LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14207 09.02.2017 Datum des Originals: 09.02.2017/Ausgegeben: 14.02.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5510 vom 16. Januar 2017 des Abgeordneten Dirk Schatz PIRATEN Drucksache 16/13977 Entwicklung der Polizeistärke in NRW – Valide und differenzierte Datenauswertung notwendig – Nachfrage zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5101 Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Meine Kleine Anfrage 5101 „Entwicklung der Polizeistärke in NRW – Valide und differenzierte Datenauswertung notwendig“ (Drs. 16/12814) wurde von der Landesregierung nur teilweise beantwortet (Drs. 16/13067). Wohl zutreffend weist die Landesregierung darauf hin, dass der Stichtag für die landesweiten Auswertungen zur Personalsituation in den Kreispolizeibehörden verbunden mit aufwendigen Plausibilitäts- und Validitätsprüfungen seit den 90er Jahren der 1.10. eines Jahres ist und insofern die Daten für das Jahr 2016 zum Zeitpunkt der Beantwortung meiner Kleinen Anfrage noch nicht vorlagen. Das sollte nach Darstellung der Landesregierung Ende Oktober bzw. Anfang November der Fall sein. Folglich dürften die Daten nunmehr vorliegen. Die Polizeistärke wird anhand von Planstellen für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte ausgewiesen (so Ergebnisbericht der Expertenkommission „Bürgernahe Polizei- Den demografischen Wandel gestalten“, S. 11). Sie ist nach ausdrücklicher Darstellung der Expertenkommission Ausgangspunkt aller Überlegungen. Dies gilt schon seit Jahrzehnten. Die Entwicklung der Polizeistärke ist daher zum Beispiel wiederkehrend auch Grundlage für entsprechende Ländervergleiche. Da die Entwicklung der Polizeistärke der Polizei NRW immer auch Grundlage für politische Entscheidungsprozesse ist, muss davon ausgegangen werden, dass der Landesregierung die Entwicklung der Polizeistärke bekannt ist, und zwar ohne dass zur Beantwortung von Anfragen ein besonderer Erhebungsaufwand notwendig ist. Leider hat die Landesregierung meine Frage nach der Entwicklung der Polizeistärke seit 2000 nur teilweise beantwortet und lediglich die Entwicklung seit 2010 dargestellt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14207 2 Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5510 mit Schreiben vom 9. Februar 2017 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkungen der Landesregierung Im Hinblick auf den angefragten Zeitraum für die Jahre 2000 bis 2009 wird erneut darauf hingewiesen, dass die erbetenen Informationen nicht zur Verfügung stehen und ihre Erhebung sowie Aufbereitung entweder grundsätzlich nicht möglich oder innerhalb der zur Beantwortung Kleiner Anfragen zur Verfügung stehenden Frist nicht leistbar ist. 1. Wie ist die Polizeistärke (Planstellen PVB g.D. und h.D.) in den Polizeibehörden (Kreispolizeibehörden und Landesoberbehörden) zum 1.10.2016? Planstellen PVB g.D. & h.D. in den Polizeibehörden zum 01.10.2016 Jahr: 2016 Nur Kreispolizeibehörden 36.585 Nur Landesoberbehörden 2.240 2. Wie hat sich die Polizeistärke (Planstellen PVB g.D. und h.D.) in den Jahren 2000 bis 2009 (Kreispolizeibehörden und Landesoberbehörden bzw. Polizeieinrichtungen) entwickelt? Siehe Vorbemerkungen der Landesregierung 3. Wie ist die Polizeistärke der Polizei in den Kreispolizeibehörden und Landesoberbehörden in den Jahren 2000 bis 2016 nach "Köpfen" tatsächlich? Soweit verfügbar, kann die Entwicklung der Polizeistärke der in der Vorlage 16/4508 veröffentlichten tabellarischen Übersicht entnommen werden.