LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1428 14.11.2012 Datum des Originals: 12.11.2012/Ausgegeben: 19.11.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 573 vom 18. Oktober 2012 der Abgeordneten Yvonne Gebauer FDP Drucksache 16/1156 Wann sollen umfassende Kriterien zur Ausgestaltung des Ganztags in das Schulgesetz aufgenommen werden? Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 573 mit Schreiben vom 12. November 2012 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im vergangenen Jahrzehnt sind die Ganztagsangebote an den unterschiedlichen Schulstufen und Schulformen deutlich ausgebaut worden. Auch wenn in der Sekundarstufe I zwischen einigen Schulformen eine deutliche Ungleichgewichtung im Ausbaustand vorliegt, zeichnet sich ebenfalls ab, dass das Ganztagsangebot als solches in der Qualitätssicherung einer verbindlicheren Ausgestaltung bedarf. Hierbei geht es nicht darum, die eigenverantwortlichen Ausgestaltungsrahmen der Schulen in irgendeiner Form einzuschränken. Gerade diese eröffnen den Schulen flexible Möglichkeiten des Agierens, die Neues ermöglichen und auch anderen Schulen im Sinne von Best-practice-Beispielen dienen können. Allerdings wird – deutschlandweit betrachtet – von Wissenschaftlern immer wieder kritisiert, dass umfassende qualitative Standards für die Ganztagsgestaltung fehlen. Daher scheint es wichtig zu erfahren , wie die Landesregierung in den nächsten Jahren mit diesem Problem umzugehen gedenkt . Eine nicht unerhebliche Rolle bei einer solchen Ausgestaltung spielt auch eine erweiterte Verankerung des Ganztags im Schulgesetz. In § 9 SchulG, „Ganztagsschule, Ergänzende Angebote, Offene Ganztagsschule“ heißt es: „(1) Schulen können als Ganztagsschulen geführt werden, wenn die personellen, sächlichen und schulorganisatorischen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung und die Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung werden in der Regel als Ganztagsschule geführt. Die Entscheidung des Schulträgers bedarf der Zu- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1428 2 stimmung der oberen Schulaufsichtsbehörde. (2) An Schulen können außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote eingerichtet werden, die der besonderen Förderung der Schülerinnen und Schüler dienen. (3) Der Schulträger kann mit Trägern der öffentlichen und der freien Jugendhilfe und anderen Einrichtungen, die Bildung und Erziehung fördern, eine weitergehende Zusammenarbeit vereinbaren, um außerunterrichtliche Angebote vorzuhalten (Offene Ganztagsschule). Dabei soll auch die Bildung gemeinsamer Steuergruppen vorgesehen werden. Die Einbeziehung der Schule bedarf der Zustimmung der Schulkonferenz. Die Erhebung von Elternbeiträgen richtet sich nach § 10 Abs. 5 des Zweiten Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechtes (Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder – GTK 1)).“ Es finden sich zwar weitere organisatorische Hinweise zum Ganztag in anderen Paragraphen des Schulgesetzes, eine umfassende Verankerung qualitativer Ganztagsstandards taucht dort jedoch nicht auf. Die Ausgestaltung des Ganztags wird gegenwärtig überwiegend auf dem Wege von Erlassen geregelt. Zwar hat die Landesregierung unlängst einige Erlasse zu einem Grundlagenerlass zusammengefasst; dennoch stellt sich die Frage, ob es nicht zeitnah geboten ist, umfangreichere, verbindliche Standards in das Schulgesetz zu überführen. Hierzu könnten neben den „klassischen“ Vorgaben verbindliche Qualitätsstandards zählen. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung hat im Jahr 2010 eine Bildungskonferenz ins Leben gerufen, in der neben anderen Themen auch das Thema „Ganztag weiterentwickeln“ beraten wurde. Beteiligt waren die wesentlichen am Schulleben beteiligten Verbände. Die Bildungskonferenz hat ihre Empfehlungen im Mai 2011 der damaligen Landesregierung und dem Landtag übergeben. Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat zum 26.10.2012 zu einer neuerlichen Sitzung der Bildungskonferenz eingeladen. Der Dialog wird fortgesetzt. Abzuwägen ist bei der Planung weiterer Schritte das Gleichgewicht zwischen fachlichen Anliegen und der erforderlichen Konsolidierung des Landeshaushalts. 1. Plant die Landesregierung in den kommenden Jahren umfangreichere verbindli- chere Standards zur Ausgestaltung des Ganztags in das nordrhein-westfälische Schulgesetz aufzunehmen? Eine Aufnahme von über die bisherigen Regelungen hinausgehenden Standards des Ganztags in das Schulgesetz ist in den kommenden Jahren nicht vorgesehen. 2. Wenn ja, welche Einzelmaßnahmen sind dort angedacht (falls dies angedacht ist, bitte nach Einzelaspekten und inhaltlichem Hintergrund aufgeschlüsselt erläutern )? Siehe Antwort auf Frage 1. 3. Welche einzelnen Maßnahmen zur Ganztagsausgestaltung, die bisher in Erlass- form geregelt werden sollten aus Sicht der Landesregierung als verbindliche Qualitätsstandards umfassend definiert werden? Siehe Antwort zu Frage 1. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1428 3 4. Welche weiteren Qualitätsstandards zur Ganztagsausgestaltung sollten aus Sicht der Landesregierung zukünftig eingeführt werden? Siehe Antwort zu Frage 1. 5. Wie bewertet die Landesregierung inhaltlich die wiederholt von Wissenschaftlern geäußerte Kritik, dass zwar der numerische Ausbau des Ganztags voranschreite, die innere Qualitätsausgestaltung hiermit jedoch nicht Schritt halte? Die These, dass der quantitative Ausbau des Ganztags voranschreite, die innere Qualitätsausgestaltung hiermit jedoch nicht Schritt halte, ist in dieser pauschalen Form nicht belegbar. Es ist jedoch nachweisbar, dass die Qualität dann steigt, wenn die Bildungsförderung im Vordergrund steht, die Schulen bereits längere Erfahrungen im Ganztag gesammelt haben, verlässlich und verbindlich mit multiprofessionellen Teams und außerschulischen Partnern arbeiten, für eine ausgewogene Rhythmisierung des Schultags sorgen und wenn gemeinsame Fortbildungen von Lehrkräften und außerunterrichtlich tätigen Fachkräften durchgeführt werden. Die Landesregierung unterstützt die Schulen, die Kommunen und die außerschulischen Träger beispielweise über die Angebote der Serviceagentur „Ganztägig lernen“ in Nordrhein -Westfalen.