LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14317 23.02.2017 Datum des Originals: 23.02.2017/Ausgegeben: 01.03.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5478 vom 27. Dezember 2017 der Abgeordneten Christina Schulze Föcking und Rainer Deppe CDU Drucksache 16/13896 Ein teurerer Rennwagen für das Umweltministerium? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nach Informationen aus der Presse vom 27.12.2016 hat das Landesamt für Natur-, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) sich eine Limousine der Oberklasse als Dienstfahrzeug gekauft. Der Tesla S90D hat laut Angaben der Presse 110.340 Euro gekostet. Auf der Homepage des Unternehmens wird der Tesla S wie folgt beworben: „Das Model S wurde von Grund auf konzipiert, um die sicherste und aufregendste Limousine der Straße zu sein. Mit beispielloser Leistung, möglich gemacht durch Teslas einzigartigen, vollelektrischen Antrieb, beschleunigt das Model S von 0 auf 100 km/h in gerade mal 2,7 Sekunden. Das Model S ist ausgestattet mit der Autopilot-Funktionalität, um Ihre Autobahnfahrten nicht nur sicherer, sondern auch stressfreier zu gestalten.“ Je nach Fahrweise hat das Auto eine Reichweite von 200 bis rund 500 km. Die Reichweite dieses Fahrzeugs war auch anscheinend der ausschlaggebende Punkt warum sich das zum Umweltministerium gehörende Landesamt genau für dieses Auto entschieden hat. So soll nach Informationen aus der Presse die Nutzung auf längeren Strecken im Flächenland NRW getestet werden. Ob damit verbunden nun zukünftig eine mögliche Umrüstung der Landeseigenen Fahrzeugflotte auf den Tesla S vorgenommen werden soll oder ob es die Antwort des Umweltministeriums auf die derzeitige Debatte um ein Dieselfahrverbot für Innenstädte ist, um für den Bürger eine mögliche Alternative zu erproben, ist nicht weiter angegeben worden. Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 5478 mit Schreiben vom 23. Februar 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin sowie allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14317 2 Vorbemerkung der Landesregierung Das Klimaschutzgesetz NRW enthält in § 7 die Zielsetzung, bis 2030 eine klimaneutrale Landesverwaltung zu erreichen. Im Klimaschutzplan ist dazu in Kapitel II.6 „Klimaneutrale Landesverwaltung“ im Handlungsfeld Mobilität ausgeführt: „ …Zahlreiche Reduktionspotenziale gilt es darüber hinaus zu heben und viele zusätzliche Maßnahmen müssen identifiziert und realisiert werden. Zur Minderung der Emissionen aus dem Handlungsfeld Mobilität erstellt die Landesregierung ein Konzept mit einem konkreten Emissionsminderungsfahrplan – mit Zwischenzielen für die Jahre 2020 und 2025 und einem Ziel bis 2030. Dieses Konzept beschreibt, wie die CO2-Emissionen des Bereichs Mobilität – Fahrzeugflotte und Dienstreisen – deutlich gesenkt werden können, etwa durch die Einführung emissionsarmer Fahrzeuge wie Elektroautos oder Hybrid- und Brennstoffzellenfahrzeuge. Neue Technologien werden vor der Marktreife im Rahmen von Pilot-Projekten getestet … Darüber hinaus setzt sich die Landesregierung das Ziel, den Elektromobilitätsanteil bei der Fahrzeugflotte zu erhöhen.“ Als Landesoberbehörde im Ressort des Umwelt- und Klimaschutzministeriums initiierte das LANUV bereits 2012 das Pilotprojekt „Klimaneutrales LANUV“. In diesem Zusammenhang hat sich das LANUV auch zum Ziel gesetzt, seine Emissionen im Mobilitätssektor deutlich zu reduzieren und das Projekt „Emissionsfreie Mobilität“ aufgelegt. Mit diesem Projekt soll untersucht werden, in welchen Bereichen mit fossilen Brennstoffen betriebene Pkw durch Elektrofahrzeuge ersetzt werden können. Der Einsatz von Elektrofahrzeugen dient zum einen der Verringerung des CO2-Ausstoßes. Zum anderen werden weitere positive Umwelteffekte erreicht wie z.B. die Reduzierung von NOx-Emissionen, die deutlich geringeren Lärmemissionen sowie die verringerte Feinstaubbelastung durch Elektrofahrzeuge gegenüber Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Die Unterstützung eines mittelfristigen Systemwechsels hin zu emissionsfreier Mobilität ist auch für die nachhaltige Sicherung des Industriestandortes NRW, der zu den wichtigsten Automobilstandorten Deutschlands zählt, erforderlich. So ist rund ein Drittel der deutschen Zulieferindustrie in NRW ansässig und die 232 Betriebe des Fahrzeugbaus erzielten 2014 mit über 84.000 Beschäftigten einen Umsatz von 31,7 Mrd. Euro. 1. Welche konkreten Ergebnisse erhofft sich das Umweltministerium für den praktischen Nutzen in Nordrhein-Westfalen durch den Kauf einer solchen Oberklasselimousine? 