LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14196 09.02.2017 Datum des Originals: 08.02.2017/Ausgegeben: 14.02.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5497 vom 11. Januar 2017 der Abgeordneten Ina Scharrenbach CDU Drucksache 16/13953 12 Monate später: Besetzung von zugesagten Stellen innerhalb der Polizei und Entlastung der Polizei durch eine Verringerung der Unterstützungseinsätze Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 14. Januar 2016 kündigte die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen des „Maßnahmepakets der Landesregierung für mehr Innere Sicherheit und bessere Integration vor Ort“ – als Reaktion auf die Übergriffe gegen Frauen in der Silvesternacht 2015/2016 - mehr Polizei vor Ort an: „Wir werden die Präsenz der Polizei auf der Straße verstärken. Dafür wollen wir möglichst schnell 500 Polizisten zusätzlich an Kriminalitätsbrennpunkten der Ballungsräume einsetzen. Da es dauert, bis die bereits erhöhte Anzahl an jungen Polizeianwärtern fertig ausgebildet ist, treffen wir zur Entlastung der Polizei für die Übergangszeit folgende Maßnahmen: Beamtinnen und Beamte, die kurz vor der Pensionierung stehen, sollen auf freiwilliger Basis ihren Dienst um bis zu drei Jahre verlängern. Ab diesem Jahr bis 2018 sollen so jedes Jahr zusätzliche Beamtinnen und Beamte gewonnen werden. Zur Entlastung des Vollzugspersonals von Verwaltungstätigkeiten schaffen wir (analog zum CDU-Vorschlag für Verwaltungsassistenten) zusätzliche Einstellungsmöglichkeiten für Tarifbeschäftigte. Im Fokus steht hierfür auch ehemaliges, fachkundiges Vollzugspersonal . Weiterhin führen wir als Sofortmaßnahme Unterstützungseinsätze außerhalb des Landes auf das rechtlich zulässige Maß zurück.“ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14196 2 Später wurde die Anzahl der zusätzlichen Stellen auf 600 erhöht. Im Sommer 2016 musste die Landesregierung einräumen, dass von den 350 Stellen, die für Polizeiverwaltungsassistenten zur Verfügung gestellt wurden, gerade einmal 24,5 Stellen besetzt werden konnten. Auch von den 250 versprochenen zusätzlichen Polizeibeamten konnten durch freiwilliges Hinausschieben des Ruhestandes nur 87 Stellen besetzt werden. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5497 mit Schreiben vom 8. Februar 2017 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie viele der am 14. Januar 2016 zugesagten 500 bzw. 600 Stellen sind zum 31. Dezember 2016 tatsächlich besetzt (getrennt nach Polizeibeamten, die ihren Dienst freiwillig um drei Jahre verlängert haben und Einstellung von Polizeiverwaltungsassistenten )? 2. Wie erfolgt die Verteilung der 600 Stellen auf die 47 Kreispolizeibehörden in Nordrhein -Westfalen (aufgeteilt nach Polizeibeamten und Polizeiverwaltungsassistenten je KPB)? Die Fragen 1 und 2 werden nachfolgend zusammengefasst beantwortet. 350 zusätzliche Einstellungsmöglichkeiten für Regierungsbeschäftigte Die Verteilung von 250 Stellen für Regierungsbeschäftigte auf die acht Schwerpunktbehörden stellt sich wie folgt dar: Die Verteilung von 100 zusätzlichen Einstellungsmöglichkeiten für Regierungsbeschäftigte auf die anderen KPB stellt sich wie folgt dar: Behörde Anzahl RB PP Aachen 23 PP Bochum 28 PP Dortmund 35 PP Duisburg 22 PP Düsseldorf 35 PP Essen 32 PP Gelsenkirchen 11 PP Köln 64 GESAMT 250 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14196 3 Behörde Anzahl RB Behörde Anzahl RB Bielefeld 4 Mönchengladbach 4 Bonn 7 Münster 4 Borken 2 Oberbergischen Kreis 2 Coesfeld 2 Oberhausen 2 Düren 2 Olpe 2 Ennepe-Ruhr-Kreis 2 Paderborn 2 Euskirchen 2 Recklinghausen 7 Gütersloh 2 Rhein-Erft-Kreis 2 Hagen 4 Rhein.-Bergischer Kreis 2 Hamm 2 Rhein-Kreis Neuss 2 Heinsberg 2 Rhein-Sieg-Kreis 2 Herford 2 Siegen-Wittgenstein 2 Hochsauerlandkreis 2 Soest 2 Höxter 2 Steinfurt 2 Kleve 2 Unna 2 Krefeld 4 Viersen 2 Lippe 2 Warendorf 2 Märkischer Kreis 2 Wesel 2 Mettmann 2 Wuppertal 4 Minden-Lübbecke 2 Gesamt 100 Bis zum Stichtag 31. Dezember 2016 konnten insgesamt 304 Einstellungszusagen erteilt werden . Hiervon haben bereits 219 Regierungsbeschäftigte Ihre Arbeit aufgenommen. Aufgrund von Kündigungsfristen konnte mit anderen Bewerberinnen und Bewerbern ein Arbeitsbeginn erst in diesem Jahr vereinbart werden. Es ist davon auszugehen, dass bis Mitte des Jahrs auch die übrigen Stellen, die teilweise z.B. wegen ungeeigneter Bewerberlage oder dem Abspringen von ausgewählten Kandidaten erneut ausgeschrieben werden mussten, besetzt sein werden. Verlängerung der Lebensarbeitszeit um bis zu drei Jahren Mit Erlass wurde geregelt, dass Verlängerungen zunächst für ein Jahr auszusprechen