LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1420 14.11.2012 Datum des Originals: 12.11.2012/Ausgegeben: 19.11.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 541 vom 4. Oktober 2012 der Abgeordneten Ralf Nettelstroth und Serap Güler CDU Drucksache 16/1070 Wie viele Schulempfehlungen von Kindern mit Zuwanderungsgeschichte wurden in Bielefeld vergeben Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 541 mit Schreiben vom 9. November 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für ‚Arbeit, Integration und Soziales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Jahr 2011 wechselten in Nordrhein-Westfalen 168.964 Grundschülerinnen und Grundschüler auf eine weiterführende Schule. SPD und Die Grünen haben Ende 2010 beschlossen, dass die Empfehlungen der Grundschule für die weiterführende Schule nicht mehr verbindlich sein sollen. 1. Wie viele Kinder mit einer Zuwanderungsgeschichte, die von den Schuljahren 2000/2001 bis 2010/2011 in der letzten Grundschulklasse waren und bei denen von einer Versetzung auszugehen war, haben eine Empfehlung in Bielefeld für die jeweiligen Schulform erhalten (bitte detailliert nach Schulformen auflisten)? Die Zahl der von den Grundschulen erteilten Empfehlungen für einzelne Schulformen für Kinder mit Zuwanderungsgeschichte, die von den Schuljahren 2000/2001 bis 2010/2011 in der letzten Grundschulklasse waren und bei denen von einer Versetzung auszugehen war, ist der Landesregierung nicht bekannt. Die erstmals mit den Amtlichen Schuldaten 2007/08 erhobenen Angaben zur Zuwanderungsgeschichte der Schülerinnen und Schüler sowie die erstmals mit den Amtlichen Schuldaten 2009/10 erhobenen Schulformempfehlungen der Grundschulen liegen nur in Form von nicht aufeinander beziehbaren Summendaten vor. Da- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1420 2 ten zu der Zahl der Kinder in der letzten Grundschulklasse, bei denen von einer Versetzung auszugehen ist, liegen nicht vor. 2. Welche anderen Faktoren spielten neben den Schulnoten bei der Begründung eine Rolle? § 11 Absatz 4 Schulgesetz führt hierzu aus: „Die Grundschule erstellt mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 auf der Grundlage des Leistungsstands, der Lernentwicklung und der Fähigkeiten der Schülerin oder des Schülers eine zu begründende Empfehlung für die Schulform, die für die weitere schulische Förderung geeignet erscheint. Ist ein Kind nach Auffassung der Grundschule für eine weitere Schulform mit Einschränkungen geeignet, wird auch diese mit dem genannten Zusatz benannt. Die Eltern entscheiden nach Beratung durch die Grundschule über den weiteren Bildungsgang ihres Kindes in der Sekundarstufe I.“ Es liegt in der Verantwortung der Lehrkräfte, diese rechtlichen Vorgaben in pädagogisches Handeln umzusetzen und im Rahmen der Grundschulempfehlung eine begründete Prognose für die Eignung zum Besuch einer weiterführenden Schule abzugeben. Da der Bildungsbegriff nicht statisch ist, sind unter pädagogischen Gesichtspunkten die individuellen Potenziale der einzelnen Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen. Neben der eigenen fachlichen Einschätzung bezieht die Lehrkraft hierzu die Erfahrungen der anderen Kolleginnen und Kollegen und weiterer schulischer Fachkräfte sowie die Ergebnisse aus Elterngesprächen mit ein.