geschäftsbereichen abzufragen , zusammenzustellen und bis zum 30. Januar 2017 zur Verfügung zu stellen. Aus diesem Grund konnte für die Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht auf bereits vorliegendes Material zurückgegriffen werden. Die für die Beantwortung notwendigen Informationen wurden daher im Rahmen einer Ressortabfrage erhoben. Für den Einzelplan 04 (JM) sowie für die Arbeitnehmerstellen des Kapitels 03 110 (Polizei) konnten in der zur Verfügung stehenden Zeit allerdings keine Daten übermittelt werden. Für die rund 270 Gerichte und sonstigen Behörden im Bereich des Justizministeriums werden keine entsprechenden aggregierten Datensammlungen vorgehalten. Die erbetenen Angaben wären daher nur mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand bei allen personalverwaltenden Behörden einzuholen. Gleiches gilt für die Stellen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Kapitel 03 110 (Polizei), da die Stellenbewirtschaftung in den 47 Kreispolizeibehörden und drei Landesoberbehörden erfolgt. 1. Wie viele Stellen/Planstellen sind in der Landesverwaltung zum 01.01.2017 nicht besetzt? (Bitte nach Einzelplänen und Kapiteln aufgliedern) 2. Wie viele Stellen/Planstellen sind in der Landesverwaltung zum 01.01.2017 besetzt ? (Bitte nach Einzelplänen und Kapiteln aufgliedern) 3. Wie stellt sich der Soll-Ist-Vergleich dar? (Bitte nach Einzelplänen und Kapiteln aufgliedern und das Personalsoll zum 01.01.2017 der Ist-Besetzung zum 01.01.2017 gegenüberstellen) Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet. Die erbetenen Angaben ergeben sich aus den Anlagen 1 und 2. Der erbetene Vergleich der Stellenistbesetzung zum Stichtag 1. Januar 2017 mit dem Personalsoll des Haushaltsjahres 2017 ist, wie bereits in den Vorbemerkungen erwähnt, nicht aussagekräftig . Mit dem Haushaltsgesetz 2017 wurden zum Beispiel insgesamt 4.378 neue Planstellen und Stellen geschaffen, die zum 1. Januar 2017 noch nicht besetzt sein konnten. Die sich aus den Anlagen 1 und 2 ergebende Quote der besetzten Stellen ist daher deutlich zu niedrig und verzerrt das tatsächliche Bild. Setzt man die Stellenistbesetzung zum 1. Januar 2017 ins Verhältnis zum Personalsoll des Haushaltsjahres 2016, dann beläuft sich die Quote tatsächlich/bereinigt auf rund 97 Prozent. Die Abweichung zwischen der Soll- und Istbesetzung lässt sich insbesondere auf folgende Gründe zurückführen: Relativ gesättigter Arbeitsmarkt. Die zunehmend längere Verfahrensdauer bei Ausschreibungen. Zum Teil müssen Ausschreibungen aufgrund des Mangels an qualifizierten Bewerbungen wiederholt werden. Laufende bzw. noch nicht abgeschlossene Ausschreibungs- oder Stellenbesetzungsverfahren sind in der Istbesetzung nicht abgebildet. Durch die große Zahl an Teilzeitbeschäftigten entstehen nicht unmittelbar nutzbare Stellenanteile (Teilzeit wird regelmäßig zeitlich befristet vereinbart). Eine über der Planung liegende altersbedingte Fluktuation führt zu einer höheren Zahl an Vakanzen und anschließend zu geringeren Personalausgaben, weil nachrückende jüngere Beschäftigte geringer besoldet bzw. vergütet werden als die ausgeschiedenen älteren . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14195 4 Im Bereich des Ministeriums für Inneres und Kommunales ist darüber hinaus Folgendes anzumerken: a) Zu den freien Planstellen im Kapitel 03 110 (Polizei): Für das Maßnahmenpaket der Landesregierung wurden der Polizei NRW insgesamt 350 Planstellen (davon 100 Planstellen erst zum 01.01.2017) für die Verlängerung von Lebensarbeitszeiten für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte zugewiesen. Die Planstellen konnten bisher noch nicht vollumfänglich in Anspruch genommen werden und erhöhen demnach die Anzahl der freien Planstellen zum 1. Januar 2017. Das Soll 2017 i.H.v. 40.829 Planstellen beinhaltet