LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14257 16.02.2017 Datum des Originals: 15.02.2017/Ausgegeben: 21.02.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5522 vom 18. Januar 2017 der Abgeordneten Marcel Hafke und Dr. Björn Kerbein FDP Drucksache 16/14058 Ist die Bertelsmann-Stiftung bei der Ausweitung von „Kein Kind zurücklassen“ noch beteiligt? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Seit Anfang 2012 wird in 18 Modellkommunen das Projekt „Kein Kind zurücklassen“ in Kooperation mit der Bertelsmann-Stiftung durchgeführt. Dabei wurden insgesamt 8,4 Mio. Euro investiert, 3,2 Mio. Euro kamen von der Bertelsmann-Stiftung, 3,1 Mio. Euro aus dem Europäischen Sozialfonds, 1,9 Mio. Euro vom Land Nordrhein-Westfalen und 0,2 Mio. Euro von den teilnehmenden Kommunen. In einer Pressemitteilung der Landesregierung vom 12. Januar 2017 wurde angekündigt, dass „Kein Kind zurücklassen“ auf 22 weitere Kommunen ausgeweitet wird. Demnach sollen insgesamt 2,3 Mio. Euro für die Ausweitung zu Verfügung stehen, als Mittelgeber werden jedoch nun nur noch das Land Nordrhein-Westfalen und der Europäische Sozialfonds genannt, jedoch nicht mehr die Bertelsmann-Stiftung. Bisher war das Institut für Soziale Arbeit in Münster Träger der Landeskoordinierungsstelle, die wissenschaftliche Begleitforschung lag hingegen in den Händen der Bertelsmann-Stiftung. In der eben zitierten Pressemitteilung des Ministeriums heißt es, dass die neuen Kommunen vom Institut für Soziale Arbeit in Münster wissenschaftlich beraten werden. Die Bertelsmann- Stiftung stellt künftig lediglich „den Kommunen ihr Forschungswissen zur Verfügung“. Es wird nicht ersichtlich, welche Aufgaben die wissenschaftliche Beratung umfasst, und inwiefern die Bertelsmann-Stiftung noch im Rahmen von „Kein Kind zurücklassen“ aktiv forscht. Dies wirft die Frage auf, ob die Bertelsmann-Stiftung ihren finanziellen und personellen Einsatz im Modellprojekt „Kein Kind zurücklassen“ reduziert, ob überhaupt noch eine Evaluation von „Kein Kind zurücklassen“ stattfindet und wie genau „Kein Kind zurücklassen“ finanziert und wissenschaftlich begleitet wird. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14257 2 Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Kleine Anfrage 5522 mit Schreiben vom 15. Februar 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien und Chef der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Das erfolgreich mit der Bertelsmann Stiftung durchgeführte Modellvorhaben „Kein Kind zurücklassen! Kommunen in NRW beugen vor“ ist Teil der langfristig angelegten Politik der Vorbeugung der Landesregierung. Das Modellvorhaben hat gezeigt, dass Vorbeugung funktioniert, dass sie wirkt und sich lohnt. Die Landesregierung folgt den im Juni 2016 vorgelegten Empfehlungen der wissenschaftlichen Begleitforschung und bringt die Erfahrungen und Erkenntnisse von „Kein Kind zurücklassen!“ schrittweise in die Fläche des Landes. Das Ziel lautet nun „Kein Kind zurücklassen! Für ganz Nordrhein-Westfalen“. In einem ersten Schritt sind 22 weitere Kommunen in das landesweite Lernnetzwerk aufgenommen worden, um in einem zunächst zweijährigen partnerschaftlichen Begleitprozess Prävention vor Ort zu stärken und zu optimieren.. Zusammen mit den bisherigen 18 Kommunen des Modellvorhabens umfasst das landesweite Lernnetzwerk nun 40 Kommunen, in denen rund 60 Prozent aller Kinder in Nordrhein-Westfalen leben. 1. Wie wird die nächste Phase von „Kein Kind zurücklassen“ konkret ausfinanziert (bitte nach bisherigen Modellkommunen, neuen Modellkommunen und den weiteren Mittelempfängern sowie nach Mittelursprung [Anteil Sozialfonds, Anteil Landesmittel, Anteil Kommunen, Anteil Bertelsmann-Stiftung, Anteil ggfs. sonstige Geldgeber] aufschlüsseln)? Die Beantwortung der Frage war bereits Gegenstand der Erörterungen zum Landeshaushalt 2017 im Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend des Landtages. Insoweit verweise ich zur Beantwortung auf die Ausführungen in der Vorlage 16/4356 (dort insbesondere die Seiten 12- 15 und Anlage 1). 