LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14278 20.02.2017 Datum des Originals: 17.02.2017/Ausgegeben: 23.02.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5526 vom 24. Januar 2017 des Abgeordneten Klaus Voussem CDU Drucksache 16/14083 Kosten für die Sperranlage vor der Leverkusener Rheinbrücke Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Verkehrsminister Groschek hatte am 29. September 2016 die erste Sperranlage vor der A1- Rheinbrücke bei Leverkusen in Betrieb genommen. Die Inbetriebnahme der kompletten Anlage erfolgte einige Zeit später. Ziel war es zu verhindern, dass schwere Lastwagen ungehindert über das Bauwerk fahren und es beschädigen. Die Anlage besteht aus Schranken, Lichtzeichen und Fahrbahnverengungen. Laut Landesbetrieb Straßenbau NRW betragen die Kosten der Erstinbetriebnahme und laufende Kosten bis ins Frühjahr 2017 hinein 4,9 Millionen Euro. Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 5526 mit Schreiben vom 17. Februar 2017 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Mit Pressemitteilung vom 29. September 2016 wurde die Öffentlichkeit vom Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen umfassend über die Notwendigkeit der Sperranlage vor der Leverkusener Rheinbrücke und die hierdurch zunächst bis Ende März 2017 absehbaren Kosten in Höhe von rund 4,9 Mio. € unterrichtet. Die Anlage besteht aus insgesamt vier Teilsperranlagen. Zwei Anlagen befinden sich auf der A 1 unmittelbar vor der Leverkusener Rheinbrücke und jeweils eine Anlage im Zulauf auf die Rheinbrücke sowohl im Autobahnkreuz Leverkusen-West von der A 59 auf die A 1 in Fahrtrichtung Koblenz als auch an der Anschlussstelle Köln-Niehl von der städtischen Industriestraße auf die A 1 in Fahrtrichtung Dortmund. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14278 2 1. Wie hoch waren die Kosten für die Sperranlage bislang tatsächlich? Der bisherigen Ausgabenstand beträgt 2,213 Mio. € (brutto). 2. Wurden die Kosten für die Sperranlage aus den Straßenbaumitteln des Bundes für Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2016 bereitgestellt? (Wenn ja, bitte nennen ob sie aus dem Bereich investive oder nichtinvestive Mittel kommen) Die Kosten wurden aus dem Bundesfernstraßenhaushalt (Kapitel 1201, Titel 741 32) erstattet. Hierbei handelt sich um investive Mittel. 3. Wie hoch werden die Kosten im Jahr 2017 voraussichtlich betragen? Aufgrund der laufenden Verhandlungen zum weiteren Betrieb der Anlage ab dem 01. April 2017 können die Gesamtkosten im Jahr 2017 derzeit nicht beziffert werden. 4. Werden die Kosten für 2017 aus den Straßenbaumitteln des Bundes für Nordrhein- Westfalen bereitgestellt? (Wenn ja, bitte nennen ob sie aus dem Bereich investive oder nichtinvestive Mittel kommen)? Die Kosten werden - wie unter lfd.-Nr. 2. beschrieben - aus dem Bundesfernstraßenhaushalt (Kapitel 1201, Titel 741 32) finanziert. Hierbei handelt sich um investive Mittel. 5. Bis wann soll die Sperranlage betrieben werden? Die Sperranlage soll bis zur anvisierten Fertigstellung der ersten Hälfte der neuen Rheinbrücke im Jahr 2020 betrieben werden, weil der Schutz des Bauwerks dies erfordert. Nach der dann vorgesehenen Umlegung des Verkehrs von der alten auf die neue Rheinbrücke ist die Sperranlage entbehrlich und kann außer Betrieb gesetzt und abgebaut werden.