eine Zuweisung i.H.v. 468 Planstellen für die Übernahme geprüfter Kommissaranwärterinnen und -anwärter zum 1. September 2017, die zum Ende des Jahres 2017 kw-gestellt (wegfallend) sind. Das erhöht die Anzahl der freien Planstellen zum Jahresbeginn. Unterjährig frei werdende Planstellen der Laufbahngruppe 2 (z.B. durch altersbedingte Abgänge, Versetzungen, Ausscheiden aufgrund von Dienstunfähigkeit, Tod etc.) werden für die Übernahme der geprüften Kommissaranwärterinnen und -anwärter sowie für die Einstellung von Direkteinsteigerinnen und Direkteinsteigern sowie Aufsteigerinnen und Aufsteigern aus der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt des Polizeivollzugsdienstes benötigt und stellen keine anderweitig verfügbaren Planstellen dar, welche z.B. über eine Ausschreibung besetzt werden könnten. b) Zu Kapitel 03 310 (Bezirksregierungen): Die Besetzung von befristeten Stellen gestaltete sich insbesondere im Asyl-Bereich schwierig. Es bestehen Wartezeiten zwischen dem Freiwerden von Planstellen und der im Lauf des Jahres erfolgenden Übernahme von Referendarinnen und Referendaren sowie Anwärterinnen und Anwärtern. Während der für die Nachbesetzung von Planstellen der Schulaufsicht, von Fachleiterinnen und Fachleitern sowie für das Dezernat 4 Q (Qualitätsmanagement an Schulen ) notwendigen Verfahrensdauer bleiben Stellen unbesetzt. Im Bereich des Ministeriums für Schule und Weiterbildung ergeben sich darüber hinaus folgende Besonderheiten: Zusätzliche Planstellen/Stellen, die mit dem Haushalt 2017 eingerichtet wurden, stehen für den Lehrerstellenhaushalt erst zum 01.02.2017 bzw. zum 01.08.2017 zur Besetzung zur Verfügung . Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass derzeit der aktuelle Stellenbedarf im Vergleich zum prognostizierten Bedarf geringer ausfällt. Deswegen ist eine angepasste Stellenzuweisung an die Bezirksregierungen erfolgt. Auf Grund der nicht prognostizierbaren Zuwanderung ist z.B. für den Haushalt 2017 ein Puffer von 570 Stellen mit Sperrvermerk gebildet worden. Die Zuwanderung ist nicht in dem Umfang erfolgt, wie in 2015 auf Grund der damaligen Erkenntnisse für das Jahr 2016 prognostiziert wurde. Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter weist für seinen Geschäftsbereich darauf hin, dass sich geplante oder bereits feststehende Standortverlagerungen von Dienststellen auf die Stellenistbesetzung auswirken. Beispielsweise erschwert der bevorstehende Umzug des Landeszentrums Gesundheit von den Standorten Bielefeld und Münster nach Bochum im Jahr 2018 die Stellenbesetzung an den bisherigen Standorten in ganz erheblichem Maße. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14195 5 4. Wie viele Stellen/Planstellen sind aktuell ausgeschrieben? (Bitte nach Einzelplänen und Kapiteln aufgliedern) In der Anlage 3 sind die zum Stichtag 1. Januar 2017 laufenden Ausschreibungen dargestellt. Anmerkung des Ministeriums für Inneres und Kommunales: Unterjährig frei werdende Planstellen der Laufbahngruppe 2 (z.B. altersbedingte Abgänge, Versetzungen, Ausscheiden aufgrund von Dienstunfähigkeit, Tod etc.) werden für die Übernahme der geprüften Kommissaranwärterinnen und -anwärter sowie für die Einstellung von Direkteinsteigerinnen und Direkteinsteigern sowie Aufsteigerinnen und Aufsteigern aus dem vormals gehobenen Polizeivollzugsdienst benötigt und stellen keine anderweitig verfügbaren Planstellen dar, welche z.B. über eine Ausschreibung besetzt werden könnten. Ausschreibungen zur Besetzung von freien Planstellen im Bereich des Polizeivollzugs erfolgen daher nicht. Lediglich in besonderen Einzelfällen im Verwaltungsbereich erfolgen externe Ausschreibungen , wenn Verwaltungsbeamtinnen und Verwaltungsbeamte außerplanmäßig aus dem Kapitel 03 110 ausscheiden (als reiner Nachersatz). Darüber hinaus erfolgen landesweit