2. Welche alternativen Fahrzeuge, die ebenfalls elektrisch betrieben und geleast werden können, wurden vor der Entscheidung, einen Tesla S 90D zu kaufen, berücksichtigt (Bitte um Auflistung der Fahrzeugmodelle unter Angabe der Leasingkonditionen, Kaufkonditionen und technischen Rahmenbedingungen)? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Der Klimaschutzplan verfolgt unter anderem das Ziel einer Minderung der Emissionen im Verkehrssektor. Eine zentrale Maßnahme, um dieses Anliegen zu verfolgen, ist die Elektrifizierung des Antriebsstrangs. In diesem Zusammenhang hat die Landesregierung bereits unterschiedliche Maßnahmen getroffen, um Elektrofahrzeuge einzusetzen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14317 3 Schon seit 2013 konnten unter anderem im LANUV einige Elektrofahrzeuge auf der Kurz- und Mittelstrecke im Flotteneinsatz getestet werden. Diese ermöglichen im Wesentlichen Dienstfahrten im Umkreis von ca. 50 – 60 km um den Stationierungsstandort, da die Batteriekapazität keine größeren Distanzen ohne zwischenzeitliches Aufladen zulässt. Mit den jüngst angeschafften zehn neuen Elektroautos steigt deren Anteil an der PKW-Flotte des LANUV auf 25 Prozent. Neben dem Tesla wurden im Oktober 2016 auch drei VW e-Golf sowie sieben BMW i3 angeschafft. Es besteht jedoch grundsätzlich ein Bedarf für große Reichweiten, um in der gesamten Ausdehnung von Nordrhein-Westfalen und auch darüber hinaus alle Ziele bzw. mehrere Ziele hintereinander erreichen zu können. Um die Nutzungsmöglichkeiten von E-Fahrzeugen auch auf Langstrecken zu testen, sind Fahrzeuge gefordert, welche mit einer Batterieladung eine Reichweite von über 500 km nach NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus) erreichen und schnell aufgeladen werden können. Mehrere aufeinander folgende Termine an einem Tag führen nicht selten zu Fahrstrecken von einigen hundert Kilometern. Die oftmals dichte Terminfolge erlaubt dazwischen keine langen Ladezeiten. Somit sollte das Fahrzeug mit einer Technik zur Schnellladung ausgerüstet sein. Ebenso ist eine langstreckentaugliche Ausstattung erforderlich. Folgende bestellbare Fahrzeuge wurden bei der Entscheidung berücksichtigt: Hersteller Modell Reichweite n. NEFZ Kaufpreis in Euro Leasingrate mtl. in Euro max. Laufleistung p.a. für die angegebene Leasingrate Leasing Laufzeit in Monaten BMW i3 300 km 47.970,79 655,00 25.000 km 48 VW e-Golf 200 km 37.415,01 435,25 25.000 km 48 Tesla Model S 557 km 110.340,00 2076,00 50.000 km 60 Bei der Betrachtung wurde das Augenmerk auf die maximale Reichweite mit einer Batterieladung gelegt. Die vollständigen Anforderungen bezüglich (rein elektrischer) Reichweite und Schnelllademöglichkeit erfüllte zum Zeitpunkt der Anschaffung auf dem Weltmarkt nur das ,,Modell S‘‘ der Firma Tesla Motors. Das LANUV erhofft sich mit dem Einsatz der elektro- und wasserstoffbetriebenen Fahrzeuge insbesondere Aufschluss über die Praxistauglichkeit auf der Langstrecke, der Tankstelleninfrastruktur, über notwendige Anpassungen bei der Dienstreiseplanung bezüglich ggf. erforderlicher Zwischenaufladungen sowie über den Umgang mit der Technik der Schnellladung. Diese Erkenntnisse können eine wichtige Grundlage bilden, um den Einsatz für Elektrofahrzeuge auf der Langstrecke voranzutreiben. Bei den Auswahlkriterien haben Fragen nach KW/PS keine Rolle gespielt, da es zukünftig um Fragen der Reichweite, Ladezeiten und Ladeinfrastruktur gehen wird. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14317 4 3. Soll der Tesla S 90D zukünftig auch für andere Ministerien als Dienstfahrzeug geordert werden? Diese Frage wird in Abhängigkeit der Ergebnisse des Pilotvorhabens sowie der weiteren Entwicklung des Marktes und seiner Angebote zu beantworten sein. Weitere Beschaffungen dieses Fahrzeuges sind zur Zeit nicht vorgesehen. 4. Wie setzt sich der genaue Testlauf dieses Fahrzeugs zusammen (bitte um Auflistung nach potenziellen Einsatzterminen und Nutzergruppen) Als Bestandteil des Pilotvorhabens des LANUV sind wechselnde Ein-sätze im LANUV und im MKULNV vorgesehen. Das Elektrofahrzeug, wird derzeit für den Praxiseinsatz vorbereitet. Dazu gehört auch eine noch vorzunehmende konkrete Festlegung, für welche Einsatztermine das Fahrzeug eingesetzt wird. Der Fokus wird dabei auf der Praxistauglichkeit des Fahrzeugs auf der Langstrecke und unter Nutzung der Schnellladung liegen. 5. Wie lange gedenkt das Umweltministerium mit dem Landesamt für Natur-, Umweltund Verbraucherschutz das Fahrzeug zu testen? Zum aktuellen Zeitpunkt kann noch kein endgültiges Datum für die Beendigung des Pilotvorhabens genannt werden. Die im Rahmen des Vorhabens gesammelten Erfahrungen werden hierzu erst eine Entscheidungshilfe liefern. Nach ca. einem halben Jahr kann ein Zwischenbericht abgegeben werden.