LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14247 15.02.2017 Datum des Originals: 15.02.2017/Ausgegeben: 20.02.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5516 vom 12. Januar 2017 des Abgeordneten Dr. Björn Kerbein FDP Drucksache 16/14047 Wie viele Leitungsstellen an Schulen sind in der Stadt Bielefeld vakant? Am 14.10.2015 hat die Landesregierung erklärt, dass 745 Schulleitungspositionen unbesetzt seien. Die Zahl der vakanten Vertretungsstellen belief sich sogar auf 1.248 Stellen (Drucksache 16/9980). Laut Zahlen aus dem Jahr 2016 fehlen allein an den 2.787 Grundschulen 345 Schulleitungen und 670 Stellvertretungspositionen. Unbesetzte Leitungsfunktionen an Schulen stellen für eine positive Weiterentwicklung von Schulen ein schwerwiegendes Hindernis dar. Die Schulleitungen sind die Fachleute vor Ort, die Stärken und Schwächen ihrer Schule, der Kollegen sowie ihrer Schüler kennen und mit ihrem praktischen Fachwissen Motor der Schulentwicklung sind. Umso dramatischer ist die Situation, wenn Leitungsstellen nicht besetzt werden können oder lange Zeit vakant sind. Daher müssen die Anstrengungen dringend intensiviert werden, diese Stellen auch zu besetzen. Zwar hat die Landesregierung zwischenzeitlich, offenkundig auch aufgrund vielfältiger diesbezüglicher Nachfragen und parlamentarischer Initiativen, eine bessere Besoldung an Grund- und Hauptschulen, die bislang mit A 12 Z, A 13 oder A 13 Z besoldet werden, beschlossen. Einen Zeitstrahl für Verbesserungen für Stellvertretungspositionen z.B. an Grundschulen oder etwa auch die Einrichtung zusätzlicher stellvertretender Leitungspositionen an kleineren Schulen ist sie jedoch weiterhin schuldig geblieben. Darüber hinaus hatte eine Arbeitsgruppe, an der z.B. Vertreter des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, aus einer Bezirksregierung, aber auch Schulleitungen beteiligt waren, zwischenzeitlich Vorschläge erarbeitet, wie dem Problem unbesetzter Leitungsstellen entgegengewirkt werden könnte. Mit der Vorlage 16/3368 wurde dem Landtag der „Abschlussbericht der Projektgruppe Schulleitungen“ übersandt, in dem unterschiedliche Maßnahmen aufgeführt wurden. Bisher hatte die Landesregierung auf Nachfrage erklärt, dass „innerhalb der Landesregierung keine abgestimmte Position zu den im Bericht der Arbeitsgruppe aufgezeigten möglichen Handlungsoptionen“ besteht. Da zwischenzeitlich fast ein weiteres Jahr seit dieser Antwort vergangen ist, wäre es wichtig zu erfahren, ob die Landesregierung zwischenzeitlich eine abgestimmte Position zu den dort aufgezeigten Vorschlägen gebildet hat. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14247 2 Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 5516 mit Schreiben vom 15. Februar 2017 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie viele Schulleitungsstellen sind in der Stadt Bielefeld unbesetzt? (Bitte aufschlüsseln nach: Schulform, Standort und Anzahl der Ausschreibungen). Die unbesetzten Stellen für Schulleiterinnen und Schulleiter in der Stadt Bielefeld ergeben sich aus der nachstehenden Übersicht: Schulform Schulen Leitung besetzt Leitung unbesetzt Berufskolleg 6 6 0 Förderschule 8 7 1 Gesamtschule 5 4 1 Grundschule 45 45 0 Gymnasium 7 7 0 Hauptschule 5 3 2 Realschule 9 9 0 Weiterbildungskolleg 4 4 0 Gesamt 89 85 4 Im Übrigen verweise ich auf die Antwort zu Frage 3. 2. Wie viele stellvertretende Schulleitungsstellen sind in der Stadt Bielefeld unbesetzt? (Bitte aufschlüsseln nach: Schulform, Standort und Anzahl der Ausschreibungen). Die unbesetzten Stellen für stellvertretende Schulleiterinnen und Schulleiter in der Stadt Bielefeld ergeben sich aus der nachstehenden Übersicht: Vertretung besetzt Vertretung unbesetzt Berufskolleg 6 0 Förderschule 8 0 Gesamtschule 4 1 Grundschule 37 3 Gymnasium 7 0 Hauptschule 0 2 Realschule 9 0 Weiterbildungskolleg 4 0 Gesamt 75 6 Im Übrigen verweise ich auf die Antwort zu Frage 3. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14247 3 3. Über welchen Zeitraum bestehen die jeweiligen Vakanzen in den Leitungspositionen der Schulen in der Stadt Bielefeld? (Bitte jeweils in Monaten der Vakanz aufschlüsselt dar-stellen). Bei den unbesetzten Stellen für Schulleiterinnen und Schulleiter handelt es sich um: FS Ernst Hansen-Schule unbesetzt seit dem 01.08.2016, seither ausgeschrieben, zweite Ausschreibung ist in Vorbereitung; derzeit kommissarische Vertretung durch einen anderen Schulleiter GE Friedr.-Wilh.-Murnau unbesetzt seit dem 01.10.2016, Ausschreibung läuft; derzeit kommissarische Leitung durch die Stellvertretung, die Vertretung wird durch die didaktische Leitung wahrgenommen. HS Brodhagenschule unbesetzt seit dem 01.08.2015, keine Ausschreibung wegen planerischer Überlegungen des Schulträgers; derzeit kommissarische Leitung durch die Stellvertretung, die Vertretung wird durch eine geeignete beauftragte Lehrkraft wahrgenommen. HS Baumheideschule unbesetzt seit dem 01.08.2016, keine Ausschreibung wegen planerischer Überlegungen des Schulträgers; kommissarische Besetzung Bei den unbesetzten Stellen für stellvertretende Schulleiterinnen und Schulleiter handelt es sich um: GE Rosenhöhe unbesetzt seit dem 01.08.2016, ist ausgeschrieben GS Osningschule unbesetzt seit dem 01.08.2014, ist ausgeschrieben GS Fröbelschule unbesetzt seit dem 01.02.2016, ist ausgeschrieben GS Ummeln unbesetzt seit dem 01.08.2015, ist ausgeschrieben Alle anderen Bielefelder Grundschulen sind besetzt, die Ernennungen sind zum Zeitpunkt der Erhebung aber noch nicht ausgesprochen. Die Ernennungen werden in Kürze erfolgen. HS Heepen unbesetzt seit dem 01.08.2014, Schule wird mit Ablauf des 31.07.2017 endgültig aufgelöst HS Jöllenbeck unbesetzt seit dem 01.08.2016, Schule befindet sich in der Auflösung, Schulleiterstelle ist besetzt 4. Bis zu welchem Zeitpunkt rechnet die Landesregierung damit, dass die Vakanzen der Leitungspositionen an Schulen in der Stadt Bielefeld beseitigt sind? Der Landesregierung ist bewusst, dass jede einzelne nicht besetzte Leitungsstelle für die betroffenen Schulen, die Schülerinnen und Schüler, die Lehrerinnen und Lehrer und die Eltern eine besondere Belastung darstellt. Die für die Stellenbesetzungen in der Stadt Bielefeld zuständige Bezirksregierung Detmold arbeitet daran, die Vakanzen so schnell wie möglich zu schließen. Es wird zügig LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14247 4 ausgeschrieben und potentielle Bewerberinnen und Bewerber werden angesprochen, um zusätzliche Schulleiterinnen und Schulleiter zu gewinnen. Die Landesregierung hat zur Entlastung der Schulleitungen die im Koalitionsvertrag vereinbarten und auch von der Bildungskonferenz empfohlenen Verbesserungen durch die Erhöhung von Leitungszeit sukzessive umgesetzt. Seit dem Haushalt 2011 wurden - zuletzt noch durch den 2. Nachtragshaushalt 2016 und den Haushalt 2017 ergänzt - insgesamt 1303 Stellen eingesetzt. Dies entspricht einem jährlichen Mehraufwand von ca. 65 Mio. EUR. Nach einer Neubewertung der Ämter wird die Besoldung von Schulleiterinnen und Schulleitern an Grund- und Hauptschulen, die bislang mit A 12 Z, A13 oder A 13 Z besoldet werden, vorbehaltlich der Verabschiedung der gesetzlichen Regelung durch den Landtag rückwirkend ab dem 1. Januar 2017 auf A 14 angehoben. Der entsprechende Gesetzentwurf (Lt-Drs. 16/13702) wurde nach der 1. Lesung am 14. Dezember 2016 an den Innenausschuss überwiesen. Die in Art. 6 dieses Gesetzentwurfs enthaltenen Besoldungsverbesserungen bedeuten einen finanziellen Mehraufwand von 11,6 Mio EUR pro Jahr. 5. Welche abgestimmte Position hat sich die Landesregierung inzwischen zu den im Bericht der genannten Arbeitsgruppe aufgezeigten möglichen Handlungsoptionen gebildet? (Wenn sie sich nach wie vor keine abgestimmte Position gebildet hat, bitte erläutern, warum nicht). Der Projektgruppenbericht führt zahlreiche Maßnahmen auf, die die Attraktivität von Leitungsstellen an Schulen steigern könnten. Die meisten der Vorschläge sind allerdings in hohem Maße haushaltsrelevant und müssen immer auch gegenfinanziert sein. Die Landesregierung hat zu den Vorschlägen „Erhöhung der Leitungszeit“ und „Besoldungsverbesserungen“ bereits Position bezogen: Zu beiden Vorschlägen sind positive Entscheidungen getroffen und dafür auch die erforderlichen erheblichen Finanzmittel bereitgestellt worden.