im vormals gehobenen und höheren Dienst innerhalb der Polizei NRW lediglich interne Ausschreibungen von freien Funktionen einschließlich entsprechender Beförderungsmöglichkeiten. Die Anzahl der insgesamt besetzten Planstellen verändert sich hierdurch indes nicht. Anmerkung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung: Hinsichtlich der abgefragten Ausschreibungsverfahren ist zu berücksichtigen, dass im Schulbereich zum 1. Februar 2017 ein umfangreiches Einstellungsverfahren stattfindet, dessen Ergebnisse derzeit noch nicht abschließend vorliegen. Anmerkung des Finanzministeriums: Die künftigen Einstellungen sollen auch weiterhin den Erhalt des Personalbestandes in der Steuerverwaltung sicherstellen. Der Personalbedarf für die anwärtergespeisten Laufbahnen (LG 2.1 und 1.2) wird prognostisch durch eine demografische Berechnung ermittelt. Dabei werden neben den Altersabgängen auch außerordentliche Abgänge wie beispielsweise Entlassungen oder der Wechsel in andere Verwaltungen und die Abgänge während der Ausbildung berücksichtigt. Für Einstellungen in LG 2.2 sowie im Tarifbereich werden frei werdende Stellen sukzessive nachbesetzt. Erklärtes Ziel ist es seit 2012, eine größere Breitenwirkung in der Personalwerbung zu erreichen (z.B. durch eine Intensivierung der Print- und Onlinewerbung, Ausbau von Radiospots, Steigerung von Teilnahmen an Azubi-Messen und Fakultätskarrieretagen, Intensivierung der Internetakquise, Werbung in Schüler-Cafés, Kinos, Jugendtreffs durch sog. Guerilla -Cards). Daneben unterstützt die Oberfinanzdirektion verstärkt die lokalen Werbemaßnahmen und Aktionen der Finanzämter vor Ort zum Beispiel durch Anzeigen in Schülermagazinen, Auszubildenden-Stellenportalen, Ausbildungssonderseiten in Tageszeitungen etc. Nachwuchskräfte für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt (LG 1.2, ehemals mittlerer Dienst), Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (LG 2.1, ehemals gehobener Dienst) und die Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt (LG 2.2, ehemals höherer Dienst) werden durch entsprechende , mitunter ganzjährige Ausschreibungen gewonnen. Im Haushaltsplan 2017 sind für die LG 1.2 360 Einstellungsermächtigungen und für die LG 2.1 867 Einstellungsermächtigungen etatisiert. Das entspricht einem Plus von 250 Einstellungen gegenüber 2016. Für die LG 2.2 sind im Jahr 2017 rund 60 Einstellungen geplant. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14195 6 5. Wie und durch wen wird die Planstellen- und Stellenbesetzung im laufenden Vollzug überwacht? Die Beantwortung erfolgt nach Ressorts getrennt: Staatskanzlei Die Planstellen- und Stellenbesetzung im laufenden Vollzug wird durch die Verwaltung und den Personalrat anhand des Stellenplans überwacht. Ministerium für Inneres und Kommunales Kapitel 03 010: Die Überwachung der Planstellen- und Stellenbesetzung erfolgt im laufenden Vollzug durch das Personal- und Haushaltsreferat des Ministeriums für Inneres und Kommunales . Kapitel 03 110: Ausschreibungen zur Besetzung von freien Planstellen im Bereich der Polizei erfolgen nicht bzw. lediglich in besonderen Einzelfällen im Verwaltungsbereich (in diesem Zusammenhang wird auf die Erläuterungen zur Beantwortung der Fragen 1 bis 4 verwiesen). Die Aufsicht über diese Einzelfälle erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Kommunales. Die Durchführung von Stellenbesetzungsverfahren im laufenden Vollzug wurde im Bereich der Tarifbeschäftigten (Kapitel 03 110) für den vormals vergleichbaren einfachen, mittleren und gehobenen Dienst den einzelnen Polizeidienststellen zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung übertragen. Für den vormals vergleichbaren höheren Dienst liegt diese Zuständigkeit beim Ministerium für Inneres und Kommunales. Kapitel 03 130: Die Deutsche Hochschule