sind. Daran anschließende Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr können in Aussicht gestellt werden. Bis zum 31.12.2016 wurden insgesamt bereits 137 Lebensarbeitszeitverlängerungen ausgesprochen . Hiervon haben 75 Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte (PVB) freiwillig ihren im Jahr 2016 planmäßig erfolgenden Eintritt in den Ruhestand hinausgeschoben. Darüber hinaus liegen insgesamt 301 noch nicht abschließend beschiedene Anträge bzw. Interessenbekundungen für den Gesamtzeitraum vor. Für die Verlängerung der Lebensarbeitszeit wurde ein Planstellen-Pool eingerichtet, der im Jahr 2016 von allen Polizeibehörden bis zur Obergrenze von 250 genutzt werden konnte (im LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14196 4 Jahr 2017 Erhöhung auf 350 Planstellen). Eine Verteilung von Kontingenten auf die Behörden war daher nicht notwendig. In erster Linie sollen die Effekte aus den landesweiten Lebensarbeitszeitverlängerungen den acht Schwerpunktbehörden zu Gute kommen. Durch Verlängerungen in diesen Behörden selbst, aber auch durch Lebensarbeitszeitverlängerungen in den anderen Behörden konnte im letztjährigen Nachersatz- und Versetzungsverfahren ein Potential von insgesamt 87,5 Planstellen freigesetzt werden, das wie folgt für die acht Schwerpunktbehörden vorgesehen wurde: PP Aachen 8 PP Bochum 9 PP Dortmund 12 PP Duisburg 8 PP Düsseldorf 12 PP Essen 11 PP Gelsenkirchen 5 PP Köln 22,5 GESAMT 87,5 3. Wie viele Polizeibeamtinnen und –beamte sind im Jahr 2016 außerplanmäßig bzw. vorzeitig aus dem Polizeidienst ausgeschieden? Diesbezügliche Daten für das Jahr 2016 liegen noch nicht vor. Im Hinblick auf die Entwicklung der prognostischen Abgangszahlen wird daher auf die Ausführungen und Darstellungen des Gutachters im Ergebnisbericht der Expertenkommission „Bürgernahe Polizei - Den demografischen Wandel gestalten“ (Vorlage 16/3023) sowie auf die dazugehörige Fortschreibung bezüglich der Entwicklung der Polizeistärke (Vorlage 16/3973) hingewiesen. 4. Wie viele Polizeibeamtinnen und -beamten haben für das Jahr 2017 einen Antrag auf vorzeitige Pensionierung gestellt? Daten über die im Land Nordrhein-Westfalen durch PVB für das Jahr 2017 gestellten Anträge auf vorzeitige Pensionierung liegen nicht vor und werden auch nicht zentral erhoben. Die Beantwortung der Frage würde daher die händische Auswertung aller von PVB gestellten Anträge in den einzelnen Kreispolizeibehörden (KPB) erfordern und könnte - da weitere Antragstellungen im Laufe des Jahres möglich sind - selbst dann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abschließend sein. Dies wäre mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden und ist in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 5. Inwieweit wurden als Sofortmaßnahme Unterstützungseinsätze außerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen auf das rechtlich zulässige Maß zurückgefahren (aufgegliedert nach Einsatzart und Einsatzstunden jeweils für die Jahre 2014, 2015 und 2016)? Im „Maßnahmenpaket der Landesregierung für mehr innere Sicherheit und bessere Integration vor Ort“ wurde festgelegt, dass als Sofortmaßnahme Unterstützungseinsätze außerhalb des Landes auf das rechtlich zulässige Maß zurückgeführt werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14196 5 Unterstützungseinsätze in anderen Ländern werden in erster Linie durch Kräfte der Bereitschaftspolizei NRW wahrgenommen. Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Nordrhein-Westfalen wurde - wie auch mit den anderen Ländern - ein Verwaltungsabkommen über die Bereitschaftspolizei abgeschlossen. Darin ist als vorrangige Aufgabe der Bereitschaftspolizei neben der Bewältigung von Lagen aus besonderem Anlass einschließlich der Gefahrenlagen nach dem Grundgesetz auch die Unterstützung anderer Länder bei der Bewältigung solcher Lagen vertraglich vereinbart. Nordrhein-Westfalen kommt seinen vertraglichen Verpflichtungen nach. Gleichwohl prüft das Land Nordrhein-Westfalen Amtshilfeersuchen noch restriktiver und entspricht Unterstützungsersuchen nur im Rahmen der zwingenden Erforderlichkeit. Einheiten der Bereitschaftspolizei Nordrhein-Westfalen haben in den Jahren 2014 bis 2016 andere Länder wie folgt unterstützt: Jahr Anzahl Unterstützungs -einsätze Geleistete Personalstunden Einsatzanlässe 2014 11 144.405 9 Versammlungen, 2 Veranstaltungen 2015 39 761.436 29 Versammlungen, 8 Staatsbesuche (u. a. G7-Treffen), 2 Veranstaltungen (davon 1 Fußball-Länderspiel) 2016 11 185.596 4 Versammlungen, 4 Staatsbesuche (u. a. OSZE-Ministerratstreffen), 1 Veranstaltung (Fußball-Länderspiel)