LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14237 14.02.2017 Datum des Originals: 13.02.2017/Ausgegeben: 17.02.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5498 vom 9. Januar 2017 der Abgeordneten André Kuper und Daniel Sieveke CDU Drucksache 16/13954 Zukunft der Zentralen Unterbringungseinrichtung Hövelhof Staumühle? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Landesaufnahmeeinrichtung in Hövelhof Staumühle ist eine der vier „besonderen Aufnahmeeinrichtungen“, in denen das Land Nordrhein-Westfalen seit September 2015 gemeinsam mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sogenannte beschleunigte Asylverfahren durchführt, mit dem Ziel, die Bleibeperspektive von Asylsuchenden aus den sicheren Herkunftsländern des Westbalkan und Georgiens schnellstmöglich zu klären sowie anschließend möglichst die Rückführung aus den Landeseinrichtungen zu ermöglichen. Am Donnerstag 05. Januar 2017 war der Brand in einer der ehemaligen Militärbaracken in Hövelhof-Staumühle ausgebrochen. Das Gebäude ist nahezu komplett abgebrannt. Das Feuer griff anschließend noch auf eine weitere Unterkunft über. Die Rettungskräfte brachten 30 Menschen mit Verdacht auf Rauchgasvergiftungen in Krankenhäuser. Weitere 24 Menschen wurden demnach vor Ort behandelt, darunter auch zwei Feuerwehrleute. Sie erlitten leichte Schnitt- und Rückenverletzungen. Die Polizei sprach von 27 Menschen, die vor Ort betreut werden mussten. Rund 80 Feuerwehrleute waren im Einsatz. Am Freitag den 06.01.2017 begutachtete ein Sachverständiger die Brandruine. Jetzt wird eine zusätzliche Videoüberwachung des Geländes geprüft. Insgesamt sind in Staumühle am Rande der Senne nach Angaben der Bezirksregierung Detmold 500 Flüchtlinge untergebracht - 400 von ihnen kommen aus Westbalkanstaaten. Ausgelegt ist die Unterkunft für insgesamt 900 Flüchtlinge. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14237 2 Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5498 mit Schreiben vom 13. Februar 2017 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Welche Zukunft hat die Zentrale Unterbringungseinrichtung in Hövelhof Staumühle? Nach den aktuellen Planungen der Bezirksregierung Detmold wird die Unterbringungseinrichtung in Hövelhof Staumühle zum 30. April 2017 aufgegeben. Sie wird somit nicht wie ursprünglich geplant saniert und bis Ende 2019 weiter betrieben. Der Stand der Einrichtungsplanungen unterliegt einer laufenden Überprüfung und wird gegebenenfalls an sich verändernde Rahmenbedingungen angepasst. Dies führte dazu, dass die Einrichtungsplanung für den Regierungsbezirk Detmold im Januar 2017 im vorgenannten Sinne angepasst wurde. 2. Wie wird derzeit das sog. Aktionsplanverfahren der beschleunigten Verfahren in besonderen Aufnahmeeinrichtungen gewährleistet? 3. In welchen Einrichtungen wird künftig das Aktionsplanverfahren durchgeführt? 4. Welche Handlungsnotwendigkeiten sieht die Landesregierung nach dem erneuten Vorfall in der Zentralen Unterbringungseinrichtung in Hövelhof? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 2, 3 und 4 gemeinsam beantwortet. Die Zentrale Unterbringungseinrichtung Hövelhof Staumühle ist neben den Einrichtungen in Willich und Bonn-Bad Godesberg eine der Landeseinrichtungen, in denen das Aktionsplanverfahren durchgeführt wird. Die Einrichtung wird auch nach dem Brand am 05. Januar 2017 vorläufig weiterbetrieben. Sie unterliegt einer engmaschigen Kontrolle durch die Bezirksregierung Detmold und die Kreispolizeibehörde Paderborn. Zusätzlich gibt es seit Ende Januar 2017 eine werktägliche Präsenz der Polizei im Verwaltungstrakt der Einrichtung. Diese Maßnahme wird laufend evaluiert und ggf. angepasst. Ab Februar 2017 werden die Asylsuchenden aus der Einrichtung sukzessive in andere Einrichtungen verlegt. Das Land befindet sich hinsichtlich einer Verstetigung und eines Ausbaus des Aktionsplanverfahrens im Hinblick auf die neuen asylgesetzlichen Möglichkeiten gem. §§ 5 Absatz 5, 30a Asylgesetz (beschleunigte Verfahren in besonderen Aufnahmeeinrichtungen) derzeit in Gesprächen mit dem BAMF. Dabei ist vorgesehen, die aktuellen Einrichtungen des Aktionsplanverfahrens mit Ausnahme der Einrichtung in Hövelhof Staumühle als besondere Aufnahmeeinrichtungen im Sinne des § 5 Absatz 5 Asylgesetz zu nutzen. Die entsprechende Nutzung weiterer Landeseinrichtungen wird derzeit geplant und abgestimmt. 5. Wie stellt sich aktuell die Situation des Aktionsplanverfahren zum Ende des Jahres 2016 in Nordrhein-Westfalen dar (Personenzahl, Rückführungen, freiwillige Ausreisen, Herkunftsländer etc.)? Im Zeitraum vom 30.09.2015 bis 19.01.2017 wurden im Rahmen des Aktionsplanverfahrens insgesamt 5.638 Asylsuchende dem BAMF aus Landeseinrichtungen zur Aktenanlage und Antragsstellung zugeführt. Davon wurden nach einer Vorprüfung durch das BAMF 5.214 Fälle LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14237 3 als für ein beschleunigtes Verfahren sachlich geeignet eingestuft. In 4.213 Fällen haben die beteiligten Bundesamtsstellen eine ablehnende Entscheidung zum Antrag getroffen. Ein Schwerpunkt bei der Aktionsplanumsetzung in Nordrhein-Westfalen liegt auf der Förderung einer freiwilligen Rückkehr ins Heimatland. Insbesondere Familien mit Kindern wird die Möglichkeit gegeben, eine bevorstehende Abschiebung und die damit verbundenen Belastungen durch freiwillige Ausreise zu vermeiden. Dies mit erkennbar positiver Resonanz: Bislang sind bereits 2.952 Personen im Rahmen der Aktionsplanumsetzung aus den Landeseinrichtungen freiwillig ausgereist. Dem stehen aktuell 372 Abschiebungen aus den entsprechenden Landesaufnahmeeinrichtungen gegenüber. Bei insgesamt 3.324 Ausreisen liegt damit die Ausreisequote bei 78 %.