der Polizei überwacht die Planstellen- und Stellenbesetzung im laufenden Vollzug in eigener Zuständigkeit. Kapitel 03 310: Die Bezirksregierungen überwachen die Planstellen- und Stellenbesetzung im laufenden Vollzug in eigener Zuständigkeit. Kapitel 03 320 / 03 350: Die Aus- und Fortbildungseinrichtungen überwachen die Planstellenund Stellenbesetzung im laufenden Vollzug in eigener Zuständigkeit. Kapitel 03 610: IT.NRW überwacht die Planstellen- und Stellenbesetzung im laufenden Vollzug in eigener Zuständigkeit. Kapitel 03 750: Die Überwachung der Planstellen- und Stellenbesetzung erfolgt im laufenden Vollzug durch das Institut der Feuerwehr selbst. Justizministerium Die eigenverantwortliche Bewirtschaftung der Planstellen obliegt im Justizressort den nach der Verordnung über richter- und beamtenrechtliche Zuständigkeiten sowie zur Bestimmung der mit Disziplinarbefugnissen ausgestatteten dienstvorgesetzten Stellen im Geschäftsbereich des Justizministeriums vom 4. Dezember 2007 (SGV. NRW. 2030) für die Einstellung im richterlichen und beamteten Dienst zuständigen (Mittel-) Behörden, die damit auch für die Besetzung der für ihren Geschäftsbereich zugewiesenen Planstellen verantwortlich sind. Die Stellen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden grundsätzlich den Mittelbehörden zugewiesen . Diese können die Tarifstellen den Beschäftigungsbehörden ihres Geschäftsbereichs zur selbstständigen Bewirtschaftung zuweisen, soweit diese zur Einstellung von Tarifkräften befugt sind. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14195 7 Ministerium für Schule und Weiterbildung Das Ministerium für Schule und Weiterbildung ist als oberste Landesbehörde für die Leitlinien des Schulsystems als Rahmen für alle Schulen zuständig. Diese Zuständigkeit umfasst neben der Fachaufsicht unter anderem auch die landesweite Bedarfsermittlung aufgrund von Bevölkerungs - und Schülerzahlprognosen und die Zuweisung von Stellen für Lehrkräfte an die oberen und unteren Schulaufsichtsbehörden. In Nordrhein-Westfalen gibt es derzeit rund 5.300 öffentliche Schulen. Die Zuständigkeit für die Sicherung der Unterrichtsversorgung vor Ort und damit für die Planstellen- und Stellenbesetzung liegt bei den Bezirksregierungen und den Schulämtern als zuständigen Schulaufsichtsbehörden . Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung Die Überwachung erfolgt durch den für den Stellenplan zuständigen Sachbearbeiter im jeweiligen Personalreferat. Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport Die Überwachung der Planstellen- und Stellenbesetzung erfolgt nach den einschlägigen haushaltsrechtlichen Bestimmungen durch die für Personalangelegenheiten zuständigen Dezernate bzw. Referate. Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr Die Überwachung der Planstellen- und Stellenbesetzungen erfolgt durch die für die Stellenbewirtschaftung zuständigen Stellen. Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Die Personalstellen der Dienststellen führen Stellenpläne, aus denen sich der Stand der Plan- /Stellenbesetzung ergibt. Darüber hinaus lässt sich das Ministerium im Rahmen der Haushaltsund Wirtschaftsführung halbjährlich den Ist-Besetzungsstand berichten. Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales Die Zuständigkeit für die Stellenbewirtschaftung liegt innerhalb der Zentralabteilung des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales beim Referat I 1 „BdH, Haushalt, Controlling, Projektbüro EPOS.NRW, designierende Stelle ESF“ (insbesondere Haushaltsaufstellung und - kontrolle sowie Personalausgabenbudgetierung) und beim Referat I A 1 „Personalentwicklung, Personalangelegenheiten“ (Stellenplanbewirtschaftung). In diesem Zusammenhang bestehen Beteiligungs- und Informationspflichten. Die Planstellen- und Stellenbesetzung im nachgeordneten Bereich des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales wird im laufenden Vollzug im Wege der Aufsicht durch das fachlich zuständige Referat des Ministeriums überwacht. Finanzministerium Die Bewirtschaftung von Planstellen und Stellen unterliegt der jeweils für die Stellenbewirtschaftung zuständigen Organisationseinheit für ihren Geschäftsbereich. Zudem unterliegt die Bewirtschaftung insgesamt der Fachaufsicht des Finanzministeriums. Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk Im laufenden Vollzug wird die Überwachung der Planstellen- und Stellenbesetzung innerhalb des Ressorts durch das stellenbewirtschaftende Referat (Personalreferat) wahrgenommen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14195 8 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter Die Planstellen- und Stellenbesetzung im laufenden Vollzug werden im Ministerium und im Geschäftsbereich von den damit betrauten Beschäftigten im Personalreferat sowie deren Vorgesetzten laufend überwacht. Hierfür wird das Stellenmodul SVS aus der Anwendung PersNRW eingesetzt. Im Rahmen seiner Zuständigkeit gem. Nr. 10.1 des Feststellungserlasses des FM vom 20.12.2016 überwacht der BdH des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation , Pflege und Alter die Stellenbewirtschaftung regelmäßig. Fazit: Wie bereits bei der Vorstellung des Jahresabschlusses 2016 angekündigt, wird das Finanzministerium die systematischen Abweichungen von Soll- und Ist-Werten in den Vorjahren zum Anlass nehmen, die Haushaltsansätze mit dem Ziel einer Korrektur nach unten zu analysieren. Antwort Kleine Anfrage 5487 Stellenzahlen im Landeshaushalt hier: Planstellen Anlage 1 Kapitel Stellenbesetzungsquote Soll Ist 01.01.2017/Soll 2016 2016 2017 absolut in v.H. in v.H. 02 010 206 210 197,90 12,10 5,8% 96,1% Einzelplan 02 206 210 197,90 12,10 5,8% 96,1% 03 010 819 816 728,00 88,00 10,8% 88,9% 03 110 40.587 40.829 39.588,92 1.240,08 3,0% 97,5% 03 130 33 34 31,00 3,00 8,8% 93,9% 03 310 4.547 4.688 4.098,00 590,00 12,6% 90,1% 03 320 17 17 16,68 0,32 1,9% 98,1% 03 350 262 272 223,90 48,10 17,7% 85,5% 03 610 368 389 372,00 17,00 4,4% 101,1% 03 750 94 98 82,85 15,15 15,5% 88,1% Einzelplan 03 46.727 47.143 45.141,35 2.001,65 4,2% 96,6% Einzelplan 04 k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 05 010 208 215 204,00 11,00 5,1% 98,1% 05 073 3 3 2,88 0,12 4,0% 96,0% 05 074 30 29 21,00 8,00 27,6% 70,0% 05 075 134 134 125,00 9,00 6,7% 93,3% 05 077 94 94 76,00 18,00 19,1% 80,9% 05 078 174 175 153,00 22,00 12,6% 87,9% 05 080 1 1 1,00 0,00 0,0% 100,0% 05 300 19.463 17.191 18.118,39 -927,39 -5,4% 93,1% 05 310 28.537 29.512 28.401,44 1.110,56 3,8% 99,5% 05 320 5.019 4.656 4.496,99 159,01 3,4% 89,6% 05 330 10.532 10.474 10.249,30 224,70 2,1% 97,3% 05 340 28.511 29.103 28.136,29 966,71 3,3% 98,7% 05 350 4.276 4.755 3.737,42 1.017,58 21,4% 87,4% 05 360 1.398 1.415 1.285,65 129,35 9,1% 92,0% 05 380 18.520 19.998 18.044,41 1.953,59 9,8% 97,4% 05 390 17.865 19.151 18.109,83 1.041,17 5,4% 101,4% 05 410 20.374 20.497 19.684,02 812,98 4,0% 96,6% Einzelplan 05 155.139 157.403 150.846,62 6.556,38 4,2% 97,2% 06 010 177 190 180,80 9,20 4,8% 102,1% 06 030 bzw.31 k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 06 100 k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 06 520 53 53 50,00 3,00 5,7% 94,3% 06 530 39 39 39,00 0,00 0,0% 100,0% 06 540 86 87 86,00 1,00 1,1% 100,0% 06 550 100 100 97,00 3,00 3,0% 97,0% 06 560 14 14 14,00 0,00 0,0% 100,0% 06 570 41 41 40,00 1,00 2,4% 97,6% 06 580 27 27 27,00 0,00 0,0% 100,0% 06 860 32 32 31,00 1,00 3,1% 96,9% Einzelplan 06 569 583 564,80 18,20 3,1% 99,3% Planstellen Istbesetzung zum 01.01.2017 Differenz Soll 2017 / Ist 01.01.2017 Antwort Kleine Anfrage 5487 Stellenzahlen im Landeshaushalt hier: Planstellen Anlage 1 Kapitel Stellenbesetzungsquote Soll Ist 