2. Welche Aufgaben übernimmt die Bertelsmann-Stiftung in der zweiten Phase von „Kein Kind zurücklassen“ (bitte für bisherige und neue Modellkommunen aufschlüsseln)? Die Bertelsmann Stiftung betreibt Grundlagenforschung zum Thema Prävention für alle Kommunen. Dazu hat die Bertelsmann Stiftung Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds für folgende Forschungsvorhaben beantragt: o Begleitforschung zur Optimierung kommunaler Verwaltungsstrukturen für präventives Handeln im bundesweiten und europäischen Vergleich o Begleitforschung zur Stärkung der Elternkompetenz o Erhebung steuerungsrelevanter Erkenntnisse auf Basis von Mikrodaten o Fiskalische Begleitforschung zu Fallkosten und Falldichte in den Erziehungshilfen o Entwicklung von Qualitätsstandards in den Hilfen zur Erziehung LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14257 3 3. Welche Aufgaben übernimmt das Institut für Soziale Arbeit im Rahmen der wissenschaftlichen Beratung konkret (bitte nach bisherigen und neuen Modellkommunen aufschlüsseln)? Das Institut für soziale Arbeit koordiniert und begleitet als Träger der Landeskoordinierungsstelle die Umsetzung von „Kein Kind zurücklassen! Für ganz Nordrhein- Westfalen“ und hat dazu Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds für folgende Aufgaben beantragt: o Planung und Durchführung der einzelkommunalen Begleitung der neu an „Kein Kind zurücklassen!“ teilnehmenden Kommunen mit dem Ziel, in diesen Kommunen jeweils ein kommunales Präventionsleitbild, eine kommunale Präventionskette und eine Kultur der Evidenzbasierung u.a. auf Basis einer kontinuierlichen Datenerhebung bis hin zu einer sozialräumlichen Auflösungstiefe zu etablieren. o Weiterentwicklung und Anwendung des im Modellvorhaben erarbeiteten Instrumentenkoffers zur Unterstützung der einzelkommunalen Begleitung. o Fachliche und organisatorische Vorbereitung und Durchführung unterschiedlicher Formate des interkommunalen Wissenstransfers im Rahmen des Lernnetzwerks mit allen neuen Kommunen sowie den als „Vertiefungskommunen“ weiter mitwirkenden bisherigen Modellkommunen. o Koordinierung der fachbezogenen Öffentlichkeitsarbeit auch für Kommunen, die noch nicht Teil des Lernnetzwerkes sind (einschließlich Website). o Kooperation und Vernetzung mit anderen themenrelevanten, fachübergreifenden Programmen und Einrichtungen 4. Wer führt die wissenschaftliche Evaluation der Maßnahmen von „Kein Kind zurücklassen“ in der zweiten Programmphase durch (bitte für Maßnahmen der bisherigen Modellkommunen, der neuen Modellkommunen und übergreifende Maßnahmen aufschlüsseln)? „Kein Kind zurücklassen! Für ganz Nordrhein-Westfalen“ zielt auf die landesweite Verbreitung vorbeugender Politik. Jede Kommune soll ihren eigenen Präventionsansatz entwickeln, bestehend aus einem kommunalen Präventionsleitbild, einer kommunalen Präventionskette und einem sozialräumlichen Präventionsmonitoring als Grundlage für eine evidenzbasierte, wirkungsorientierte Steuerung. Präventive Politik in diesem Sinne besteht aus einer Vielzahl aufeinander abzustimmender Aktivitäten, Prozesse und Veränderungen. Eine Evaluation einzelner Maßnahmen ist nicht vorgesehen. Die in Antwort zu Frage 2 dargestellten Forschungsvorhaben der Bertelsmann Stiftung sind relevant für alle Kommunen. 5. Welche Gründe kann die Landesregierung für das reduzierte Engagement der Bertelsmann-Stiftung bei „Kein Kind zurücklassen“ nennen? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.