LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14316 23.02.2017 Datum des Originals: 22.02.2017/Ausgegeben: 01.03.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5525 vom 23. Januar 2017 der Abgeordneten Kirstin Korte CDU Drucksache 16/14070 Wo in Nordrhein-Westfalen warten Flüchtlingskinder auf einen Schulplatz und warum? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit Datum vom 28.12.2016 beantwortete die Landesregierung unter der Drucksachennummer 16/13891 die Kleine Anfrage „Wo in Nordrhein-Westfalen warten Flüchtlingskinder auf einen Schulplatz und warum?“. Aus den Antworten ergeben sich Nachfragen. Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 5525 mit Schreiben vom 22. Februar 2017 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie viele Kinder und Jugendliche warteten in den Städten und Gemeinden Nordrhein- Westfalens zum Stichtag 01.11.2016 auf einen Schulplatz (bitte aufschlüsseln nach Kommune, Alter und Anzahl der betroffenen Schülerinnen und Schüler)? 2. Wie viele Kinder und Jugendliche warteten in den Städten und Gemeinden Nordrhein- Westfalens zum Stichtag 01.12.2016 auf einen Schulplatz (bitte aufschlüsseln nach Kommune, Alter und Anzahl der betroffenen Schülerinnen und Schüler)? 3. Wie viele Kinder und Jugendliche warteten in den Städten und Gemeinden Nordrhein- Westfalens zum Stichtag 01.01.2017 auf einen Schulplatz (bitte aufschlüsseln nach Kommune, Alter und Anzahl der betroffenen Schülerinnen und Schüler)? Die Fragen 1 bis 3 werden aus Gründen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bezirksregierungen erheben hierzu keine Daten. Es liegen immer nur tagesaktuelle Daten vor, aus denen nicht hervorgeht, wie lange ein Kind oder ein Jugendlicher auf einen Schulplatz warten musste. Dies kann z.B. auch eine Wartezeit von nur drei Tagen umfassen. Ferner wird LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14316 2 nicht danach differenziert, woher und aus welchem Grund ein junger Mensch zugewandert ist. Für alle auf Wartelisten stehenden Kinder und Jugendlichen bestehen jedoch konkrete Planungen der Schulträger, die Beschulung so zeitnah wie möglich sicherzustellen, unterstützt von der Schulaufsicht und den jeweiligen Kommunalen Integrationszentren vor Ort. 4. Wie stellt sich die Situation der Kinder und Jugendlichen, die im Kreis Minden- Lübbecke seit Oktober 2016 auf einen Schulplatz warten, zum Stichtag 15.01.2017 dar? Seit Oktober 2016 mussten schulpflichtige Kinder und Jugendliche nur in der Stadt Minden auf einen Schulplatz warten. Diese Situation betraf ausschließlich den Bereich der Sekundarstufe I; in anderen Stufen wurden keine Probleme angezeigt. Es wird davon ausgegangen, dass die betroffenen Kinder und Jugendlichen zum 08. Februar 2017 einen Schulplatz bekommen haben, da die Stadt Minden am Besselgymnasium eine weitere Gruppe mit 15 Plätzen einrichten konnte. Im Moment wird daran gearbeitet, die räumliche Versorgung einer weiteren Gruppe sicherzustellen. 5. Stehen für alle Kinder und Jugendlichen, die zum Beginn des 2. Halbjahres 2016/17 im Kreis Minden-Lübbecke beschult werden sollen, adäquate Schulplätze zur Verfügung? Im Kreis Minden-Lübbecke stehen mit Ausnahme der Stadt Minden und der Stadt Bad Oeynhausen für alle Kinder und Jugendlichen adäquate Schulplätze zur Verfügung. Mit einer Wartezeit ist nicht zu rechnen. In der Stadt Minden gestaltet sich die Lage wie folgt: Primarstufe: Dem Kommunalen Integrationszentrum fehlen aktuell (Stand: 07. Februar 2017) Rückmeldungen von der Stadt Minden zu der Beschulungssituation von sechs Schülerinnen und Schülern. Die Stadt behält sich vor, die betroffenen Kinder selbstständig zu verteilen. Es ist davon auszugehen, dass sie kurzfristig beschult sind oder werden. Sekundarstufe I: Wie bereits in der Antwort zu Frage 4 erwähnt, wurde am Besselgymnasium eine Gruppe zur Beschulung neuzugewanderter Schülerinnen und Schüler mit 15 Plätzen eingerichtet. Drei weitere Schülerinnen und Schüler finden an der Kurt-Tucholsky- Gesamtschule einen Platz und eine Schülerin wird wahrscheinlich an der Bischof-Hermann- Kunst-Schule in Espelkamp aufgenommen. Insgesamt steht derzeit sechs Schülerinnen und Schülern kein Schulplatz zur Verfügung. Von schulaufsichtlicher Seite liegen Vorschläge zur Einrichtung einer weiteren Gruppe vor; die Stadt bemüht sich im Moment, die notwendigen Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Sekundarstufe II/Berufskollegs: Es gibt neun Jugendliche, die mit Stand vom 06. Februar 2017 noch keinen Schulplatz bekommen können. Die Berufskollegs werden im Rahmen des Programms "Fit für mehr“ diese spätestens zum 01. Mai 2017 aufnehmen können. Sofern sie (berufs-) schulpflichtig sind, erfolgt eine frühere Zuweisung.