01.01.2017/Soll 2016 2016 2017 absolut in v.H. in v.H. 07 010 134 140 129,84 10,16 7,3% 96,9% 07 040 TG 66 3 3 2,00 1,00 33,3% 66,7% 07 100 85 85 78,31 6,69 7,9% 92,1% Einzelplan 07 222 228 210,15 17,85 7,8% 94,7% 09 010 247 257 234,00 23,00 8,9% 94,7% 09 150 992 996 893,00 103,00 10,3% 90,0% 09 530 3 3 3,00 0,00 0,0% 100,0% Einzelplan 09 1.242 1.256 1.130,00 126,00 10,0% 91,0% 10 010 310 317 292,00 25,00 7,9% 94,2% 10 020 0 1 0,00 1,00 100,0% - 10 060 3 4 3,00 1,00 25,0% 100,0% 10 260 520 531 519,00 12,00 2,3% 99,8% 10 261 5 5 4,00 1,00 20,0% 80,0% 10 400 404 406 382,00 24,00 5,9% 94,6% 10 460 36 36 36,00 0,00 0,0% 100,0% Einzelplan 10 1.278 1.300 1.236,00 64,00 4,9% 96,7% 11 010 204 206 201,00 5,00 2,4% 98,5% 11 035 45 45 39,00 6,00 13,3% 86,7% Einzelplan 11 249 251 240,00 11,00 4,4% 96,4% 12 010 346 357 329,00 28,00 7,8% 95,1% 12 020 13 15 15,00 0,00 0,0% 115,4% 12 050 20.186 20.327 19.352,00 975,00 4,8% 95,9% 12 070 39 39 36,00 3,00 7,7% 92,3% 12 090 171 199 165,00 34,00 17,1% 96,5% 12 100 382 421 388,00 33,00 7,8% 101,6% 12 200 663 687 592,00 95,00 13,8% 89,3% 12 400 175 156 101,00 55,00 35,3% 57,7% 12 700 351 358 338,00 20,00 5,6% 96,3% Einzelplan 12 22.326 22.559 21.316,00 1.243,00 5,5% 95,5% 14 010 192 198 182,00 16,00 8,1% 94,8% 14 830 99 99 95,00 4,00 4,0% 96,0% 14 840 171 171 164,00 7,00 4,1% 95,9% 14 850 35 33 33,00 0,00 0,0% 94,3% Einzelplan 14 497 501 474,00 27,00 5,4% 95,4% 15 010 170 174 160,51 13,49 7,8% 94,4% 15 010 TG 80 27 26 24,18 1,82 7,0% 89,6% 15 130 8 8 8,00 0,00 0,0% 100,0% 15 240 14 14 10,70 3,30 23,6% 76,4% 15 240 TG 65 6 6 5,10 0,90 15,0% 85,0% 15 260 63 62 51,18 10,82 17,5% 81,2% Einzelplan 15 288 290 259,67 30,33 10,5% 90,2% Summen 228.743 231.724 221.616,49 10.107,51 4,4% 96,9% Planstellen Differenz Soll 2017 / Ist 01.01.2017Istbesetzung zum 01.01.2017 Antwort Kleine Anfrage 5487 Stellenzahlen im Landeshaushalt hier: Planstellen Anlage 1 Anmerkungen: Aufgrund von Stellenumsetzungen im Haushaltsvollzug zwischen den Kapiteln sowie der Möglichkeit von Stelleneinrichtungen im Haushaltsvollzug nach § 6 Abs. 3 und 4 HHG, kann es in einzelnen Kapiteln zu einer Stellenbesetzungsquote von über 100 % kommen. zu Einzelplan 03, Kapitel 03 110: In der zur Verfügung stehenden Zeit konnten keine Daten erhoben werden. Zu Einzelplan 04: Die erbetenen Angaben standen zum Zeitpunkt der Kleinen Anfrage noch nicht zur Verfügung und konnten innerhalb der gesetzten Frist zur Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht eigens erhoben werden. zu Einzelplan 05: Zu Einzelplan 07 Kap. 07 010: Zu Einzelplan 12: Im Soll 2017 des Kapitels 12 400 sind 26 (2016: 43) Planstellen des Projektes Vorfahrt für Weiterbeschäftigung enthalten. Diese Stellen werden nur verwaltet. Vier weitere Planstellen sind bereits durch Einstellungszusagen gebunden. Die Einstellung erfolgt nach dem 01.01.2017. Daten Lt. SchIPS für Kapitel 05 310 bis 05 410 vom 02.01.2017 Zusätzliche Planstellen, die mit dem Haushalt 2017 eingerichtet wurden, stehen für den Lehrerstellenhaushalt erst zum 01.02.2017 bzw. zum 01.08.2017 zur Besetzung zur Verfügung. Auf Grund eines im Vergleich zum prognostizierten Bedarf derzeit geringer ausfallenden Bedarfs (Die Zuwanderung ist nicht in dem Umfang erfolgt, wie in 2015 auf Grund der damaligen Erkenntnisse für das Jahr 2016 prognostiziert wurde.) ist eine entsprechend angepasste Stellenzuweisung erfolgt (z.B. Pädagogische Übermittagbetreuung, Grundbedarf). Auf Grund der Höhe nach nicht vorhersehbaren Zuwanderung ist für den Haushalt 2017 z.B. ein Puffer von 570 Stellen mit Sperrvermerk gebildet worden. Antwort Kleine Anfrage 5487 Stellenzahlen im Landeshaushalt hier: Stellen für Arbeitnehmerinnen / Arbeitnehmer Anlage 2 Einzelplan / Kapitel Stellenbesetzungsquote Ist 01.01.2017/Soll 2016 2016 2017 absolut in v.H. in v.H. 02 010 226 