LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14232 14.02.2017 Datum des Originals: 14.02.2017/Ausgegeben: 17.02.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5541 vom 26. Januar 2017 des Abgeordneten Hanns-Jörg Rohwedder PIRATEN Drucksache 16/14110 Vogelgrippe H5N8 – wie ernst nehmen Landesregierung und Veterinärbehörden alle möglichen Infektionswege? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Vorbemerkung: In diesem Winter ist NRW von Ausbrüchen der Vogelgrippe H5N8 betroffen. Obwohl dieser Stamm als für Menschen ungefährlich gilt, muss eine Ausbreitung aus wirtschaftlichen Gründen soweit möglich verhindert werden. Dazu ist es notwendig, die Infektionswege zu kennen. In der Öffentlichkeit wird hauptsächlich die Möglichkeit der Verbreitung durch einfliegende infizierte Wildvögel, Durchzügler oder Wintergäste, diskutiert. Andere Möglichkeiten, wie der umgekehrte Ansteckungsweg durch illegale Entsorgung infizierten Hausgeflügels im Freien oder auf Luderplätzen, wurden zum Beispiel vom NABU NRW in die Diskussion gebracht. Auffällig ist laut NABU eine Häufung von toten infizierten Greifvögeln im Nordkreis Wesel, zusammen mit später dort entdeckten Luderplätzen. Der NABU beschreibt, wie innerhalb der Sperrzone um einen von der Vogelgrippe betroffenen Putenmastbetrieb bei Rees eine illegal betriebene Futterstelle für Füchse – ein sogenannter „Luderplatz“ entdeckt wurde, der mit großen Mengen frischer Schlachtabfälle bestückt war. In der Vergangenheit wurde dort auch die Ablage geschossenen Wassergeflügels beobachtet. Wie schon beim letzten Ausbruch vor einigen Jahren kann auch eine Infektion durch Produktions- und Handelsstrukturen der Geflügelindustrie nicht von vornherein ausgeschlossen werden. Eine wissenschaftliche Arbeitsgruppe verschiedener UN- Organisationen stellt in einem Statement vom 20. Dezember 2016 fest, dass die zeitliche Abfolge der Vogelgrippe-Ausbrüche eher mit den Handelsstrukturen intensiver Geflügelproduktion korreliert sind. Das betrifft den Handel mit Geflügel und deren Produkten. So hat das Virus in kurzer Zeit eine Ost-West-Wanderung um den halben Globus gemacht, während die Zugvögel sich eher in Nord-Südrichtung bewegen. Der NABU fordert, dass „auch diese Feststellungen von den zuständigen deutschen Behörden bei der Ursachensuche berücksichtigt werden. Müssen“. Er sieht „es als sehr unwahrscheinlich an, dass Wildvögel die LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14232 2 Ursache für die aktuellen Funde sind. Bei einem Überwinterungsbestand von rund 180.000 Wildgänsen und intensiver Beobachtung durch Ornithologen hätte man etwas sehen und feststellen müssen – zum Beispiel durch Totfunde oder der Beobachtung kranker Vögel. Außerdem wurden beim letzten Vogelgrippeausbruch vor drei Jahren zahlreiche Kotproben von Wildgänsen auf den Feldern eingesammelt – alle waren negativ.“ Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 5541 mit Schreiben vom 14. Februar 2017 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Wie auch die anderen Bundesländer orientiert sich NRW bei den Maßnahmen zur Bekämpfung der Geflügelpest an den Risikobewertungen des Bundesforschungsinstituts für Tiergesundheit (Friedrich-Loeffler-Institut – FLI). Danach ist aufgrund der aktuellen Verbreitung von H5N8 bei Wildvögeln in 23 europäischen Staaten und in derzeit 15 betroffenen Bundesländern Deutschlands von einem hohen Eintragsrisiko in Nutzgeflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel auszugehen, insbesondere bei Haltungen in der Nähe von Vogelrast- und Wildvogelsammelplätzen, einschließlich Ackerflächen, auf denen sich Wildvögel zur Nahrungsaufnahme aufhalten. 1. Welche Ursachen sieht die Landesregierung für den Umstand, dass trotzt 180.000 Wildgänsen und 10.000er anderer Wasservögel am Niederrhein in den Kreisen Wesel und Kleve bislang kein infizierter Vogel entdeckt wurde, wohl aber drei tote infizierte Greifvögel? Am häufigsten wurde in Deutschland das H5N8-Virus in Proben von verendeten Reiherenten, Schwänen, anderen Tauchentenarten, Tauchern, Sägern, Blesshühnern und einigen Meeresenten nachgewiesen. Es mehren sich allerdings auch Fälle bei Möwen und Greifvögeln, die sich üblicherweise an verendeten Vögeln anderer Arten infizieren. Nachdem das FLI von einer in Deutschland flächendeckenden Verbreitung des H5N8-Virus ausgeht, wird auf die Untersuchung eines jeden tot aufgefundenen Wildvogels verzichtet. Zusätzlicher Erkenntnisgewinn wäre nicht zu erwarten. 2. Welche Bedeutung misst die Landesregierung sogenannten "Luderplätzen" als Infektionsquelle für Vogelgrippe zu, insbesondere wenn dort Hausgeflügelreste ausgelegt werden? Das Auslegen von Schlachtabfällen und Hausgeflügelresten auf Luderplätzen ist nicht zulässig. Bisher sind nur vereinzelte Verstöße bekannt geworden. In Bezug auf die mögliche Verbreitung der Geflügelpest liegen keine Erkenntnisse vor. Im Kreis Kleve wurde in einem Fall dem Jagdpächter aufgegeben, die tierischen Nebenprodukte an einem Luderplatz unverzüglich zu beseitigen. Die amtstierärztliche Besichtigung eines Luderplatzes im Kreis Wesel ergab keinen Hinweis auf illegale Beseitigung infizierten Geflügels. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14232 3 3. Wie sieht die Kontrolle solcher Luderplätze aus? Eine generelle Kontrolle von Luderplätzen findet nicht statt. Bekannte Luderplätze, die nicht ordnungsgemäß angelegt wurden, werden den zuständigen Veterinärbehörden gemeldet. Verstöße werden geahndet. 4. Werden den Jagdbehörden alle Luderplätze bekannt gemacht, wie das bei Kirrstellen für Wildschweine Pflicht ist? Eine Meldepflicht für Luderplätze besteht nicht. 5. Welche Relevanz haben die Handelsstrukturen intensiver Geflügelproduktion für die Landesregierung bei der Diskussion möglicher Infektionswege? Nach der Geflügelpest-Verordnung sind die zuständigen Veterinärbehörden gehalten, bei Geflügelpestverdacht oder -ausbruch epidemiologische Nachforschungen zur Einschleppungsursache und möglichen Weiterverbreitung der Seuche anzustellen. Bei den bisher in NRW festgestellten 5 Ausbrüchen von Geflügelpest bei gehaltenen Tieren konnte in keinem Fall ein Zusammenhang mit dem Handel von Geflügel festgestellt werden. Ein direkter oder indirekter Eintrag aus der Umgebung über kontaminiertes Material (Schuhwerk, Fahrzeuge, Gegenstände) ist als die wahrscheinlichste Infektionsquelle anzusehen.