LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14258 16.02.2017 Datum des Originals: 15.02.2017/Ausgegeben: 21.02.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5537 vom 25. Januar 2017 des Abgeordneten Rolf Seel CDU Drucksache 16/14104 Widersprüchliche Aussagen über die Zentrale Unterbringungseinrichtung Kreuzau Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Gemeinde Kreuzau hat derzeit eine Zentrale Unterbringungseinrichtung für Asylbewerber mit einer Gesamtkapazität von 300 Plätzen. Mit Stand vom 2. Januar 2017 sind 84 Asylbewerber in der Einrichtung untergebracht. In einem schriftlichen Bericht vom 11. Januar 2017 (Vorlage 16/4631) nimmt Innenminister Ralf Jäger zum Planungsstand bezüglich neuer Aufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber und zur aktuellen Situation in den Einrichtungen Stellung. Der Vorlage ist zu entnehmen, dass aufgrund des Rückgang der Asylbewerberzahlen die Landesregierung beabsichtigt, die bislang vorgehaltenen Kapazitäten in den Einrichtungen zu reduzierten. Da die ZUE Kreuzau in der Übersicht über aktuelle Kapazitätsplanungen nicht aufgeführt ist, kann davon ausgegangen werden, dass eine weitere Fortführung dieser Einrichtung nicht geplant ist. Nach Auskunft der Bezirksregierung Köln an die Gemeinde Kreuzau ist die ZUE Kreuzau als Landeseinrichtung jedoch weiterhin fester Bestandteil der Kapazitätsplanungen auch über das Jahr 2017 hinaus. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5537 mit Schreiben vom 15. Februar 2017 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Plant die Landesregierung eine Fortführung der ZUE Kreuzau? 2. Wenn ja, warum wird die Einrichtung in der Übersicht der aktuellen Kapazitätsplanung in der Vorlage 16/4631 nicht aufgeführt? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14258 2 3. Wenn nein, wie ist dann die Aussage der Bezirksregierung Köln zu erklären? 4. Falls die Einrichtung nicht fortgeführt werden soll: Wann ist mit einer Schließung der ZUE Kreuzau zu rechnen? 5. Welche Abwicklungsmaßnahmen würden in diesem Fall vorgenommen werden? Die Fragen 1 bis 5 werden im Zusammenhang beantwortet. Es bestehen aus Sicht der Landesregierung keine aktuellen Planungen die Zentrale Unterbringungseinrichtung in Kreuzau mit 200 aktiven Plätzen und 100 Stand-By-Plätzen aufzugeben. Die unterbliebene Aufführung der Einrichtung in der Anlage zum Bericht für den Innenausschuss und den Ausschuss für Kommunalpolitik vom 11. Januar 2017 ist ausschließlich auf ein redaktionelles Versehen zurückzuführen.