225 218,83 6,17 2,7% 96,8% Einzelplan 02 226 225 218,83 6,17 2,7% 96,8% 03 010 291 309 278,00 31,00 10,0% 95,5% 03 110 k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 03 130 78 78 76,00 2,00 2,6% 97,4% 03 310 3.353 3.394 3.115,00 279,00 8,2% 92,9% 03 320 31 34 33,30 0,70 2,1% 107,4% 03 350 57 59 54,50 4,50 7,6% 95,6% 03 610 1.442 1.505 1.449,00 56,00 3,7% 100,5% 03 750 38 39 32,91 6,09 15,6% 86,6% Einzelplan 03 5.290 5.418 5.038,71 379,29 7,0% 95,2% Einzelplan 04 k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 05 010 75 76 76,00 0,00 0,0% 101,3% 05 073 10 10 9,05 0,95 9,5% 90,5% 05 074 44 38 33,00 5,00 13,2% 75,0% 05 075 99 105 98,02 6,98 6,6% 99,0% 05 077 39 39 37,00 2,00 5,1% 94,9% 05 080 7 7 7,00 0,00 0,0% 100,0% 05 300 161 161 143,69 17,31 10,8% 89,2% 05 310 1.693 1.693 1.693,00 0,00 0,0% 100,0% 05 320 950 950 950,00 0,00 0,0% 100,0% 05 330 3 3 3,00 0,00 0,0% 100,0% 05 350 103 122 103,00 19,00 15,6% 100,0% 05 380 310 331 310,00 21,00 6,3% 100,0% 05 390 175 175 175,00 0,00 0,0% 100,0% 05 410 150 150 150,00 0,00 0,0% 100,0% 05 450 49 49 44,00 5,00 10,2% 89,8% Einzelplan 05 3.868 3.909 3.831,76 77,24 2,0% 99,1% 06 010 90 90 88,20 1,80 2,0% 98,0% 06 520 46 46 46,00 0,00 0,0% 100,0% 06 530 70 70 70,00 0,00 0,0% 100,0% 06 540 100 100 100,00 0,00 0,0% 100,0% 06 550 125 125 125,00 0,00 0,0% 100,0% 06 560 29 29 29,00 0,00 0,0% 100,0% 06 570 32 32 32,00 0,00 0,0% 100,0% 06 580 67 67 61,00 6,00 9,0% 91,0% 06 860 31 31 30,00 1,00 3,2% 96,8% Einzelplan 06 590 590 581,20 8,80 1,5% 98,5% 07 010 107 107 103,11 3,89 3,6% 96,4% 07 040 TG 66 2 2 1,76 0,24 12,0% 88,0% 07 040 TG 60 2 2 2,00 0,00 0,0% 100,0% 07 100 95 102 94,67 7,33 7,2% 99,7% Einzelplan 07 206 213 201,54 11,46 5,4% 97,8% Stellen für Arbeitnehmerinnen / Arbeitnehmer Soll Istbesetzung zum 01.01.2017 Differenz Soll 2017 / Ist 01.01.2017 Antwort Kleine Anfrage 5487 Stellenzahlen im Landeshaushalt hier: Stellen für Arbeitnehmerinnen / Arbeitnehmer Anlage 2 Einzelplan / Kapitel Stellenbesetzungsquote Ist 01.01.2017/Soll 2016 2016 2017 absolut in v.H. in v.H. 09 010 137 137 134,00 3,00 2,2% 97,8% 09 111 21 21 20,00 1,00 4,8% 95,2% 09 150 4.817 4.844 4.706,00 138,00 2,8% 97,7% 09 530 42 42 38,00 4,00 9,5% 90,5% 09 210 1 1 1,00 0,00 0,0% 100,0% Einzelplan 09 5.018 5.045 4.899,00 146,00 2,9% 97,6% 10 010 122 124 115,00 9,00 7,3% 94,3% 10 060 1 1 1,00 0,00 0,0% 100,0% 10 260 520 520 516,00 4,00 0,8% 99,2% 10 261 11 11 10,00 1,00 9,1% 90,9% 10 400 829 893 791,00 102,00 11,4% 95,4% 10 460 22 22 21,00 1,00 4,5% 95,5% Einzelplan 10 1.505 1.571 1.454,00 117,00 7,4% 96,6% 11 010 145 178 137,00 41,00 23,0% 94,5% 11 035 66 68 63,00 5,00 7,4% 95,5% Einzelplan 11 211 246 200,00 46,00 18,7% 94,8% 12 010 111 110 107,00 3,00 2,7% 96,4% 12 020 4 3 3,00 0,00 0,0% 75,0% 12 050 4.030 3.841 3.841,00 0,00 0,0% 95,3% 12 070 43 43 41,00 2,00 4,7% 95,3% 12 090 122 123 118,00 5,00 4,1% 96,7% 12 100 306 345 305,00 40,00 11,6% 99,7% 12 200 338 338 338,00 0,00 0,0% 100,0% 12 310 1 0 0,00 0,00 0,0% 0,0% 12 400 111 111 103,00 8,00 7,2% 92,8% 12 700 1.567 1.635 1.597,00 38,00 2,3% 101,9% Einzelplan 12 6.633 6.549 6.453,00 96,00 1,5% 97,3% 14 010 110 117 108,00 9,00 7,7% 98,2% 14 830 80 80 75,00 5,00 6,3% 93,8% 14 840 128 129 125,00 4,00 3,1% 97,7% 14 850 201 203 201,00 2,00 1,0% 100,0% Einzelplan 14 519 529 509,00 20,00 3,8% 98,1% 15 010 94 92 83,20 8,80 9,6% 88,5% 15 010 TG 80 3 4 4,70 -0,70 -17,5% 156,7% 15 130 11 11 8,88 2,12 19,3% 80,7% 15 240 7 7 6,45 0,55 7,9% 92,1% 15 240 TG 65 1 1 0,63 0,37 37,0% 63,0% 15 260 90 90 69,77 20,23 22,5% 77,5% Einzelplan 15 206 205 173,63 31,37 15,3% 84,3% Summen 24.272 24.500 23.560,67 939,33 3,8% 97,1% Stellen für Arbeitnehmerinnen / Arbeitnehmer Differenz Soll 2017 / Ist 01.01.2017Soll Istbesetzung zum 01.01.2017 Antwort Kleine Anfrage 5487 Stellenzahlen im Landeshaushalt hier: Stellen für Arbeitnehmerinnen / Arbeitnehmer Anlage 2 Anmerkungen: Aufgrund von Stellenumsetzungen im Haushaltsvollzug zwischen den Kapiteln sowie der Möglichkeit von Stelleneinrichtungen im Haushaltsvollzug nach § 6 Abs. 3 und 4 HHG, kann es in einzelnen Kapiteln zu einer Stellenbesetzungsquote von über 100 % kommen. Zu Einzelplan 04: Die erbetenen Angaben standen zum Zeitpunkt der Kleinen Anfrage noch nicht zur Verfügung und konnten innerhalb der gesetzten Frist zur Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht eigens erhoben werden. Zu Einzelplan 10: Zu Einzelplan 11: Die Titelgruppe 80 des Kapitels 11 010 wird nicht erfasst, da für gestellte Tarifbeschäftigte der ehemaligen Versorgungsverwaltung kein Nachersatz durch das Land eingestellt wird. Die Kapitel 10 011 und 10 410 werden nicht erfasst, da für gestellte Tarifbeschäftigte kein Nachersatz durch das Land eingestellt wird. Antwort Kleine Anfrage 5487 Anlage 3 Kapitel Planstellen Stellen Gesamt Fußnoten 02 010 11 2 13 Einzelplan 02 11 2 13 03 010 23 23 46 03 110 0 k.A. k.A. 1) 03 130 1 1 2 03 310 27 76 103 03 350 13 0 13 03 610 0 6 6 03 750 10 3 13 Einzelplan 03 74 109 183 Einzelplan 04 k.A. k.A. k.A. 1) 05 010 2 0 2 05 077 8 0 8 05 074 7 2 9 05 075 1 1,5 2,5 05 078 10 0 10 05 300 2 5 7 05 310 61 0 61 05 320 10 0 10 05 330 3 0 3 05 340 1 0 1 05 350 6 0 6 05 360 3 0 3 05 380 3 0 3 05 390 16 0 16 05 410 20 0 20 Einzelplan 05 153 8,5 161,5 06 010 4 0 4 06 520 1 0 1 06 550 3 0 3 06 580 0 6 6 Einzelplan 06 8 6 14 07 010 1 0 1 07 100 2 2 4 Einzelplan 07 3 2 5 09 010 8 2 10 09 111 0 1 1 09 150 0 88 88 09 530 0 1 1 Einzelplan 09 8 92 100 10 010 - - 21 10 260 - - 10 10 261 - - 2 10 400 - - 29 Einzelplan 10 0 0 62 11 010 4 1 5 11 035 2 2 4 Einzelplan 11 6 3 9 1) Ausgeschriebene Stellen zum Stichtag 01.01.2017 1) Antwort Kleine Anfrage 5487 Anlage 3 Kapitel Planstellen Stellen Gesamt Fußnoten Ausgeschriebene Stellen zum Stichtag 01.01.2017 12 010 2 0 2 12 050 155 10 165 12 070 2 0 2 12 090 14 3 17 12 100 44 14 58 12 200 7 0 7 12 400 3 0 3 12 700 0 53 53 Einzelplan 12 227 80 307 14 010 2 1 3 14 830 3 2 5 14 840 0 1 1 14 850 0 4 4 Einzelplan 14 5 8 13 15 010 1 1 2 1) 15 010 2 2 2) 15 010 4 4 3) 15 010 5 1 6 4) 15 130 1 1 5) 15 240 1 1 15 260 2 3 5 Einzelplan 15 13 8 21 Summen 508 318,5 888,5 Fußnoten: Einzelplan 03: Einzelplan 04: 1) In der zur Verfügung stehenden Zeit konnten keine Daten erhoben werden. Einzelplan 05: Einzelplan 10: 1) Die Stellen werden in der Regel für Laufbahnbewerber und für Tarifbeschäftigte ausgeschrieben, so dass zum Zeitpunkt der Auschreibung noch nicht feststeht, ob eine Planstelle oder eine Stelle für Tarifbeschäftigte besetzt wird. Mit dem 2. Nachtragshaushalt 2016 und dem Haushalt 2017 wurden 103 neue Planstellen und Stellen im Einzelplan 10 etatisiert. Die Ausschreibung für diese Plan-/Stellen ist überwiegend noch nicht erfolgt. Einzelplan 15: 1) Am 1.1.2017 ausgeschriebene Stellen 2) Am 1.1.2017 im personalvertretungsrechtlichen Mitbestimmungverfahren befindliche Stellenausschreibungen 3) Neue Planstellen zum 1.1.2017 (Hebungen) 4) Einstellungen/Abordnungen mit dem Ziel der Versetzung, die nach dem 1.1.2017 realisiert wurden/werden. 1) Die Zahl der ausgeschriebenen Stellen bezieht sich auf den Stand zum Stichtag 10.01.2017. Grundsätzlich finden im Lehrerstellenbereich ständig Einstellungsverfahren statt. Zum 01.02.2017 ist der nächste umfangreiche Einstellungstermin, dessen Ergebnisse derzeit noch nicht abschließend vorliegen. 1) In der zur Verfügung stehenden Zeit konnten für den Arbeitnehmerbereich keine Daten erhoben werden. Bzgl. der Planstellen vgl. Erläuterungen i.R.d. schriftlichen Beantwortung zu Frage 4. Antwort Kleine Anfrage 5487 Anlage 3 Kapitel Planstellen Stellen Gesamt Fußnoten Ausgeschriebene Stellen zum Stichtag 01.01.2017 5) Einstellung zum 1.2.2017